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“Ich habe das getan!” – Anklage gegen Boston-Attentäter

von Florian Flade

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Die US-Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Dzhokhar Tsarnaev, einen der Bombenleger von Boston, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem Bruder Tamerlan einen Terroranschlag verübt und drei Menschen getötet zu haben. Der 19-jährige Student, der derzeit in einem Krankenhaus aufgrund von Schussverletzungen behandelt wird, muss sich nun bald vor einem US-Gericht verantworten. Sein älterer Bruder wurde in der vergangenen Woche bei einem Polizeieinsatz getötet.

Lange war gerätselt worden, ob sich der überlebende Terrorverdächtige als „feindlicher Kämpfer“ sogar von einem US-Militärgericht verurteilt wird. Nun steht fest: Dzhokhar Tsarnaev ist US-Staatsbürger. Geboren in Kirgisien als Sohn tschetschenischer Einwanderer, kam er am 12.April 2002 in die USA und wurde später eingebürgert. Er ist daher ein Fall für ein Zivilgericht.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Massachusetts liegt „Welt Online“ vor. Sie dokumentiert aus Sicht der Bundespolizei FBI die spektakuläre Jagd nach den Bombenlegern von Boston und liefert neue Details.

“Am 15.April 2013 gegen 14:49, als der Marathon noch in vollem Gange war, ereigneten sich zwei Explosionen auf der Nordseite der Bolyston Street nahe dem Zielgeraden des Marathons”, heißt es in der Anklageschrift gegen Dzhokhar Tsarnaev. “Jede Explosion tötete mindestens eine Person, verletzte, verbrannte und verwundete unzählige andere (…) Ingesamt wurden drei Personen getötet und über zweihundert weitere verletzt.”

Die Tsarnaev-Brüder sollen die beiden Bomben – bestehend aus Dampfkochtöpfen, gefüllt mit Schießpulver, einem Zünder und hunderten Eisenkugeln und Nägeln – am Straßenrand platziert haben. Die Sprengsätze waren so präpariert, dass möglichst viele Menschen durch die Explosion verletzt werden.

Am Nachmittag des vergangenen Donnerstages, dem 18.April, hatte die US-Bundespolizei FBI erstmals Fahndungsfotos von Dzkhokar und Tamerlan Tsarnaev veröffentlicht. Es handelte sich dabei um Aufnahmen von Überwachungskameras, die die Brüder vor und nach den Bomben-Explosionen während des Bostoner Marathons zeigen. Die Identität der Bombenleger war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch unklar. Die Ermittler nannten sich nur „Bombenleger 1“ und „Bombenleger 2“. Das FBI bat die Bevölkerung um Mithilfe bei der Jagd nach den Attentätern.

Laut Staatsanwaltschaft entführten die Tsarnaev-Brüder nur wenige Stunden nach Veröffentlichung der Videoaufnahmen ein fremdes Auto in der Stadt Cambridge bei Boston. Der Autobesitzer, der kurzfristig als Geisel genommen wurde, erzählte dem FBI später, was an jenem Abend geschah.

„Das Opfer erzählte, dass sich ein Mann näherte und auf der Beifahrer-Seite gegen die Scheibe klopfte“, heißt es in der Anklageschrift. Als der Autofahrer das Fenster öffnete, griff der Unbekannte ins Wageninnere, öffnete die Tür und sprang in das Fahrzeug.

Der Mann hielt dem Autofahrer eine Pistole vor das Gesicht. „Hast du von den Boston Anschlägen gehört?“, fragte der Bewaffnete. „Ich habe das getan“. Dann habe der Mann das Magazin aus der Pistole gezogen und ihm gezeigt, dass sich darin eine Patrone befand, berichtete der Autofahrer später der Polizei. Dann schob er das Magazin wieder in die Waffe. „Ich meine es ernst“, soll er anschließend gesagt haben.

Der Autofahrer sei schließlich gezwungen worden loszufahren und an einem anderen Ort einen zweiten Mann abzuholen. Dieser warf mehrere Gegenstände – Rohrbomben wie sich später herausstellte – in den Kofferraum des Wagens und nahm auf der Rückbank des entführten Autos Platz. Beide Männer, so erzählte der Autofahrer, hätten sich in einer ausländischen Sprache unterhalten.

Anschließend sei der Autobesitzer gezwungen worden, auf den Beifahrersitz zu rutschen. Der Mann mit der Pistole habe das Steuer des Wagens übernommen. Ihrem Opfer hätten die Tsarnaev-Brüder anschließend 45 US-Dollar abgenommen, sowie ihn zur Herausgabe seiner Kreditkarte und des Passwortes gezwungen. An einem Geldautomaten versuchten sich damit Bargeld abzuheben. Erst als die Entführer an einer Tankstelle aus dem Auto stiegen, gelang es dem Fahrer zu entkommen.

In Watertown, unweit von Boston, lokalisierte die Polizei kurze Zeit später das entführte Auto. „Als die Männer die Dexter Straße in Watertown hinunterfuhren, warfen sie mindestens zwei Improvisierte Sprengsätze aus dem Auto“, heißt es in der Anklageschrift. Daraufhin kam es zum Schusswechsel zwischen den Tsarnaevs und der angerückten Polizei. „Einer der Männer wurde schwer verletzt und blieb vor Ort“. Es war der ältere Bruder Tamerlan Tsarnaev. Mit schweren Schussverletzungen wurde er ins „Beth Israel“-Krankenhaus gebracht, wo er für tot erklärt wurde. Dzhokhar Tsarnaev gelang es im Auto zu fliehen.

Das verlassene Fahrzeug, einen Honda Civic, fand das FBI später verlassen vor. Im Wagen lag ein intakter Sprengsatz. Zwei weitere Bomben fand die Polizei am Ort des Schusswechsels.

Erst am Freitagabend, nach stundenlanger Belagerung der Kleinstadt Watertown und einer Ausgangssperre für die Einwohner, gelang es der Polizei von Massachusetts den flüchtigen Bombenleger Dzhokhar Tsarnaev ausfindig zu machen. „Polizeiermittlungen ergaben, dass sich eine Person in einem abgedeckten Boot in der Franklin Street 67 in Watertown befand“, heißt es dazu in der Anklageschrift.

Als Dzhokhar Tsarnaev schließlich nach tagelanger Jagd aus dem Motorboot gezogen wurde, in dem er sich versteckt hatte, fand die Polizei bei ihm einen Ausweis der „University of Massachusetts at Dartmouth“ und Kreditkarten. „Alles wies ihn als Dzhokhar Tsarnaev aus“, notieren die FBI-Beamten. „Er hatte offensichtliche Verletzungen, darunter augenscheinlich Schussverletzungen am Kopf, Nacken, Armen und an der Hand.“

Zwei Tage nach der Festnahme des Bostoner Bombenlegers durchsuchten FBI-Beamte die Studentenwohnung des mutmaßlichen Islamisten an der “University of Massachusetts at Dartmouth”. Einen großen Feuerwerkskörper und Eisenkugeln entdeckten die Ermittler dort, sowie eine schwarze Jacke und „einen weißen Hut der genauso aussieht wie jener, der Bombenleger beim Boston Marathon am 15.April trug“.

Neues Video vom Bonner Bombenleger

von Florian Flade

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Sie tappen weiter im Dunkeln. Die Ermittler der “BAO Tasche” des Bundeskriminalamtes suchen seit Dezember fieberhaft nach jenem mysteriösem Mann, der am Bonner Hauptbahnhof eine Rohrbombe in einer blauen Reisetasche deponiert hat.

Der anfängliche Verdacht, es könnte sich um einen islamistischen Bombenleger handeln, hat sich bislang nicht erhartet. In alle Richtungen werde ermittelt, heißt es von Seiten der Behörden. Intern glaubt man, dass die Täter höchstwahrscheinlich aus der islamistischen Szene stammen. Für alle anderen Extremismus-Bereiche gebe es keinerlei Hinweise. Gleiches gilt für Organisierte Kriminalität, beispielsweise das Rocker-Milieu.

Das BKA ruft die Bevölkerung nun erneut zur Mithilfe auf. Heute haben die Ermittler eine bislang unveröffentlichte Videoaufnahme des Bombenlegers ins Netz gestellt. Sie zeigt jenen Mann, der bereits von einer Überwachungskamera in der McDonald´s-Filiale des Bonner Hauptbahnhofs gefilmt wurde, bis heute jedoch nicht identifiziert werden konnte.

Die Bahn hat inzwischen eine Belohnung für 50.000 Euro ausgesetzt für Hinweise auf den Bombenleger.

Stand heute also: nichts genaues weiß man.

“Belastbare Hinweise”

von Florian Flade

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Neunzehn Sekunden Videoaufzeichnung einer McDonalds-Überwachungskamera, Zeugenbeschreibungen durch zwei Jugendliche und eine von der Polizei zerstörte Bombe – das sind die Hinweise, mit denen Ermittler seit zwei Wochen versuchen zu ermitteln, wer der mysteriöse Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof sein könnte.

Dass die Spur ins islamistische Milieu führt, scheint in Sicherheitskreisen weit mehr als nur ein Verdacht zu sein. Verfassungsschutzämter und Staatsschutzabteilungen sind angesetzt die Szene auf die möglichen Täter zu durchleuchten. Videoaufnahmen verdeckter Überwachungen wurden ausgewertet, Einzelpersonen in den Tagen nach dem Bombenfund teils rund um die Uhr überwacht. Insbesondere in den salafistischen Hochburgen im Rheinland, in Bonn und Solingen, hielten die Dienste Augen und Ohren besonders weit auf. Bislang ohne Erfolg.

Der terroristische Hintergrund des versuchten Anschlags hat inzwischen dazu geführt, dass der Generalbundesanwalt am 14.Dezember die Ermittlungen an sich gezogen hat. Die Bonner Bahnhofs-Bombe ist nun ein Fall für Deutschlands ranghöchsten Staatsanwalt und das Bundeskriminalamt. In Karlsruhe scheint man sich sicher zu sein, dass die Bombenleger radikale Islamisten sind. So heißt es in der Pressemitteilung vom 14.Dezember:

“Es liegen nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem Geschehen um einen versuchten Sprengstoffanschlag einer terroristischen Vereinigung radikal-islamistischer Prägung handelt (…) Es liegen belastbare Hinweise dafür vor, dass die verdächtige Person über Verbindungen in radikal-islamistische Kreise verfügt.”

Interessant wird es bei der Formulierung des Anfangsverdachts gegen jene tatverdächtige Person.

“Aufgrund dieser Umstände besteht der Anfangsverdacht, dass er als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag verüben wollte (§ 129a Abs. 1, § 211, § 308 Abs. 1 bis 3, §§ 22, 23 StGB).”

Wer das Phänomen Terrorismus in Deutschland in den vergangenen Jahren aufmerksam beobachtet hat, dem wird auffallen, dass der GBA im aktuellen Fall offenbar nicht davon ausgeht, dass Terrorgruppen wie Al-Qaida, die “Islamische Bewegung Usbekistans” (IBU) oder die “Islamische Jihad Union” (IJU) das Attentat von Bonn in Auftrag gegeben, geplant oder durchgeführt haben. Der Verdacht liegt explizit auf § 129a.

Darin heißt es:

§ 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches)

Der GBA wirft dem und den Tätern demnach vor, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Und nicht etwa Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Das lässt aufhorchen. Hieß es in doch in den Terrorprozessen der vergangenen Jahre stets, die Angeklagten seien Mitglieder von Terrrorgruppen im Ausland gewesen. Im Fall der “Sauerland-Gruppe” und der “Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle” beispielsweise wurde dies angeführt. Dort kam meist der § 129b StGB zum Tragen – der “Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland” umfasst. In den Anklagen lautete es häufig: “§ 129b i.V.m. (in Verbindung mit) § 129a”.

In Bonn scheint der Fall anders gelagert. Bislang jedenfalls liegen dem GBA offenbar keine Hinweise darauf vor, dass der Bombenleger Verbindungen ins Ausland etwa nach Somalia, Pakistan, Libyen oder Ägypten habe könnte oder von dort instruiert worden wäre. Und noch etwas ist durch die Formulierung des Anfangsverdachts klar: in Karlsruhe geht man von mindestens drei Tätern aus. Anders wäre eine terroristische Vereinigung in Deutschland juristisch nicht begründbar. Sie muss drei Mitglieder haben, um eine Vereinigung zu sein.