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Abu Usama will kein Ösi mehr sein

von Florian Flade

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So richtig als Österreicher fühlte sich Mohamed Mahmoud wohl nie. „Abu Usama al-Gharib“, so nennt sich der Sohn ägyptischer Einwanderer seit Jahren. „Al-Gharib“ bedeutet „der Fremde“.

In einer neuen Videobotschaft geht Mahmoud, geboren in Wien, nun endgültig auf Distanz zu seiner Heimat. In einem Innenhof irgendwo in der arabischen Welt zerreißt Mahmoud seinen österreichischen Reisepass, zündet die Papierfetzen an und wirft die brennenden Stücke auf den Boden.

„Ab diesem Tag erkläre ich meine Lossagung von der österreichischen Staatsbürgerschaft“, sagt Mahmoud in die Kamera, „Ich bin ein Muslim, ein Mudschahid und kein Anhänger dieser Aids verseuchten Gesellschaft.”

Zwischen der westlichen Gesellschaft und ihm werde für immer Hass und Feindschaft herrschen, erklärt der gebürtige Wiener, der wie gewohnt Kampfweste und Kalaschnikow trägt. Sein Ziel sei es, die Ungläubigen und Götzendiener zu schlachten. Nach Österreich zurückkehren, werde er nie wieder. Mit der dortigen Kultur habe er nichts zu tun, sagt der Extremist mit Wiener Akzent in der Stimme.

Die Alpenrepublik hat der bekennende Fundamentalist bereits vor zwei Jahren verlassen. Kurz nach seiner Haftentlassung im September 2011 zog es den bulligen Extremisten nach Berlin. Im Umfeld radikaler Salafisten etablierte sich Mahmoud als eine Art „Emir“ der Hardliner.

Gemeinsam mit dem Berliner Ex-Rapper Denis Cuspert, besser bekannt als „Deso Dogg“, gründete Mahmoud die Organisation „Millatu Ibrahim“, die im Juni 2012 vom Bundesinnenministerium verboten wurde. Im nordrhein-westfälischen Solingen errichtete Mahmoud in einer örtlichen Hinterhof-Moschee das Zentrum von „Millatu Ibrahim“.

Weil die Medienaufmerksamkeit wuchs und auch die Behörden ihre Observation intensivierten, kehrte Mahmoud Solingen als bald den Rücken. Ihn zog es in das hessische Örtchen Erbach. Dort lebte die deutsche Konvertitin Miranda K., die Mahmoud im Frühjahr 2012 nach islamischem Recht ehelichte. Die islamistische Bloggerin („Muqatilah“) und der österreichische Prediger gerieten jedoch schnell ins Visier der hessischen Behörden.

Das Innenministerium drohte Mahmoud mit Ausweisung. Der Österreicher kam der Abschiebung zuvor und reiste noch im April 2012 samt Ehefrau nach Ägypten.

Seitdem meldet sich der Extremist ab und an mit Tonbandnachrichten, Videos und Dokumenten im Internet zu Wort. Zahlreiche Salafisten aus Deutschland haben sich Mahmoud inzwischen angeschlossen und eine Art „Exil-Gemeinde“ von Millatu Ibrahim aufgebaut.

Nach Abstechern nach Libyen soll sich Mahmoud aktuell in Syrien aufhalten. Er scheint dort nach Erkenntnissen der Nachrichtendienste Anschluss an islamistische Kampfgruppen wie „Jabhat al-Nusrah“ zu suchen.

“Abu Usama” klagt gegen Abschiebung

von Florian Flade

Der islamistische Prediger Mohamed M. klagt gegen seine Abschiebung aus Deutschland. Als Österreicher beruft er sich auf das Freizügigkeitsgesetz innerhalb der EU. Doch gilt das Gesetz auch für Prediger des Dschihad?

Mohamed M. (“Abu Usama al Gharib”) in Ägypten

Mohamed M. saß bereits auf gepackten Koffern, als er am 26.April per Post darüber informiert wurde, dass er Deutschland innerhalb von vier Wochen verlassen muss. Der radikale Salafisten-Prediger reagierte umgehend. Zusammen mit seiner deutschen Ehefrau Miranda K. (nach islamischem Recht verheiratet) verließ M. die beschauliche Kleinstadt Erbach in Hessen und fuhr zum Frankfurter Flughafen. Per Linienflug reiste das salafistische Paar nach Ägypten aus.

Deutsche Sicherheitsbehörde wissen inzwischen, dass M. die Flucht ins ägyptische Exil bereits länger geplant hatte. Der Islamist ahnte wohl, dass ihm die Abschiebung drohte. An jenem 26.April war es dann so weit. Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) verkündete, Mohamed M. müsse die Bundesrepublik verlassen und dürfe nicht wieder einreisen.

Wer keinerlei Bereitschaft zeige die bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung zu akzeptieren, die geltenden Gesetze ablehne und zur Abschaffung der Demokratie aufrufe, gegebenenfalls auch unter Gewaltanwendung, der müsse Deutschland verlassen, so Minister Rhein. Als Mahmoud der Abschiebung zuvor kam, und freiwillig ging, äußerte sich der CDU-Politiker zufrieden: “Ich freue mich, dass dieser salafistische Prediger seine Koffer gepackt und Deutschland den Rücken gekehrt hat”.

Soweit, so gut. Wäre da nicht ein kleines Detail am Rande: Mohamed M. ist nicht nur überzeugter Salafist und einer der radikalsten Prediger der Szene – er ist auch österreichischer Staatsbürger, geboren 1985 in Wien. Genau hier liegt die Crux. Ein EU-Bürger hat laut europäischem Freizügigkeitsgesetz das Recht in einem anderen EU-Land zu leben und zu arbeiten. Aber gilt das auch für Dschihad-Prediger?

Hessens Innenministerium ist überzeugt eine juristische Handhabe gegen M. gefunden zu haben. Denn in §6 Abs. 1 des EU-Freizügigkeitsgesetzes heisst es: “Der Verlust des Rechts kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit festgestellt und die Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht oder über den Daueraufenthalt eingezogen und die Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte widerrufen werden. Aus den in Satz 1 genannten Gründen kann auch die Einreise verweigert werden.”

Mahmoud hat aus Sicht der Sicherheitsbehörden seit seinem Umzug von Österreich nach Deutschland im Oktober 2011 mehrfach zu Gewalt und Dschihad aufgerufen. “Erklärt euren Kindern, was Dschihad ist! Erzählt ihnen von Guantánamo, von Gaza, erzählt ihnen das! Damit sie mit diesem Hass gegen die Kuffar (Ungläubigen) aufwachsen!”, hatte M. während einer Predigt gesagt. Der Österreicher, der Osama Bin Laden als einen Helden bezeichnet, gilt aufgrund solcher Aussagen als Radikalisierungsfaktor. Das hessische Innenminister sieht somit offenbar die Bedingungen für eine Abschiebung erfüllt. Der Abgeschobene hingegen sieht das anders – und klagt nun.

Nach Informationen von “Welt Online” hat Mohamed M. im Mai Widerspruch gegen die Abschiebung durch die Ausländerbehörde im zuständigen Landkreis eingelegt. Über seinen Anwalt klagt der Salafist nun gegen die Ausreise-Verfügung und das Einreiseverbot.

“Wir prüfen ob das alles rechtmäßig ist. Meines Kenntnisstandes nach gab es weder eine Anklage, noch ein Verfahren gegen meinen Mandanten”, sagte Rechtsanwalt Murat Sertsöz der “Welt”. Zu klären sei vor allem der Gefahrenbegriff der hessischen Behörden. “Im Moment rechnen wir uns gute Chancen aus, dass das Verfahren zu Gunsten meines Mandanten ausgehen wird”, erklärt Sertsöz.

Das hessische Innenministerium wollte sich auf Nachfrage von “Welt Online” nicht zum Widerspruch M. gegen seine Abschiebung äußern. Ein deutsches Gericht wird nun entscheiden müssen, ob das europäische Freizügigkeitsgesetz auch für radikale Islamisten gilt.

Hessen schiebt “Abu Usama al-Gharib” ab

von Florian Flade

Quelle: Youtube

Der österreichische Prediger Mohamed M. muss Deutschland verlassen. Das erklärte das hessische Innenministerium am Donnerstag. Der 26jährige Islamist ist nun verpflichtet, innerhalb eines Monats auszureisen, ansonsten droht ihm die Abschiebung. Eine Wiedereinreise ist nicht möglich, heißt es in einer Presseerklärung des Innenministeriums in Wiesbaden.

Mohamed M., in Wien geborener Sohn ägyptischer Einwanderer, habe in der Vergangenheit zum militanten Dschihad aufgerufen und deutlich gemacht, dass er bereit sei, für seine Überzeugungen zu kämpfen und zu sterben, so Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU).

„Wer keinerlei Bereitschaft zeigt, die hier bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung zu akzeptieren, die geltenden Gesetze ablehnt und sogar zur Abschaffung der Demokratie aufruft, gegebenenfalls auch unter Anwendung von Gewalt, der muss Deutschland verlassen”, so Rhein am Donnerstag.

Der Prediger Mohamed M., der sich “Abu Usama al-Gharib” nennt, war im September 2011 in Wien nach einer vierjährigen Haftstrafe wegen Bildung und Förderung einer terroristischen Vereinigung aus dem Gefängnis entlassen worden. Er zog zunächst nach Berlin, wenige Wochen später dann in das nordrhein-westfälische Solingen. Seit Februar lebt M. nun im hessischen Erbach im Odenwald mit der deutschen Konvertitin Miranda K. zusammen.

M. zählt laut Verfassungsschutz zu den radikalsten Elementen der deutschen Salafisten-Szene. In mehreren Videobotschaften hatte der Fundamentalist offen den Kampf gegen “Ungläubige” verherrlicht und eine extremistische Ideologie verbreitet. Er gehörte auch zu den maßgeblichen Unterstützern der umstrittenen Koran-Verteil-Aktion fundamentalistischer Muslime.