von Florian Flade
Es sind verstörende Bilder, die seit einigen Wochen in regelmäßigen Abständen durch die sozialen Netzwerke geistern. Fotos von toten, blutüberströmten Menschen, mal mit Einschusswunden, mal mit durchgeschnittenen Kehlen, an Holz- oder Metallkreuze gebunden oder geschlagen. Oft hängen an den Leichen Schilder mit unmissverständlichen Warnungen.
Die Toten sind die Opfer des „Islamischen Staates im Irak und Großsyrien“ (ISIG). Mit äußerster Brutalität setzen die Dschihadisten des ISIG in den von ihnen kontrollierten Gebieten martialische Strafen durch, für all jene, die nach ihrer Auffassung der Errichtung eines Gottesstaates im Wege stehen.
Erst heute wieder meldete die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte, dass die ISIG-Extremisten in der Ortschaft Deir Hafer im Osten von Aleppo acht Männer hingerichtet und anschließend auf dem Marktplatz der Stadt gekreuzigt hätten. Drei Tage sollen die Leichen dort nun als Warnung verbleiben. Angeblich handelt es sich bei den Hingerichteten um Angehörige einer rivalisierenden Rebellengruppe.
Dschihadisten erschießen, sie sprengen in die Luft und enthaupten ihre Opfer. All das war bislang bekannt und in unzähligen grausamen Propagandavideos dokumentiert. Doch die Kreuzigung als Strafe trat in den Dschihad-Gebieten der vergangenen Jahre nicht auf. Sie entwickelt sich aber augenscheinlich zur favorisierten Abschreckungstaktik der Dschihadisten in Syrien und Irak.
Aber weshalb kreuzigen Islamisten?
Die Antwort findet sich in der Fünften Sure des Koran („Al-Ma´ida“ – Der Tisch), im Vers 33.
إِنَّمَا جَزَاءُ الَّذِينَ يُحَارِبُونَ اللَّـهَ وَرَسُولَهُ وَيَسْعَوْنَ فِي الْأَرْضِ فَسَادًا أَن يُقَتَّلُوا أَوْ يُصَلَّبُوا أَوْ تُقَطَّعَ أَيْدِيهِمْ وَأَرْجُلُهُم مِّنْ خِلَافٍ أَوْ يُنفَوْا مِنَ الْأَرْضِ ۚ ذَٰلِكَ لَهُمْ خِزْيٌ فِي الدُّنْيَا ۖ وَلَهُمْ فِي الْآخِرَةِ عَذَابٌ عَظِيمٌ
Dort heißt es:
„Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, dass sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil.“
In Aussagen des Propheten Mohammed und in Rechtsgutachten islamischer Gelehrter findet sich zudem der Hinweis darauf, dass manche Strafen öffentlich zu vollstrecken sein, als Mahnung und Warnung an andere Feinde und Kriminelle.
Der ISIG wendet die Kreuzigung sowohl bei Regierungssoldaten des Assad-Regimes, als auch bei verfeindeten Rebellen, bei kurdischen und schiitischen Milizionären und sogar bei Dschihadisten aus den eigenen Reihen an, falls diese gegen ein Gesetz verstoßen haben.
So veröffentlichte jüngst ein deutscher Dschihadisten auf seinem Facebook-Profil das Bild eines getöteten und gekreuzigten Islamisten. „Abu Abbas al-Anadani, ein Soldat des islamischen Staates“, heißt es in der Beschreibung. „Er wurde durch den Befehl von Abu Bakr al-Bagdadi dazu verurteilt, getötet und 3 Tage gekreuzigt zu werden.“ Grund für die Bestrafung des Dschihadisten: „Er hatte bei einem Checkpoint viel Geld von Muslimen geraubt, mit der Ausrede, sie würden Kuffar sein. Die Sharia Urteile laufen über jeden, selbst wenn er aus den eigenen Reihen ist.“
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