Dschihad-Rückkehrer Teil 3 – „Etwas erledigen“

von Florian Flade

junud_sham1Propagandavideo der Junud ash-Sham

Das Schlusswort klang nach Reue. „Ich möchte mich für meine Taten aufrichtig entschuldigen. Ich möchte mich ändern, ich habe auch schon begonnen mich zu ändern“, sagte Fatih K. im April 2011 vor dem Berliner Kammergericht. Zumindest Josef Hoch, den Vorsitzenden Richter, schien der sechsfache Vater überzeugt zu haben. Durch sein Geständnis habe der Angeklagte glaubhaft Reue gezeigt, erklärte Hoch bei der Urteilsverkündung gegen den Deutsch-Türken aus Berlin-Kreuzberg.

Fatih K. stand damals als Terrorhelfer vor Gericht. Er hatte die Terrorgruppe „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet mit rund 2000 Euro unterstützt. Das Urteil fiel schließlich vergleichsweise milde aus: ein Jahr und zehn Monate, ohne Bewährung. Allerdings wurde kein Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr, so die damalige Begründung.

Heute, drei Jahre später, sitzt der 35-jährige Fatih K. wieder in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit und wartet erneut auf seine Anklage. Diesmal geht es nicht mehr nur um Terrorunterstützung mit Spendengeldern. Der Vorwurf lautet nun: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Offenbar hatte Fatih K. keinesfalls, wie angekündigt, dem radikalen Islam abgeschworen. Nur drei Jahre nach seiner Verurteilung soll K. in den Dschihad gezogen sein. Diesmal nicht in das pakistanische Waziristan, sondern nach Syrien.

Im Juni 2013, so hat die Bundesanwaltschaft ermittelt, reiste der Berliner gemeinsam mit dem 26-jährigen Türken Fatih I. aus Frankfurt a. Main., dessen Ehefrau und den beiden Kindern von Deutschland aus in die Türkei. Wenig später überquerten Fatih K. und Fatih I. offenbar die Grenze nach Syrien. Dort sollen sie sich der Terrorgruppe Junud ash-Sham angeschlossen haben. Zu der Dschihad-Truppe, die von einem Kaukasier angeführt wurde, gehörte bereits ein alter Bekannter von Fatih K., der ebenfalls aus Berlin stammende Ex-Rapper Denis Cuspert („Deso Dogg“).

Gemeinsam mit Cuspert soll sich Fatih K. im August 2013 an einem Gefecht zwischen Junud ash-Sham und syrischen Regierungstruppen im Durin-Gebirge nahe Lattakia beteiligt haben – als Kameramann. Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) stießen im Internet auf ein russischsprachiges Propagandavideo, das zumindest teilweise von Fatih K. produziert worden sein könnte. In anderen Aufnahmen soll Fatih K. zwei tote syrische Soldaten gefilmt und als Hunde beschimpft haben.

Der Frankfurter Fatih I. hatte nach Überzeugung der Ermittler ein Geldgeschenk für die Dschihadisten dabei, als er nach Syrien reiste. Das BKA fand über Telefonüberwachung und Finanzermittlungen heraus, dass sich der Islamist am 27. Juni 2013 einen Kredit über 25.000 Euro bei einer Bank erschlichen hatte. Insgesamt 30.000 Euro soll I. den Terroristen der Junud ash-Sham letztendlich übergeben haben.

Im September 2013 kehrte Fatih K. – nur wenige Monate nach seiner Ausreise – über die Türkei wieder nach Berlin zurück. Im Gepäck hatte er unter anderem USB-Sticks mit allerlei Fotos aus dem Kriegsgebiet. Darauf zu sehen sein, soll K. mit Kalaschnikow vor einer Flagge der Terrororganisation „Islamischer Staat“ posierend. Wenige Tage nachdem die Aufnahmen gemacht wurden, war der Islamist wieder in Deutschland.

Weshalb Fatih K. dem syrischen Bürgerkrieg den Rücken kehrte – darüber rätseln die Ermittler bis heute. Der Berliner Denis Cuspert soll in einem Telefonat mit seiner in Deutschland lebenden Frau im Oktober 2013 erklärt haben, Fatih K. habe „etwas erledigen müssen“ und sei deshalb zurückgereist.

Auch sein Mitstreiter Fatih I. kam im September 2013 wieder nach Deutschland zurück, reiste jedoch im Dezember wieder nach Syrien. Am 16. Januar schließlich war I. wieder in der Bundesrepublik. Und engagierte sich nach Darstellung der Bundesanwaltschaft als Terrorhelfer. Er soll Ausrüstungsgegenstände und insgesamt 1.536 Euro an ein Mitglied der Junud ash-Sham übermittelt haben.

Nach monatelangen Ermittlungen erließ der Bundesgerichtshof schließlich Haftbefehle gegen Fatih K. und Fatih I.. Mehr als 100 Beamte der GSG 9, des BKA und der Landeskriminalämter nahmen die beiden Syrien-Rückkehrer am 31. März fest und durchsuchten Wohnungen in Berlin und Frankfurt am Main. Beschlagnahmt wurden zahlreiche Datenträger. Insgesamt ist die Rede von mehr als 400 Gigabyte an Material, darunter offenbar Fotos und Dokumente, die auch andere deutsche Terrorverdächtige belasten sollen.

Im Januar beginnt vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen Fatih K. und Fatih I.. Wieder wird Fatih K. auf der Anklagebank sitzen. Fraglich ob er ein weiteres Mal versuchen wird, mit Worten der Reue und dem Versprechen der Besserung das Gericht zu überzeugen.

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Lesen Sie hier:

Dschihad-Rückkehrer Teil 1 – „Du Blödmann!“

Dschihad-Rückkehrer Teil 2 – Auf Shoppingtour

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