Dschihad-Rückkehrer Teil 4 – Kämpfer im Sturm

von Florian Flade

Bildschirmfoto 2015-01-19 um 12.06.00Ein Propagandavideo zeigt angeblich einen Selbstmordanschlag gegen das Zentralgefängnis von Aleppo

Die Münchner Innenstadt im März 2013. Die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ hat zu einer Kundgebung geladen. Wieder einmal geht es um die angebliche Islamisierung und den Moscheebau in Bayern. Am Mikrofon spricht Michael Stürzenberger, Bundesvorsitzender von „Die Freiheit“.

Plötzlich taucht ein junger Mann auf und verwickelt Stürzenberger in eine heftige Diskussion. Wer sich islamistischen Terrorgruppen anschließe, handele im Prinzip wie ein Bundeswehrsoldat, erklärt der Mann mit der schwarzen Lederjacke und dem Kapuzenpullover. „Was halten Sie von Al-Qaida?“, will Stürzenberger wissen und hält dem Muslim das Mikrofon hin. „Al-Qaida ist das beste, was es gibt. Sag ich dir ganz ehrlich.“ Und der Islamist geht noch weiter. „Du willst mir den Kopf abschneiden?“, fragt Stürzenberger. „Ich würd´s so gerne tun, das glaubst du mir gar nicht.“

Der Mann, der in der Münchner Fußgängerzone vom Kopf-Abschneiden redet und den Kampf für Allah verherrlicht, heißt Harun P. und stammt aus München. Deutschen Sicherheitsbehörden ist er seit einiger Zeit als radikaler Islamist bekannt. Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht der Prozess gegen den 27-jährigen. Angeklagt ist P. nicht aufgrund seiner Drohungen gegen Michael Stürzenberger, sondern weil er sich am bewaffneten Dschihad beteiligt haben soll. In Syrien.

Ende September 2013 reiste Harun P. über die Türkei nach Syrien. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich dort der Terrorgruppe Junud ash-Sham angeschlossen haben. In einem Ausbildungslager soll der Münchner im Umgang mit Schusswaffen und im Nahkampf geschult worden sein, bevor er für Wachdienste eingeteilt wurde. Anschließend soll P. an militärischen Planungen und auch an Kampfhandlungen der Junud ash-Sham beteiligt gewesen sein.

Nach Erkenntnissen der Ermittler soll Harun P. am 6. Februar 2014 bei einem Großangriff auf das Zentralgefängnis des syrischen Regimes in Aleppo beteiligt gewesen sein. Den Überfall führte die Junud ash-Sham gemeinsam mit der Al-Qaida-nahen Jabhat al-Nusrah durch. Bis zu 1600 Dschihadisten sollen an der Operation beteiligt gewesen sein, die mit einem Selbstmordattentat eines britischen Islamisten begann. Zwei syrische Regierungssoldaten und mehrere Gefängnisinsassen kamen bei dem Angriff ums Leben.

Harun P. kämpfte nach eigener Ansage wohl an der Front. Am Vortrag rief er seine Mutter in Deutschland an. Er erklärte ihr später per Chat, dass er als Kämpfer „im Sturm“ vorgesehen sei. Offenbar rechnete P. damit, die Aktion möglicherweise nicht zu überleben. Er nahm deshalb sein Testament mit dem Handy auf, was die Ermittler später herausfanden.

Beim Angriff auf das Gefängnis von Aleppo soll Harun P. mehrere Schüsse abgefeuert haben. Ob er jedoch selbst tötete, ist bislang unklar. Laut Staatsanwaltschaft „billigte“ der deutsche Dschihadist allerdings die gesamte Aktion und „erstrebte den Tod möglichst vieler Bewacher und gegnerischer Soldaten“.

Doch damit nicht genug. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft wirft dem Münchner neben der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1) und der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat in Syrien (§ 89a ) auch noch die Anstiftung zum Mord vor.

Kurze Zeit nachdem Harun P. in Syrien angekommen war, reiste ein 16-jähriges Mädchen aus Deutschland ebenfalls in das Kriegsgebiet. Sie soll über das Internet Kontakt zu radikalen Islamisten vor Ort aufgenommen haben und wollte wohl ebenfalls in das Dschihad-Gebiet auswandern, um dort einen Kämpfer zu heiraten. Ihre Familie allerdings sorgte sich um das Leben des Mädchens. Vater und Schwester reisten ihr Anfang Januar hinterher, um sie zurück zu holen.

Harun P. trat im Streit zwischen dem 16-jährigen Mädchen und ihrer Familie als Vermittler auf. Er trat dem Vater und der Schwester jedoch ohne Maskierung gegenüber und geriet danach wohl in Sorge, die Angehörigen könnten nach ihrer Rückreise nach Deutschland den Behörden etwas über seine Aktivitäten in Syrien berichten. Laut Staatsanwaltschaft soll Harun P. daraufhin seinem Kommandeur vorgeschlagen haben, die Angehörigen aus Sicherheitsgründen nicht nach Deutschland zurück reisen zu lassen, sondern sie in Syrien zu töten.

Einer Bekannten in Deutschland berichtete Harun P. in einem abgehörten Telefonat von diesem Vorhaben. Woraufhin diese ihn heftig kritisierte. P. entgegnet nur, dass in Syrien die Uhr halt etwas anders ticke.

Nach dem Großangriff auf das Gefängnis in Aleppo im Februar 2014 verblieb der Münchner Islamist noch eine Weile in der Region, setzte sich dann aber im März in die Türkei ab. Weshalb Harun P. das Kriegsgebiet verlassen hat, ist den Ermittlern bis heute nicht klar. Er reiste jedenfalls zunächst nach Tschechien, wo ihn die Behörden am 1. April 2014 in Prag festnahmen. Geplant war offenbar eine Weiterreise per Bus nach Berlin.

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Lesen Sie hier:

Dschihad-Rückkehrer Teil 1 – „Du Blödmann!“

Dschihad-Rückkehrer Teil 2 – Auf Shoppingtour

Dschihad-Rückkehrer Teil 3 – „Etwas erledigen“

 

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