Monatsarchiv: März 2020

RADAR gegen Rechts

 

Vom Rechtsextremismus, so warnte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem Anschlag von Hanau, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen worden waren, gehe „die größte Bedrohung in unserem Land“ aus. „Es gibt eine sehr hohe Bedrohungslage von rechts. Das treibt mich als Minister, der für seine Bürger verantwortlich ist, echt um.“

Bereits im vergangenen Jahr – nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und dem Anschlag auf die Synagoge von Halle – hatte das Bundesinnenministerium die Sicherheitsbehörden aufgefordert, neue Konzepte zur effektiveren Bekämpfung des Rechtsextremismus vorzulegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) präsentierten schließlich Ende 2019 die entsprechenden Pläne.

Neben einer Aufstockung des Personals soll etwa die Internetüberwachung ausgebaut werden, außerdem soll das BKA eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität einrichten und ein neues Risikoanalysetool entwickeln, um die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten besser bestimmen zu können.

Bei diesem Risikobewertungsinstrument handelt es sich um RADAR (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos), das vom BKA und den Landeskriminalämtern (LKA) seit Sommer 2017 im Bereich des islamistischen Terrorismus (RADAR-iTE) angewandt wird. Entwickelt wurde das System vom BKA gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz.

Dabei werden bekannte Extremisten, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft sind, nach „festgelegten Regeln“ einer dreistufigen Risikoskala („moderates Risiko“, „auffälliges Risiko“ und „hohes Risiko“) zugeordnet. Dazu sollen die Sachbearbeiter einen mehr als 70 Fragen umfassendes Formular zu dem Extremisten ausfüllen. Abgefragt wird dabei etwa, ob bereits Gewalttaten vorgefallen sind, ob die Person Zugang zu Waffen oder eine militärische Ausbildung durchlaufen hat, aber auch psychische Erkrankungen und das soziale Umfeld werden beleuchtet. Um eine solche Bewertung vornehmen zu können, muss ein Mindestmaß an Informationen über die jeweilige Person vorliegen.


Was soll RADAR-rechts leisten?

Derzeit werden 59 Rechtsextremisten bundesweit als „Gefährder“ geführt, davon befinden sich 25 Personen derzeit in Haft. Angesichts der rund 12.700 gewaltbereiten Rechtsextremisten, von denen der Verfassungsschutz aktuell ausgeht, gilt die geringe Zahl der rechten „Gefährder“ in Sicherheitskreisen als unrealistisch. In den vergangenen Monaten hat die Zahl zugenommen, sie werde vermutlich noch weiter steigen, heißt es von erfahrenen Sicherheitsbeamten.

Die Zahl der „Gefährder“ im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität (PMK) wird zwar zentral beim BKA gebündelt, allerdings liegt es in der Verantwortung der Landeskriminalämter, die jeweiligen Extremisten als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ einzustufen und zu melden.

RADAR-rechts soll als Risikobewertungssystem die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten präziser bestimmen. Das bedeutet: Das System ist nicht dazu gedacht, gefährliche Neonazis zu finden, sondern unter den bereits behördenbekannten „Gefährdern“ die mutmaßlich gefährlichsten Personen zu identifizieren. Es ist demnach zur Priorisierung in der Bearbeitung gefährlicher Extremisten geeignet.

Wie soll RADAR-rechts aussehen?

Nach Angaben des BKA soll das Analysetool für Rechtsextremisten RADAR-rechts ähnlich wie RADAR-iTE funktionieren und angewandt werden. Das bedeutet: Rechtsextremisten, die als besonders gefährlich eingeschätzt werden, werden mithilfe eines Fragebogens einer jeweilige Risikogruppe zugeordnet. Die Fragen werden dabei, so heißt es aus dem BKA, teilweise ähnlich denen sein, die schon bei Islamisten Anwendung finden. Es werden wohl aber auch andere Aspekte abgefragt werden.

„Am Ende der Projektlaufzeit“, so heißt es in Unterlagen zu RADAR-rechts, „soll den Polizeien des Bundes und der Länder das standardisierte und softwaregestützte Risikobeurteilungsinstrument RADAR-rechts zur Verfügung stehen, welches einer juristischen und rechtssoziologischen Betrachtung unterzogen wurde.“

Wer soll RADAR-rechts entwickeln?

Für die Entwicklung von RADAR-rechts soll innerhalb des BKA das Referat OE 45 (Operative Fallanalyse und Risikoanalyse) verantwortlich sein. Eingebunden werden soll außerdem das Referat Staatsschutz (ST) 15 (operative und strategische Auswertung / GETZ-R-Analyse und GETZ-R Personenpotenziale). Außerdem soll es eine „assoziierte Partnerschaft“ mit dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen, dem Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Österreich (BVT) geben.

Um sicherzustellen, „dass wissenschaftlich etablierte Konstruktionswege bei der Entwicklung und den Methoden zur Überprüfung der Güte des Instrumentes eingehalten werden“, soll das Projekt gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) durchgeführt werden.

Die rechtliche Begutachtung von RADAR-rechts soll durch die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt erfolgen, die bereits bei RADAR-iTE diese Aufgabe übernommen hat.

Wann soll RADAR-rechts eingesetzt werden?

Mit dem Projekt zur Entwicklung des neuen Systems, für das Haushaltsmittel in Höhe von rund 900.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, soll bereits zeitnah begonnen werden. Bis RADAR-rechts allerdings bundesweit zum Einsatz kommen kann, wird es wohl noch etwas dauern.

„Derzeit befindet sich RADAR-rechts in der Konzeptionsphase“, teilte eine Sprecherin des BKA mit. „Darauf aufbauend folgt die Projektphase, zu der u.a. die Pilotierung des Instruments gehört. Dem schließt sich das Roll-out an. Die Implementierungsphase beginnt mit der Schulung der Anwender, eine flächendeckende Anwendung wird für das Frühjahr 2022 angestrebt.“