Die Jagd nach Putins Schergen

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Aber auch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt im Auftrag des Generalbundesanwalts zu den Kriegsverbrechen. Wie läuft so etwas ab und wie erfolgversprechend ist das?

Von Florian Flade

Drohnenaufnahme einer zerstörten Stadt in der Ost-Ukraine (Quelle: BBC)

Apfelstadt, so wird Meckenheim, eine Kleinstadt südwestlich von Bonn, oft genannt. Grün ist es dort im Rhein-Sieg-Kreis. Die Landschaft ist geprägt von Wäldern, Feldern, Wiesen und viele Obstplantagen. Und dann gibt es da einen recht schmucklosen, hellgrauen Gebäudekomplex, umringt von einem Zaun, daneben ein Sportplatz. Die Anlage gehört zum Bundeskriminalamt (BKA). Früher wurde hier gegen die RAF-Terroristen und auch die Neonazi-Zelle NSU ermittelt, heute geht es in Meckenheim um die ganz großen Verbrechen der Menschheit.

Zwischen Apfelbäumen und Schnellstraße residiert das BKA-Referat Staatsschutz (ST) 25, zuständig für die Ermittlungen zu den schlimmsten Verbrechen überhaupt: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Völkermord.

In den vergangenen Jahren haben sich die Ermittler der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) mit Gräueltaten aus unterschiedlichen Kriegs- und Krisengebieten weltweit befasst. Es ging um Folterknechte des syrischen Assad-Regimes, um IS-Dschihadisten, die an Massenhinrichtungen und der Versklavung jesidischer Frauen und Mädchen beteiligt waren, und um afrikanische Milizionäre, die Journalisten und Oppositionelle verschleppt und ermordet haben sollen.

Seit rund drei Monaten beschäftigt nun auch ein Krieg in Europa die BKA-Ermittler in Meckenheim – der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Putins Armee hat das westliche Nachbarland überfallen, zahlreiche Städte und Dörfer wie Mariupol wurden durch Gefechte und Bombardements nahezu vollständig zerstört, Millionen Menschen sind aus dem Land geflohen, viele wurden getötet, vergewaltigt und verwundet. Auch wenn die ersten Offensiven des russischen Militärs zurückgeschlagen werden konnten, gehen die Kämpfe im Osten und Süden des Landes weiter.

Im Auftrag des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sammelt das BKA nun Hinweise zu Kriegsverbrechen, die in der Ukraine begangen wurden. Eine eigene Ermittlungsgruppe wurde dazu eingerichtet, rund zwei Dutzend BKA-Mitarbeitende sind daran beteiligt. Am 8. März hat der Generalbundesanwalt ein Strukturermittlungsverfahren zum aktuellen Krieg in der Ukraine eingeleitet.

Das bedeutet, die Ermittler tragen nun Erkenntnisse zum Krieg und den daran beteiligten Akteuren zusammen. Man könnte auch sagen: Der Kriegsschauplatz wird von den deutschen Ermittlern vermessen und analysiert. Dabei helfen nicht nur Polizeibehörden, sondern auch Nachrichtendienste wie der BND. Das Ziel dabei ist, Kriegsverbrechen auszumachen und aufzuklären, und somit die Täter zu identifizieren und vor Gericht stellen zu können.

In der Ukraine wurde bereits in einem ersten Prozess ein russischer Soldat wegen der Begehung von Kriegsverbrechen in der Region Sumy zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 21-jährige Panzersoldat hatte am 28. Februar im Dorf Tschupachiwka, rund 60 Kilometer südwestlich der Stadt Sumy, einen 62 Jahre alten Zivilisten erschossen. Vor Gericht hatte der Russe ein Geständnis abgelegt und erklärt, dass er die Tat bereue.

Die ukrainische Generalstaatsanwältin Iryna Venediktova kündigte an, dass bald schon weitere Prozesse gegen russische Militärangehörige folgen werden. Derzeit werde wegen rund 15.000 Straftaten ermittelt, sagte die Juristin kürzlich in einem Interview. Und täglich kämen weitere hinzu. Darunter seien Vorwürfe gezielter Tötungen von Zivilisten, der Beschuss von zivilen Wohnhäusern, Folter, sexuelle Gewalt und auch die Verschleppung von Zivilisten nach Russland. Mehr als 50 Tatverdächtige von Kriegsverbrechen seien bereits namentlich identifiziert worden, darunter mehrere Soldaten, die an Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha beteiligt gewesen seien sollen.

Für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafrecht, wie Kriegsverbrechen oder Völkermord, gibt es seit 2002 den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) im niederländischen Den Haag. Die Organisation wird von 123 Staaten unterstützt, darunter sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Eine Reihe von Ländern aber aber haben kein Abkommen mit dem Strafgerichtshof abgeschlossen, oder dieses wieder aufgekündigt, wie beispielsweise die USA, Israel, Russland oder die Türkei.

Mitte Mai hat der Chefankläger des IStGH, der britische Jurist Karim Asad Ahmad Khan, ein Team von 42 Ermittlern in die Ukraine entsandt. Es ist die größte Entsendung von Personal aus Den Haag seit Gründung des Strafgerichtshofs. Auch Khan selbst reiste bereits in die Ukraine, schon bald soll seine Behörde zudem über ein eigenes Büro in Kiew verfügen.

Neben den Ermittlungen des IStGH gibt es auch ein Joint Investigation Team (JIT), ein Zusammenschluss von europäischen Strafverfolgungsbehörden, dem bislang Polen, Litauen, Estland, Slowakei, Ukraine und Lettland angehören. Deren Fachleute tragen Erkenntnisse zusammen und tauschen diese untereinander aus. Der IStGHB hat Ende April ebenfalls ein Abkommen unterzeichnet, Partner dieses JIT zu sein. Die deutsche Bundesanwaltschaft ist dem JIT hingegen nicht beigetreten – und wird dies wohl auch nicht tun. Die deutschen Ermittler sehen dazu aktuell keine Notwendigkeit. Und das hat mehrere Gründe.

In Deutschland ist im Juni 2002 das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Kraft getreten, somit kann die deutsche Justiz auch Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht verfolgen, selbst wenn es keinen unmittelbaren Deutschlandbezug gibt. Also zum Beispiel, wenn weder Täter noch Opfer aus Deutschland stammen und die Taten im Ausland begangen wurden. Vom sogenannten „Weltrechtspflegeprinzip“ ist dann oft die Rede.

Solche Ermittlungen gelten als äußert aufwendig und schwierig. Denn nur selten ist es möglich, vor Ort zu ermitteln. Hinzu kommt die oft unübersichtliche Lage in Kriegs- und Krisengebieten. Deutsche Strafverfolger verweisen darauf, dass angesichts der gewaltigen Dimensionen des Ukraine-Krieg vor allem eine effektive Koordinierung und Organisation der Ermittlungsarbeit notwendig sei. Und die verfügbaren Ressourcen, auch an Personal, sinnvoll eingesetzt werden müssten.

Es sei daher nicht hilfreich, wenn sich mehrere Behörden aus unterschiedlichen Staaten auf dieselben Sachverhalte stürzten. Hinzu kämen noch Nicht-Regierungsorganisationen (NGO), die ebenfalls sehr aktiv seien, was grundsätzlich zu begrüßen sei, aber auch neue Herausforderungen mit sich bringe. Die eigentliche Ermittlungsarbeit, die Befragung von Zeugen, die forensische Arbeit vor Ort, das Sammeln von Indizien und Beweisen, solle möglichst sorgfältig und abgestimmt ablaufen, sagen deutsche Strafverfolger. Auch um zu vermeiden, dass beispielsweise traumatisierte Zeugen unnötigerweise mehrfach befragt werden. Deren Aussagen könnten später vor Gericht deshalb sogar als weniger glaubhaft erachtet werden.

„Over-Documentation“ nennen Strafverfolger solche chaotischen Zustände der Ermittlungsarbeit. Das Produzieren von zu viel Papier, zu vielen Daten. Bei der Befragung von Royinga-Flüchtlingen in Bangladesch etwa soll dies der Fall gewesen sein. Solche „Stampede-Situationen“, in denen alle einfach Hals über Kopf loslaufen, gelte es zu vermeiden, mahnte auch der Den Haager Chefankläger Karim Khan jüngst.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt, der dafür sorgt, dass deutsche Behörden sich nicht dem JIT angeschlossen haben. Man unterstütze die ukrainischen Strafverfolger bei ihrer Arbeit, heißt es, allerdings müsse gerade die Justiz eine neutrale Haltung wahren. Es geht dabei nicht nur um die Verfolgung von Kriegsverbrechen, die von den russischen Aggressoren begangen werden, sondern eben auch um etwaige Verbrechen der ukrainischen Seite. Wie zum Beispiel den Hinweisen auf mögliche Folter oder gar Erschießung von Kriegsgefangenen.

Um die Ermittlungsarbeit zu den Kriegsverbrechen in der Ukraine zu koordinieren, gibt es mittlerweile einen regelmäßigen Austausch auf europäischer Ebene, etwa über die Plattform „Genocide Network“ von Eurojust, der EU-Agentur für Strafverfolgungskooperation. Aber auch mit dem IStGH stimmt sich der deutsche Generalbundesanwalt ab. Das BKA liefert außerdem Ausrüstung und Material in die Ukraine, das bei der Beweissicherung nützlich sein kann.

Schon seit 2015 führte der Generalbundesanwalt ein erstes Strukturermittlungsverfahren zur Ukraine – allerdings mit Fokus auf die Situation im Osten des Landes. In der Donbass-Region hatten sich die separatistische Gruppierungen unter dem Kommando Moskaus gebildet, denen sich auch Personen aus Deutschland angeschlossen haben. Die deutsche Justiz sah in diesen Kampfeinheiten in Donetsk und Luhansk zwar keine Terrorgruppen, aber die dorthin ausgereisten und zurückgekehrten Kämpfer wurden dennoch wegen Terrorismus-Vorwürfen strafrechtlich verfolgt.

Mehr zur Strafbarkeit der Ukraine-Kämpfer gibt es hier: „Gegen Russland – und gegen das Gesetz?“

Deutsche Ermittler sind bislang – im Gegensatz etwa zu Franzosen oder Niederländern – nicht in die Ukraine gereist, um vor Ort Zeugen zu befragen oder Beweismittel zu sichern. Sie konzentrieren sich bislang darauf, Zeugen möglicher Verbrechen in Deutschland zu befragen. Von denen es zumindest potentiell einige Tausend in der Bundesrepublik gibt. Das BKA hat abgestimmt mit Generalbundesanwalt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter anderem Fragebögen in ukrainischer, russischer und englischer Sprache für Geflüchtete aus der Ukraine erstellt. Mehrere Dutzend Befragungen von mutmaßlichen Zeugen sollen bereits stattgefunden haben, auch private Foto und Videoaufnahmen sollen an die Ermittler übergeben worden sein.

Ähnlich war der Generalbundesanwalt vor einigen Jahren bei den Kriegsgebieten in Syrien und Irak vorgegangen. Zahlreiche Frauen und Mädchen aus der Volksgruppe der Jesiden waren nach Deutschland gekommen, teilweise durch Aufnahmeprogramme wie jenes in Baden-Württemberg. Diese Menschen warne aus Sicht der Ermittler potentielle Zeugen für den Völkermord an den Jesiden durch die Terroristen des Islamischen Staaten (IS) und wurden daher systematisch befragt. Mit einigem Erfolg: Das BKA konnte so Dschihadisten identifizieren, die maßgeblich für die Versklavung von Jesidinnen verantwortlich sein sollen.

Was den Krieg gegen die Ukraine angeht, ist man beim BKA zudem mit dem Sammeln und Auswerten von Video- und Fotomaterial aus sozialen Netzwerken beschäftigt. Wie selten zuvor wird dieser Krieg durch eine schier unendliche Zahl von Handykameras, Drohnen und Fernsehbilder dokumentiert. Darin finden sich auch immer wieder wertvolle Hinweise und Belege für Kriegsverbrechen. Die Masse der Aufnahmen aus dem Netz sachgerecht abzuarbeiten, aber ist alles andere als einfach. IStGH-Chefankläger Khan lieferte dafür eine bildliche Beschreibung: „Eine der Herausforderungen ist, wie wir damit umgehen. Wie wir verhindern, dass wir aus einem Hydranten trinken.“

In Den Haag bekommt man dabei mittlerweile Unterstützung. Das US-Softwareunternehmen Microsoft stellt den Ermittlern entsprechende Programme und Technologien zur Verfügung, zur Gesichtserkennung und zur schnelleren Auswertung von großen Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz (KI). Zudem wird der IStGH bei der IT-Sicherheit beraten, denn die Sorge ist groß, dass Russland durch Cyberangriffe versuchen könnte, die Ermittlungen auszuforschen oder gar zu sabotieren. 

Im Fall der Untersuchung von Giftgas-Angriffen in Syrien, zum Abschuss der zivilen Passagiermaschine MH17 über der Ukraine 2014 und dem Novichok-Anschlag auf den russischen Ex-Spion Sergej Skripal und dessen Tochter im britischen Salisbury im März 2018 sollen russische Geheimdienst-Hacker genau dies versucht haben. Damals reisten die Hacker sogar persönlich in die Niederlande. Sie sollen unter anderem geplant haben, sich in das WLAN der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) in Den Haag einzuhacken. 

Mehr dazu gibt es in der dritten Folgen unseres Podcast „Der Mann in Merkels Rechner“

Es sei derzeit im Bezug zum Ukraine-Krieg eine „Beweissicherungstätigkeit von beispielloser Intensität“ im Gange, wie zwei Bundesanwältinnen aus Karlsruhe jüngst schrieben. Kurzfristige Erfolge seien allerdings nicht zu erwarten, sondern es sei vielmehr ein langer Atem notwendig. Das zeigt auch der Fall der syrischen Folterknechte, die vom Oberlandesgericht Koblenz verurteilt wurden.

Deren Taten, darunter Folterungen und Tötungen, lagen mehr als zehn Jahre zurück. Dass die Schergen des Assad-Regimes letztendlich vor Gericht landeten, lag nicht zuletzt an einem Hinweisgeber, einem syrischen Militärfotograf, der sich „Caesar“ nannte, der die Gräueltaten dokumentiert hatte und geflohen war. Und es war auch ein Glücksfall, denn die Täter waren aus Syrien nach Deutschland geflohen und schließlich von Landsleuten erkannt und an die Behörden gemeldet worden.

Im Fall der Ukraine ist die Situation eine andere. Es stellt sich auch die Frage, ob die deutsche Justiz etwaigen Kriegsverbrechern überhaupt habhaft werden kann. Sprich: Ob sich diese Personen in Deutschland aufhalten werden oder durch eine deutsche Fahndungsausschreibung irgendwo auf der Welt festgesetzt werden können. Als wahrscheinlicher gilt es, dass deutsche Ermittler den ukrainischen Strafverfolgern helfen, indem sie Zeugenaussagen oder andere Beweismittel liefern.

Anders als in Syrien gibt es in der Ukraine einen weitestgehend intakten Staat mit einer funktionsfähigen Polizei und Strafverfolgungsbehörden. Die Streitkräfte haben zudem zahlreiche russische Kriegsgefangene gemacht. Die ukrainische Gerichtsbarkeit ist somit auch in der Lage Verbrechen zu ahnden, wie nun bereits in den ersten Prozessen geschehen. Daher ist fraglich, ob deutsche Strafverfolger, falls sie etwa russische Tatverdächtige von Kriegsverbrechen in Deutschland festnehmen würden, diese überhaupt hierzulande oder in Den Haag vor Gericht stellen würden. Momentan, so sagen Ermittler, sei es wahrscheinlicher, dass solche Personen in die Ukraine ausgeliefert würden.

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