Manche Erfindungen können die nationale Sicherheit gefährden, falls sie in die falschen Hände geraten. Solche Entwicklungen werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Geheimpatente eingestuft. Dafür zuständig ist das mysteriöse „Büro 99“.
Von Florian Flade

Was man mit der „Duplex-Antennenanordnung“ genau machen kann, ist für den technischen Laien nicht zu erahnen. Sie diene „zum Senden und Empfangen in unterschiedlichen Frequenzbändern und ist versehen mit zwei Helix-Monopolantennen“, heißt es in der Beschreibung. Irgendetwas aber muss an dieser Antenne neu und erfinderisch gewesen sein, denn es handelt sich um ein Patent. Im Juni 2013 wurde es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München unter dem Aktenzeichen 10 2013 211 541.5 angemeldet.
Der Erfinder allerdings wollte nicht in den Unterlagen auftauchen. „Antrag auf Nichtnennung“ ist vermerkt. Und das hat einen ganz bestimmten Grund: Die Duplex-Antennenanordnung wurde von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erfunden. Es ist das einzige Patent eines deutschen Nachrichtendienstes, das sich durch Recherche in der Datenbank des Patentamtes finden lässt. Aber nicht die einzige Erfindung deutscher Sicherheitsbehörden.
So hat etwa das Bundeskriminalamt (BKA) seit 1990 neun Patente angemeldet, und zwar zwischen den Jahren 2004 und 2019. Dazu gehören ein „Fernöffnungsgerät für Türen“, das durch Zugseile bedient werden kann. Oder ein „Verfahren zur Herstellung form- und maßhaltiger Replikate komplexer stereometrischer Körper“, bei dem es darum geht, Nachbildungen von Munition möglichst detailliert herzustellen, um kriminaltechnische Untersuchungen und Vergleiche durchführen zu können.
Auch die Cybersicherheitsbehörde Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seit ihrer Gründung mehr als ein Dutzend Eigenentwicklungen angemeldet. Zum Beispiel ein Verfahren zur „Bereitstellung und Verwendung pseudonymer Schlüssel bei hybrider Verschlüsselung“ oder ein „Verfahren und Einrichtung zur Entdeckung von virtuellen Basisstationen (VBTS) im GSM-Netz“. In einem Fall handelt es sich um eine gemeinsame Entwicklung mit der Technischen Universität Dresden, in einem anderen um ein gemeinsames Projekt mit der Telekom.
Es ist eher ungewöhnlich, dass staatliche Stellen, insbesondere Sicherheitsbehörden, Erfindungen patentieren lassen. Denn meist stehen diese Einrichtungen nicht in marktwirtschaftlicher Konkurrenz, sprich: Sie verkaufen keine Produkte oder Dienstleistungen, die es urheberrechtlich zu schützen gilt. Bei den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden kommt noch hinzu, dass sie meist im Verborgenen agieren. Eine Preisgabe über die technischen Tools und Methoden kann sich somit eher negativ auf die Arbeit auswirken.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, Erfindungen schützen zu lassen, ohne dass die Patente öffentlich einsehbar sind. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gibt es eine Stelle, in der solche Geheimpatente hinterlegt werden können – das sogenannte „Büro 99“.
Seit den 1960er Jahren existiert dieser Bereich des Patentamtes. Dort werden all jene Erfindungen angemeldet und hinterlegt, die besonders schutzbedürftig sind und deren öffentliches Bekanntwerden negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben kann. Es handelt sich um Patente, die ähnlich wie Staatsgeheimnisse geschützt werden. Dazu gehören vor allem Erfindungen aus dem Bereich der Rüstung und Kerntechnologie, aber auch Kryptologie oder Wert- und Sicherheitsdokumente wie Wertpapiere, Ausweise oder Banknoten.
„Alle beim DPMA eingehenden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus bestimmten Klassen der Internationalen Patentklassifikation (IPC) werden zunächst dem Büro 99 zugeleitet. Hier werden dann die nicht geheimhaltungsbedürftigen Schutzrechtsanmeldungen in mehreren Schritten „ausgesiebt“. Das DPMA arbeitet dabei mit anderen Behörden wie dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zusammen.“
– Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Geheimpatente werden nicht offengelegt, auch die Erfinder dürfen sie nicht veröffentlichen und nur unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich verwerten. Die Anmeldung eines solchen Patents erfolgt grundsätzlich genau wie jene normalen Patente. Allerdings kann dies nur auf dem Postweg per Briefsendung geschehen, nicht auf elektronischem Wege. Nur Personen, die zuvor sicherheitsüberprüft wurden, dürfen jedoch Zugang zu den Unterlagen zur Erfindung haben. Dies gilt auch für Mitarbeitende von Patentsanwaltskanzleien, die solche Patente anmelden.
Wie viele Geheimpatente im Büro 99 hinterlegt sind, ist nicht bekannt. Und auch ob sich darunter beispielsweise auch Erfindungen des BND befinden.
In den USA sind derzeit mehr als 6000 Patente als geheimhaltungsbedürftig eingestuft, eine Vielzahl davon wurde durch das Militär eingerichtet. Aber auch die National Security Agency (NSA) hat sich mehrere Entwicklungen patentieren lassen.
Der US-Abhördienst verfügt über einen eigenen Bereich, der sich mit Forschung und Entwicklung befasst, das Office of Research & Technology Applications, sowie über das 1990 ins Leben gerufene Technology Transfer Programm (TTP), mit dem NSA-Patente privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können.
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