by Florian Flade
Ein deutscher Staatsbürger wird vom US-Geheimdienst CIA per ferngesteuerter Drohne getötet – und keiner ermittelt. Warum der Fall des Bünyamin E. zu einem Politikum werden könnte.
Zwischen 2002 und 2009 rief die „Aktion Mensch“ in einer Bürgerdebatte tausende Menschen in Deutschland auf, Fragen einzusenden, die sie schon immer mal beantwortet haben wollten. Andere Bürger gaben dann ihre ganz persönlichen Antworten. „Was ist der Tod?“ – wollte im Jahr 2003 der damals 13jährige Bünyamin E. wissen.
Am Montag dem 04.Oktober 2010, gut sieben Jahre später, traf den jungen Deutsch-Türken aus Wuppertal genau jenes Schicksal. Er starb – 5000km von der nordrhein-westfälischen Heimat entfernt – im pakistanischen Stammesgebiet Nord-Waziristan, getötet von den Raketen einer CIA-Drohne. Bünyamin E. saß gerade beim Abendessen in einem Gehöft unweit des Zentrums der Ortschaft Mir Ali als ihn und vier weitere Männer – darunter auch den Deutsch-Iraner Shahab D. aus Hamburg – der Tod ereilte. Nicht länger als vier Wochen war Bünyamin in Waziristan, bevor er getötet wurde. Inzwischen ist sein Leichnam beerdigt, in einem primitiven Erd-Grab ohne Grabstein irgendwo in der Bergwelt im wilden Nord-Westen Pakistans.
Doch der Tod des 20jährigen Deutsch-Türken bleibt nicht ohne Folgen. Er droht zu einem Politikum zu werden, das diplomatische Spannungen zwischen Berlin und Washington nach sich ziehen könnte. Bünyamin E. war deutscher Staatsbürger und er starb durch eine höchstumstrittene Methode der Terrorismus-Bekämpfung der USA. Ein islamistischer Gotteskrieger soll der Wuppertaler Junge gewesen sein, ein Mitglied der terroristischen „Islamischen Bewegung Usbekistans“, die sowohl in Pakistan gegen Regierungssoldaten als auch in Afghanistan gegen die Nato in den Dschihad zieht. Beweise für diese Behauptungen – wie etwa abgehörte Telefongespräche, E-Mails, schriftliche Hinweise – wurden weder von den Amerikanern noch von deutschen Behörden vorgebracht.
Kein Haftbefehl gegen Bünyamin E.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führte seit Juli 2010 ein Ermittlungsverfahren gegen Bünyamin E wegen des Verdachts auf „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat“. Am 18.Oktober 2010 wurde das Verfahren von der Bundesanwaltschaft übernommen. „Gegen Bünyamin E. lag bis zum Zeitpunkt seines mutmaßlichen Todes kein Haftbefehl vor“, so ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft auf Nachfrage. Eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurde jedoch vermutet.
Bünyamin E. wurde ohne Anklage, ohne Prozess oder Gerichtsurteil vom US-Auslandsgeheimdienst CIA getötet. Erstmals stellt sich damit für die deutsche Politik die Frage, ob der Geheimdienst einer befreundeten Nation deutsche Staatsbürger auf Verdacht hin töten darf. Dass Bünyamin E. tatsächlich bei jenem Drohnenangriff am 04.Oktober ums Leben kam, bezweifelt ersthaft niemand mehr. Die Bundesregierung aber gibt sich unwissend, erklärt gebetsmühlenartig, der Fall werde weiter geprüft, offizielle Bestätigungen für den Tod des deutschen Islamisten gebe es immer noch nicht.
Regierung hat angeblich keine Informationen
„Dem Auswärtigen Amt liegen weiterhin keine offiziell bestätigten Informationen zu Berichten über den Tod von Bünyamin E. vor“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes auf Nachfrage. Schon kurz nach dem Vorfall in Pakistan, hätte die deutsche Botschaft in Washington Kontakt mit den US-Behörden aufgenommen. „In Islamabad hat die Bundesregierung pakistanische Behörden mehrmals um Auskunft gebeten“, so das Auswärtige Amt weiter, „Sie bemüht sich weiterhin um eine offizielle Antwort.“
Seit Monaten aber liegen diverse direkte und indirekte Bestätigungen für Bünyamins Tod vor. Islamistische Netzwerke aus Waziristan vermeldeten bereits kurz dem tödlichen Drohnenangriff, dass der Deutsch-Türke, der sich in Waziristan „Imran“ nannte, zum „Märtyrer“ geworden sei. Wenige Tage später folgten die Fotoaufnahmen der Leiche und der Bestattung. Bünyamin E.s ehemaliger Arbeitgeber, das Bauernehepaar Bleckmann aus Velbert, identifizierten den Jungen, der früher oft auf ihrem Bauerhof arbeitete, auf den Leichenfotos zweifelsfrei.
Und es gibt noch eine weitere Quelle, die bestätigt, dass der deutsche Islamist bei jenem US-Raketenangriff ums Leben kam. Der ältere Bruder, dem Bünyamin wohl im Sommer 2010 nach Pakistan nachgereist war, soll sich weiterhin in einem pakistanischen Terrorlager aufhalten. Er überlebte den Drohnenangriff vom 04.Oktober nur weil er kurz zuvor das Gebäude verlassen hatte. Wenige Tage nach dem tödlichen Raketenangriff informierte der Bruder die Eltern in Wuppertal per Telefon über den Tod Bünyamins.
Auf mehrere Anfragen von Seiten der „B´90/Grünen“ und „Die Linke“ zum Tod des deutschen Staatsbürgers E. antwortete die Bundesregierung bislang ausweichend mit dem Hinweis, es seien Ermittlungen eingeleitet worden.
Anzeigen gegen den CIA-Chef
Zwei deutschen Juristen geben sich indes mit den bisherigen Bemühungen der deutschen Politik nicht zufrieden. Sie sehen ihre Bürgerpflicht darin, deutsche Behörden im Fall Bünyamin E. zum Handeln zu bewegen. Wenn ein Deutscher ums Leben kommt, besteht für die deutsche Justiz schließlich Ermittlungspflicht – auch in Pakistan.
Der Hamburger Rechtsanwalt Sven Dubitscher erfuhr vom Tod Bünyamin E.s bei der Zeitungslektüre Anfang Oktober. Er erstattete daraufhin am 13.Oktober 2010 schriftlich Strafanzeige gegen Leon Panetta, den Direktor des für die Drohnenangriffe verantwortlichen US-Geheimdienstes CIA. „Wenn ein Mensch gewaltsam getötet wird, ermittelt die Polizei ungeachtet der Person und des Ansehens des Täters oder des Opfers“, so Dubitscher, „Ich bin kein Strafrechtler und kein Völkerrechtler, aber bislang konnte mir niemand erklären, warum in diesem Fall keine Ermittlungen laufen.“
Keine Anklage gegen BKA-Präsident
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, sah womöglich deutsche Stellen in der Mitverantwortung für den Tod E.s. Er zeigte BKA-Präsident Jörg Ziercke wegen des „Verdachts der Beihilfe zum Mord“ an. Möglicherweise gaben deutsche Stellen Informationen über Bünyamin E. an die Amerikaner weiter, die letztlich zur Tötung des deutschen Islamisten führten, so offenbar die Vermutung hinter der Anzeige des Richters. Geklärt werden sollte, ob das BKA eine Mitschuld am Tod eines deutschen Staatsbürgers trägt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Wiesbaden ließ mittlerweile verlauten, es würden nach der Anzeige von Richter Schulte-Kellinghaus keine Ermittlungen gegen BKA-Chef Ziercke eingeleitet. Es gebe „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hartmut Ferse.
Bünyamins Tod reiner Zufall?
Tatsächlich bleiben die Vermutungen über eine Zusammenarbeit deutscher und amerikanischer Behörden im Vorfeld des Todes von Bünyamin E. reine Spekulation. Die Behörden beider Länder tauschen regelmäßig im Zuge der Terrorbekämpfung Informationen aus, auch über mutmaßliche Terroristen in den pakistanischen Ausbildungslagern. Trotzdem könnte die Rakete, die am 04.Oktober 2010 das Haus in Nord-Waziristan traf, rein zufällig Bünyamin aus Wuppertal getötet haben. Somit wäre der Deutsche lediglich ein Kollateralschaden der amerikanischen Drohnenpolitik.
Dass die Amerikaner den genauen Aufenthaltsort des 20jährigen Abendschülers aus Wuppertal kannten, gilt als eher unwahrscheinlich. Die Verhöre der in Afghanistan und Pakistan im vergangenen Jahr festgenommenen deutschen Dschihadisten Ahmed Wali S. und Rami M., dürften keine Informationen über Bünyamin E. erbracht haben. Rami M. wurde bereits im Mai 2010 von pakistanischen Soldaten verhaftet, Ahmed S. fiel im Juni 2010 US-Truppen in Kabul in die Hände. Bünyamin E. reiste jedoch erst zu diesem Zeitpunkt nach Pakistan. In die Grenzregion Waziristan kam er erst vier Wochen vor seinem Tod.
Prinzipiell sei es auch unwichtig, ob und woher die amerikanische CIA im Vorfeld Informationen über den deutschen Dschihadisten hatte, meinen Völkerrechtler. Sollte sich Bünyamin E. in einem Kriegsgebiet an einem bewaffneten Konflikt beteiligt haben, so sei er als feindlicher Kämpfer ein legitimes Ziel für einen Tötung per Drohne. Diese würden – wenn auch inoffiziell – mit Zustimmung der pakistanischen Regierung auf pakistanischem Territorium stattfinden, und seien daher kein diplomatischer Skandal mehr.
CIA-Agenten dürfen nicht töten
Felix Boor, Völkerrechtler der „Ruhr-Universität“ in Bochum, hält es eher für zweitrangig ob und wenn ja welchen Feindstatus Bünyamin E. zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Entscheidend sei, wer ihn getötet hat. Die Drohnenangriffe unterscheiden sich von militärischen Luftangriffen vor allem durch eines: sie werden nicht vom US-Militär durchgeführt, sondern von Agenten des amerikanischen Geheimdienstes CIA. Die Geheimdienstler allerdings dürfe laut Völkerrecht gar nicht töten.
„Die CIA hat kein Kombattanten-Privileg im bewaffneten Konflikt“, sagte mir Boor , „d.h. die CIA stellt sich auf die Stufe von Zivilisten, die unerlaubt Kriegshandlungen vornehmen.“ Nach Genfer Konventionen dürfen sich nur Streitkräfte am bewaffneten Konflikt beteiligen, nicht aber Zivilisten wie CIA-Agenten. „Und wenn sie es tun, sind sie strafrechtlich verfolgbar,“ so Boor. Rechtlich seien die CIA-Agenten somit gleichgestellt mit den Al-Qaida Kämpfern, die ja ebenfalls als Zivilisten an Kampfhandlungen teilnehmen.
Bünyamin E. wollte angeblich Selbstmordattentäter werden
Ob Bünyamin E. lediglich in Pakistan in den Krieg ziehen wollte, beabsichtigte in Afghanistan gegen Nato-Truppen zu kämpfen oder Terroranschläge in Europa plante, bleibt wohl ein Geheimnis, das der 20jährige mit ins Grab nimmt. Die Gruppe, der er sich angeschlossen hatte, feiert ihn als Märtyrer im Heiligen Krieg – einen Tod nachdem sich der Deutsche angeblich sehnte. Sowohl Bünyamin E. als auch Shahab D., der ebenfalls beim Raketenangriff vom 04.Oktober 2010 starb, hatten angeblich den Wunsch, ein Selbstmordattentat zu verüben. „Beide haben seit dem ersten Tag an dem sie hier angekommen sind, nur darum gedrängt, dass man ihnen eine Märtyrer-Operation vorbereitet“, erklärte der Bonner Dschihadist Mounir C., der sich weiterhin in Waziristan aufhält.
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