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Vier Jahre nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz: Was hat sich getan?

Am vergangenen Samstag jährte sich der Terroranschlag am Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zum vierten Mal. Zwölf Menschen wurden am 19. Dezember 2016 ermordet als ein polizeibekannter Islamist mit einem gekaperten Lastwagen über den Platz raste. Es war der bislang schwerste islamistische Anschlag in Deutschland. „Wir wollen nicht damit leben, dass uns die Angst vor dem Bösen lähmt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel tags darauf. Und versprach Aufklärung der Tat. „Sie wird aufgeklärt werden – in jedem Detail, und sie wird bestraft werden, so hart es unsere Gesetze verlangen.“

Vier Jahre später sieht die Bilanz jedoch anders aus. Niemand wurde für den Terrorakt vom Breitscheidplatz bestraft. Der Attentäter selbst war durch mehrere europäische Länder geflohen und einige Tage nach der Tat in Italien von Polizisten erschossen worden. Bislang haben die Sicherheitsbehörden keine Helfer oder Mitwisser in Deutschland ermittelt – lediglich der IS-Terrorist Meher D. alias „moumou1“, der Anis Amri per Handychat bei seinem Attentat angeleitet haben soll, konnte wohl identifiziert werden. Der Generalbundesanwalt hat einen Haftbefehl gegen den Tunesier erlassen. Es ist weder bekannt, ob diese Person, die als „Mentor“ bezeichnet wird, noch lebt – oder wo sie sich aufhält.

Nicht ermittelt werden konnte jedoch, woher Amri die Pistole hatte, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer erschoss, bevor er dessen Sattelschlepper kaperte. Unklar ist außerdem, warum Amri noch einmal in die Fussilet-Moschee ging, bevor er zum späteren Tatort fuhr – und was er in der Moschee gemacht hat. Ein blinder Fleck bleibt auch die erste Strecke der Flucht des Terroristen nach seiner Tat. Es konnte nicht ermittelt werden, wie Amri aus Berlin nach Nordrhein-Westfalen kam und ob er dabei eventuell Hilfe bekam.

Hinzu kommen viele weitere Fragen, die bis heute bestehen: Hatte Amri tatsächlich keinen seiner Freunde oder Bekannte in seine Pläne eingeweiht? Warum wurde das Portemonnaie des Islamisten erst so spät in der Fahrerkabine des Lastwagens entdeckt? Seit wann hatte ein ausländischer Geheimdienst die Handyvideos, in denen Amri wohl schon Wochen vor seiner Tat einen Terroranschlag ankündigte und mit der Pistole hantierte? Hatte Amri möglicherweise Hilfe bei seiner Flucht aus dem kleinkriminellen Milieu? Warum wurden diverse V-Leute, die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden im weiteren Umfeld des Terroristen führten, nicht direkt auf den späteren Attentäter angesetzt?

Drei Untersuchungsausschüsse – im Bundestag, im Abgeordnetenhaus in Berlin und im Landtag von Nordrhein-Westfalen – bemühen sich seit mehreren Jahren um die Aufklärung des Anschlags am Breitscheidplatz. Zahlreiche Zeugen aus der Politik, aus den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wurden gehört, ebenso Sachverständige, sogar ehemalige Weggefährten des Attentäters und ein langjähriger V-Mann, der schon früh vor Amri gewarnt hatte.

Ziel der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungen ist es, etwaige Versäumnisse, Fehler und Missstände aufzudecken, die möglicherweise die Tat erst möglich machten – und deren Aufklärung erschweren. Immer wieder betonen dabei einige Ausschussmitglieder, ihnen gehe es nicht um bloße Schuldzuweisung an Behördenvertreter oder Politiker, sondern auch darum, dass sich etwas die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik verbessere. So, dass ein solcher Anschlag zukünftig verhindert werden kann.

Was aber hat sich in den Behörden seit dem Attentat am Breitscheidplatz verändert?  Weiterlesen

Zahlen, Fakten & Gedanken zum „Gefährder“

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Das Wort klingt nach Gefahr. Aber mit dem Begriff können offenbar viele nicht wirklich etwas anfangen: „Gefährder“. Anis Amri, der mutmaßliche Attentäter vom Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, war zeitweise als ein solcher islamistischer „Gefährder“ eingestuft worden. Seit seinem Anschlag mit 12 Toten am vergangenen Montagabend ist der Begriff wieder allgegenwärtig – und mit ihm auch zahlreiche Missverständnisse.

Nachfolgend einige Zahlen und Fakten zum „Gefährder“:

  • Der Begriff ist keine juristische Bezeichnung, sondern ein Arbeitsbegriff der Polizei. Eingeführt hat ihn die Arbeitsgruppe „Kripo“ im Jahr 2004
  • Laut Definition ist „ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird“
  • Deutsche Sicherheitsbehörden bezeichnen demnach „Gefährder“ als Personen aus den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus, denen jederzeit ein Anschlag zugetraut wird
  • In der „Datenbank Islamismus“ (DABIS) des Bundeskriminalamts (BKA) sind aktuell 549 Islamisten als „Gefährder“ eingestuft, darunter 75 Konvertiten
  • Es befinden sich längst nicht alle „Gefährder“ in Deutschland: Rund die Hälfte der Personen soll sich derzeit im Ausland aufhalten, vor allem in Syrien und dem Irak. Einige gelten als tot. Viele in Deutschland aufhältige „Gefährder“ sind im Gefängnis. Nur etwa 195 Personen sind tatsächlich auf freiem Fuß
  • Die Einstufung als „Gefährder“ erfolgt aufgrund von Hinweisen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Etwa aus Internet-  oder Telekommunikationsüberwachung, Hinweise eines ausländischen Geheimdienstes oder der Meldung einer V-Person
  • Islamisten, die als „Gefährder“ eingestuft sind, stehen besonders im Fokus der Sicherheitsbehörden. Ihr Aufenthaltsort wird regelmäßig überwacht, einige werden mit Kamera, Peilsendern oder auch Observationsteams überwacht. Wobei letztere Maßnahme einen enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet
  • Nicht gegen jeden „Gefährder“ laufen auch Ermittlungsverfahren gemäß § 129 a/b oder § 89 Strafgesetzbuch. Als „Gefährder“ gelten demnach nicht nur Straftäter, sondern eben auch potentielle Straftäter
  • Eine Person kann auch wieder als „Gefährder“ ausgestuft werden, wenn die zuständigen Sachbearbeiter keinerlei Hinweise auf eine extreme Gefährlichkeit sehen
  • Die überwiegende Mehrzahl der islamistischen „Gefährder“ werden durch Staatsschutz-Abteilungen der örtlichen Polizei, meist der Landeskriminalämter, bearbeitet, nicht für jeden „Gefährder“ sind automatisch Bundesbehörden wie das BKA zuständig
  • Bislang gab es in Deutschland – bis auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin – noch kein Attentat eines islamistischen „Gefährders“ (!). Weder der Todesschütze vom Frankfurter Flughafen, Arid U., noch die Terroristen der Sauerland-Gruppe, die Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle oder die Dschihadisten-Zelle aus Bonn, waren vor ihren Anschlägen oder Anschlagsversuchen als „Gefährder“ eingestuft

Kurzum: Ein islamistischer „Gefährder“ ist ein Islamist, von dem Behörden annehmen, dass er jederzeit zu einem Anschlag bereit wäre. Die Person wird daher von Polizei und Verfassungsschutz besonders intensiv bearbeitet. Es heißt aber nicht, dass die Person aufgrund ihrer extremistischen Einstellung auch irgendwann vor Gericht landen wird, denn viele „Gefährder“ begehen tatsächlich keinerlei Straftaten. Sie werden präventiv überwacht, um Attentate zu verhindern. Dabei werden die Personen abgehört, teilweise heimlich verfolgt und regelmäßig kontrolliert.  Es bedeutet nicht, dass diese Menschen rund um die Uhr beobachtet werden – das geschieht nur in den seltensten Fällen. Und selbst dann nur für einen begrenzten Zeitraum. 

Weiter kein Lebenszeichen von Denis Cuspert

von Florian Flade

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Sieben Monate ist es her, da teilte das US-Verteidigungsministerium mit, dass einer der wohl bekanntesten Dschihadisten aus Deutschland bei einem Luftangriff im Norden Syriens ums Leben gekommen sei: Denis Cuspert, 40 Jahre alt, Ex-Rapper „Deso Dogg“ aus Berlin. Cuspert soll am 16. Oktober 2015 in einem Konvoi unweit der IS-Hochburg Raqqa unterwegs gewesen sein, als eine Rakete das Auto traf, in dem er saß.

Soweit die Darstellung des US-Militärs. Auch in sozialen Netzwerken tauchten erste Berichte von mutmaßlichen IS-Terroristen und Aktivisten aus der Region auf, in denen vom „Märtyrertod“ des deutschen Islamisten die Rede war. Bis heute aber fehlen Beweise für den Tod von Denis Cuspert. Ebenso wenig gibt es Belege dafür, dass er noch am Leben ist.

Der Berliner Verfassungsschutz stellte am gestrigen Dienstag seinen Jahresbericht 2015 vor. Darin thematisiert werden auch die Ausreisen von Islamisten aus der Bundesrepublik in die Kriegsregionen Syrien und Irak. Auch Denis Cuspert, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen ermittelt, findet in einem Absatz recht prominent Erwähnung.

„Führender deutschsprachiger Propagandist des IS ist der Deutsch-Ghanaer Denis Cuspert (…) Mehrfach kursierende Informationen über den Tod Cusperts, zuletzt im Oktober, konnten bislang nicht bestätigt werden“  – Verfassungsschutzbericht Berlin 2015, S. 15

Berlins Verfassungsschutzpräsident Bernd Palenda äußerte gestern zudem die Vermutung, Cuspert sei bei dem Luftangriff im Oktober 2015 nur verletzt, nicht aber getötet worden. Es war die erste offizielle Verlautbarung eines Behördenleiters zu dieser Frage bislang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Partei zum Tod von Cuspert zögerlich, aber ähnlich geantwortet wie jetzt der Berliner Verfassungsschutz.

“Laut öffentlich zugänglichen Informationen soll am 16. Oktober 2015 in der Nähe der syrischen Stadt Raqqa ein amerikanischer Luftangriff auf ein Fahrzeug stattgefunden haben. Das Fahrzeug befand sich auf dem Weg von Raqqa nach Tabqa. Bei dem Luftangriff sollen mindestens fünf Personen ums Leben gekommen sein. Weitere Kenntnisse liegen nicht vor. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wurden durch den BND die zuständigen US-amerikanischen Behörden angefragt; eine Antwort ist bislang nicht erfolgt.“ – Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage, Drucksache 18/6947

Wie aus Sicherheitskreisen zu erfahren ist, wurden bislang in der islamistischen Szene keine Lebenszeichen von Denis Cuspert vernommen. Es kursieren offenbar – soweit den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden bekannt – keine neuen Foto- oder Videoaufnahmen des Islamisten. Und Propagandaaufnahmen, die der IS in den vergangenen Monaten von Cuspert veröffentlicht hat, darunter ein Video, in dem er über einen befreundeten Selbstmordattentäter aus Nordrhein-Westfalen spricht, gelten als alt.

Zuletzt tauchte Anfang März ein Nasheed auf, das die Sicherheitsbehörden dem Berliner Extremisten zurechnen. In dem Lied spricht Cuspert darüber, weshalb er Deutschland verlassen hat und in den Dschihad gezogen ist. Er wendet sich in der Aufnahme gezielt an seine Familie. Aber auch diese Audiobotschaft werten die Ermittler keinesfalls als Lebenszeichen. Sie wurde vermutlich schon vor längerer Zeit aufgenommen.