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Der Berner Club

Europas Inlandsnachrichtendienste haben vor mehr als 50 Jahren eine Allianz gegründet, über die bis heute kaum etwas öffentlich bekannt ist. Der Berner Club gilt als sehr verschwiegene Runde, um die sich Mythen und Legenden ranken. Was hat es mit dem Club der Spione auf sich?

Von Florian Flade

Ein Hauch von Nostalgie lag bei dem Treffen in Paris wohl in der Luft. Anfang April kamen in der französischen Hauptstadt die Leiterinnen und Leiter der europäischen Inlandsnachrichtendienste zusammen. Kurz zuvor hatte Wladimir Putin den Krieg gegen die Ukraine begonnen. Russlands Spionageaktivitäten standen daher weit oben auf der Agenda der Tagung. Die Dienste-Chefs diskutierten darüber, wie sich der Krieg nun wohl auf die Spitzeleien von Moskaus Spionen auswirken wird und wie man nun reagieren sollte. Ein Ergebnis der Gespräche war die Ausweisung von zahlreichen russischen Geheimdienstlern aus Europa.

Die Runde, die sich im Frühjahr in Frankreich traf, gibt es seit mehr als 50 Jahren. Sie ist ein Kind des Kalten Krieges, gegründet einst, um gegen die Sowjetunion und die Aktivitäten ihrer Geheimdienste effektiver vorgehen zu können. Bis heute ist kaum etwas über diesen Zusammenschluss der europäischen Nachrichtendienste bekannt. Und noch immer ranken sich zahlreiche Mythen und Legenden um das Format – den Berner Club oder Club de Berne (CdB).

Durch frei zugängliche Quellen ist tatsächlich wenig über die verschwiegene Runde in Erfahrung zu bringen. Es gibt kaum Erwähnungen in der Fachliteratur oder wissenschaftliche Arbeiten. Der Club unterliegt keiner parlamentarischen Kontrollen oder einer anderen Kontrollinstanz, Anfragen von deutschen Abgeordneten hat die Bundesregierung in der Vergangenheit mit Verweis auf den Schutz von Geheimnissen entweder nicht oder nur sehr knapp beantwortet. Nur wenige Historiker haben sich außerdem bislang wirklich tiefgreifend mit dem Berner Club beschäftigt.

Und so stammt vieles, was über das nachrichtendienstliche Austauschformat bekannt ist, hauptsächlich aus den Erzählungen jener Personen, die bei den Club-Treffen dabei waren oder in anderer beruflicher Funktion mit ihm zutun hatten. Oder aus wenigen internen Unterlagen, die ihren Weg aus dem geheimnisvollen Kreis heraus gefunden haben.

Die Anfänge des Berner Clubs gehen zurück in die 1960 Jahre. Damals sollen innerhalb der europäischen Geheimdienst-Community erste Überlegungen gereift sein, einen informellen Zusammenschluss, sozusagen eine Geheimdienst-Allianz in West- und Zentraleuropa, zu schaffen. Mit dem klaren Ziel die Aktivitäten des sowjetischen Gegners einzudämmen. Die Dienste wollten KGB, GRU, Stasi & Co. schlagkräftiger entgegentreten. Und zudem die kommunistische Umtriebe grundsätzlich effektiver bekämpfen.

Ein Hauptziel der Gründung des Berner Clubs soll es deshalb gewesen sein, nachrichtendienstliche Informationen und Hinweise auszutauschen, um die Spione des Ost-Blocks besser im Blick behalten zu können. Einen solchen Erkenntnisaustausch zwischen den Diensten erscheint aus heutiger Sicht trivial und naheliegend. Zum damaligen Zeitpunkt aber war eine derartige Zusammenarbeit kaum bekannt. Und wenn, dann gab es sie meist nur bilateral.

Der Berner Club sollte dies ändern. Zu den ersten Treffen soll es im Jahr 1965 gekommen sein, im Januar zuerst in Rom, dann im Dezember in Paris. Gründungsmitglieder sollen neun westeuropäische Dienste gewesen sein, darunter Vertreter aus Frankreich, Italien, den Niederlanden, Schweiz und Deutschland. Genaue historische Aufzeichnungen dazu sind bis heute nicht bekannt.

Im Laufe der Jahrzehnte ist der Club der Spione gewachsen, fast 30 Mitglieder hat die Runde heute. Und sie ist längst weitaus mehr als nur ein halbjähriges Treffen zum Plausch und Gedankenaustausch. Der Berner Club ist ein nachrichtendienstliches Bündnis, das über eigene Kommunikationssysteme und Austauschplattformen verfügt und sich mit allerlei unterschiedlichen Bedrohungen und Themen beschäftigt.

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Geheime Patente

Manche Erfindungen können die nationale Sicherheit gefährden, falls sie in die falschen Hände geraten. Solche Entwicklungen werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Geheimpatente eingestuft. Dafür zuständig ist das mysteriöse „Büro 99“.

Von Florian Flade

Was man mit der „Duplex-Antennenanordnung“ genau machen kann, ist für den technischen Laien nicht zu erahnen. Sie diene „zum Senden und Empfangen in unterschiedlichen Frequenzbändern und ist versehen mit zwei Helix-Monopolantennen“, heißt es in der Beschreibung. Irgendetwas aber muss an dieser Antenne neu und erfinderisch gewesen sein, denn es handelt sich um ein Patent. Im Juni 2013 wurde es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München unter dem Aktenzeichen 10 2013 211 541.5 angemeldet.

Der Erfinder allerdings wollte nicht in den Unterlagen auftauchen. „Antrag auf Nichtnennung“ ist vermerkt. Und das hat einen ganz bestimmten Grund: Die Duplex-Antennenanordnung wurde von einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) erfunden. Es ist das einzige Patent eines deutschen Nachrichtendienstes, das sich durch Recherche in der Datenbank des Patentamtes finden lässt. Aber nicht die einzige Erfindung deutscher Sicherheitsbehörden.

So hat etwa das Bundeskriminalamt (BKA) seit 1990 neun Patente angemeldet, und zwar zwischen den Jahren 2004 und 2019. Dazu gehören ein „Fernöffnungsgerät für Türen“, das durch Zugseile bedient werden kann. Oder ein „Verfahren zur Herstellung form- und maßhaltiger Replikate komplexer stereometrischer Körper“, bei dem es darum geht, Nachbildungen von Munition möglichst detailliert herzustellen, um kriminaltechnische Untersuchungen und Vergleiche durchführen zu können.

Auch die Cybersicherheitsbehörde Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seit ihrer Gründung mehr als ein Dutzend Eigenentwicklungen angemeldet. Zum Beispiel ein Verfahren zur „Bereitstellung und Verwendung pseudonymer Schlüssel bei hybrider Verschlüsselung“ oder ein „Verfahren und Einrichtung zur Entdeckung von virtuellen Basisstationen (VBTS) im GSM-Netz“. In einem Fall handelt es sich um eine gemeinsame Entwicklung mit der Technischen Universität Dresden, in einem anderen um ein gemeinsames Projekt mit der Telekom.

Es ist eher ungewöhnlich, dass staatliche Stellen, insbesondere Sicherheitsbehörden, Erfindungen patentieren lassen. Denn meist stehen diese Einrichtungen nicht in marktwirtschaftlicher Konkurrenz, sprich: Sie verkaufen keine Produkte oder Dienstleistungen, die es urheberrechtlich zu schützen gilt. Bei den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden kommt noch hinzu, dass sie meist im Verborgenen agieren. Eine Preisgabe über die technischen Tools und Methoden kann sich somit eher negativ auf die Arbeit auswirken.

Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit, Erfindungen schützen zu lassen, ohne dass die Patente öffentlich einsehbar sind. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) gibt es eine Stelle, in der solche Geheimpatente hinterlegt werden können – das sogenannte „Büro 99“.

Seit den 1960er Jahren existiert dieser Bereich des Patentamtes. Dort werden all jene Erfindungen angemeldet und hinterlegt, die besonders schutzbedürftig sind und deren öffentliches Bekanntwerden negative Auswirkungen auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland haben kann. Es handelt sich um Patente, die ähnlich wie Staatsgeheimnisse geschützt werden. Dazu gehören vor allem Erfindungen aus dem Bereich der Rüstung und Kerntechnologie, aber auch Kryptologie oder Wert- und Sicherheitsdokumente wie Wertpapiere, Ausweise oder Banknoten.

„Alle beim DPMA eingehenden Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus bestimmten Klassen der Internationalen Patentklassifikation (IPC) werden zunächst dem Büro 99 zugeleitet. Hier werden dann die nicht geheimhaltungsbedürftigen Schutzrechtsanmeldungen in mehreren Schritten „ausgesiebt“. Das DPMA arbeitet dabei mit anderen Behörden wie dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zusammen.“

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Geheimpatente werden nicht offengelegt, auch die Erfinder dürfen sie nicht veröffentlichen und nur unter bestimmten Bedingungen wirtschaftlich verwerten. Die Anmeldung eines solchen Patents erfolgt grundsätzlich genau wie jene normalen Patente. Allerdings kann dies nur auf dem Postweg per Briefsendung geschehen, nicht auf elektronischem Wege. Nur Personen, die zuvor sicherheitsüberprüft wurden, dürfen jedoch Zugang zu den Unterlagen zur Erfindung haben. Dies gilt auch für Mitarbeitende von Patentsanwaltskanzleien, die solche Patente anmelden.

Wie viele Geheimpatente im Büro 99 hinterlegt sind, ist nicht bekannt. Und auch ob sich darunter beispielsweise auch Erfindungen des BND befinden.

In den USA sind derzeit mehr als 6000 Patente als geheimhaltungsbedürftig eingestuft, eine Vielzahl davon wurde durch das Militär eingerichtet. Aber auch die National Security Agency (NSA) hat sich mehrere Entwicklungen patentieren lassen.

Der US-Abhördienst verfügt über einen eigenen Bereich, der sich mit Forschung und Entwicklung befasst, das Office of Research & Technology Applications, sowie über das 1990 ins Leben gerufene Technology Transfer Programm (TTP), mit dem NSA-Patente privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können.

Operation „Heimkehr“

Als Anis Amri im Dezember 2016 sein Attentat in Berlin verübte, lief zur gleichen Zeit eine umfangreiche Anti-Terror-Operation von BKA und Verfassungsschutz. Es ging um mehrere Terrorkommandos, die nach Deutschland einreisen sollten. Und um einen geplanten Anschlag auf ein Musikfestival.

Von Florian Flade

Im Herbst 2016 herrschte Alarmstimmung bei den deutschen Sicherheitsbehörden. Die Sorge vor Terroranschlägen war groß. Davor, dass auch hierzulande islamistische Killerkommandos zuschlagen könnten. So wie kurz zuvor in Paris und Brüssel. Die Einschläge jedenfalls, sie kamen näher. 

Im Wochentakt gingen damals Warnhinweise bei der Polizei und den Nachrichtendiensten ein. Mal kamen sie von Behörden aus dem Ausland, oft auch von aufmerksamen Bürgern, die glaubten ein Nachbar plane ein Attentat. Manche Hinweise aber stammten auch aus „eigenem Aufkommen“, wie es im Jargon der Dienste heißt. 

So wie jene Informationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im September 2016 erreichten, und die schließlich dafür sorgten, dass die deutsche Terrorismusabwehr eine umfangreiche Operation startete, um zu verhindern, dass es zu einem „deutschen Bataclan“ kommt. Es ging um einen Anschlagsplan, bei dem mehrere Selbstmordattentäter zuschlagen sollten. Ein Ziel war offenbar ein Musikfestival in Norddeutschland.

Doch ausgerechnet während die Terrorabwehr fieberhaft versuchte, ein solches „Paris Szenario“ zu verhindern, kam es zum bislang schwersten islamistischen Terroranschlag in der Bundesrepublik. Nicht mit Sturmgewehren oder Sprengstoffgürteln, sondern mit einem entführten Lastwagen verübte Anis Amri sein Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz.

Einen Anschlag wie diesen wollten die Verfassungsschützer und Polizisten eigentlich verhindern, die im Herbst 2016 im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin zusammenkamen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte damals mit, dass man beunruhigende Chatnachrichten aus dem Kriegsgebiet in Syrien festgestellt habe. Es spreche einiges dafür, dass die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland plane, und dafür gleich mehrere Terrorkommandos eingeschleust werden sollten. Genau wie es zuvor bereits in Frankreich und Belgien geschehen war.

Mehr über das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum gibt es hier: Das GTAZ

Die Absenderin der Nachrichten war Marcia M., eine aus Salzgitter stammende Islam-Konvertitin, die den Behörden als Extremistin bekannt war. Sie war geneinsam mit ihrem Ehemann, dem Hildesheimer Oguz G. nach Syrien ausgereist, beide hatten sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen.

Über Messengerdienste hielt Marcia M. während ihrer Zeit beim IS weiter Kontakt mit Verwandten und Bekannten in Deutschland. So auch zu einer Freundin in Bremen, die angab, ebenfalls in das Kriegsgebiet ausreisen zu wollen. Marcia M. soll sie zunächst in dem Vorhaben bestärkt haben, dann aber riet sie ihr ab. Sie solle lieber in Deutschland bleiben und den IS dort unterstützen. 

Gleich drei Freundinnen kontaktierte Marcia M. im September 2016 mit einem brisanten Anliegen. Sie wollte wissen, ob die Frauen, denen sie offenbar vertraute, bereit wären, islamistische Kämpfer zu heiraten, mit einer Legende auszustatten und bei sich aufzunehmen, die heimlich aus Syrien nach Deutschland reisen würden – um „sehr wichtige Arbeit zu erledigen“.

Was die Islamistin damals wohl nicht ahnte: Eine der Bekannten, der sie sich anvertraute, war inzwischen vom Verfassungsschutz als Quelle angeworben worden. Die V-Frau teilte dem BfV umgehend mit, welch ungewöhnliche Bitte aus Syrien sie erreicht hatte. Bei den Verfassungsschützern wiederum war man nun alarmiert. Was ging da vor sich? Sollten tatsächlich IS-Terroristen heimlich eingeschleust werden? Was genau war der Plan?

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