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Weiter kein Lebenszeichen von Denis Cuspert

von Florian Flade

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Sieben Monate ist es her, da teilte das US-Verteidigungsministerium mit, dass einer der wohl bekanntesten Dschihadisten aus Deutschland bei einem Luftangriff im Norden Syriens ums Leben gekommen sei: Denis Cuspert, 40 Jahre alt, Ex-Rapper „Deso Dogg“ aus Berlin. Cuspert soll am 16. Oktober 2015 in einem Konvoi unweit der IS-Hochburg Raqqa unterwegs gewesen sein, als eine Rakete das Auto traf, in dem er saß.

Soweit die Darstellung des US-Militärs. Auch in sozialen Netzwerken tauchten erste Berichte von mutmaßlichen IS-Terroristen und Aktivisten aus der Region auf, in denen vom „Märtyrertod“ des deutschen Islamisten die Rede war. Bis heute aber fehlen Beweise für den Tod von Denis Cuspert. Ebenso wenig gibt es Belege dafür, dass er noch am Leben ist.

Der Berliner Verfassungsschutz stellte am gestrigen Dienstag seinen Jahresbericht 2015 vor. Darin thematisiert werden auch die Ausreisen von Islamisten aus der Bundesrepublik in die Kriegsregionen Syrien und Irak. Auch Denis Cuspert, gegen den die Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen ermittelt, findet in einem Absatz recht prominent Erwähnung.

„Führender deutschsprachiger Propagandist des IS ist der Deutsch-Ghanaer Denis Cuspert (…) Mehrfach kursierende Informationen über den Tod Cusperts, zuletzt im Oktober, konnten bislang nicht bestätigt werden“  – Verfassungsschutzbericht Berlin 2015, S. 15

Berlins Verfassungsschutzpräsident Bernd Palenda äußerte gestern zudem die Vermutung, Cuspert sei bei dem Luftangriff im Oktober 2015 nur verletzt, nicht aber getötet worden. Es war die erste offizielle Verlautbarung eines Behördenleiters zu dieser Frage bislang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Partei zum Tod von Cuspert zögerlich, aber ähnlich geantwortet wie jetzt der Berliner Verfassungsschutz.

“Laut öffentlich zugänglichen Informationen soll am 16. Oktober 2015 in der Nähe der syrischen Stadt Raqqa ein amerikanischer Luftangriff auf ein Fahrzeug stattgefunden haben. Das Fahrzeug befand sich auf dem Weg von Raqqa nach Tabqa. Bei dem Luftangriff sollen mindestens fünf Personen ums Leben gekommen sein. Weitere Kenntnisse liegen nicht vor. Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wurden durch den BND die zuständigen US-amerikanischen Behörden angefragt; eine Antwort ist bislang nicht erfolgt.“ – Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage, Drucksache 18/6947

Wie aus Sicherheitskreisen zu erfahren ist, wurden bislang in der islamistischen Szene keine Lebenszeichen von Denis Cuspert vernommen. Es kursieren offenbar – soweit den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden bekannt – keine neuen Foto- oder Videoaufnahmen des Islamisten. Und Propagandaaufnahmen, die der IS in den vergangenen Monaten von Cuspert veröffentlicht hat, darunter ein Video, in dem er über einen befreundeten Selbstmordattentäter aus Nordrhein-Westfalen spricht, gelten als alt.

Zuletzt tauchte Anfang März ein Nasheed auf, das die Sicherheitsbehörden dem Berliner Extremisten zurechnen. In dem Lied spricht Cuspert darüber, weshalb er Deutschland verlassen hat und in den Dschihad gezogen ist. Er wendet sich in der Aufnahme gezielt an seine Familie. Aber auch diese Audiobotschaft werten die Ermittler keinesfalls als Lebenszeichen. Sie wurde vermutlich schon vor längerer Zeit aufgenommen.

Deutschen IS-Terroristen droht Anklage wegen Kriegsverbrechen

von Florian Flade

pic100215_2Fared S. nach dem Überfall auf das Al-Shaer-Gasfeld

Der Angriff begann am Abend des 16. Juli 2014. Hunderte Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) attackierten das von syrischen Regierungstruppen bewachte Al-Shaer-Gasfeld in der Provinz Homs. Das Ergebnis des Überfalls dokumentieren die wackeligen, von Handkamera aufgezeichneten Videos, die IS-Dschihadisten später ins Internet stellten:

Zu sehen sind darin unzählige blutüberströmte Leichen von syrischen Soldaten und Mitarbeitern der Gas-Förderanlagen. Wie viele Menschen bei dem IS-Angriff ermordet wurden, ist bis heute unklar. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte spricht von bis zu 270 Toten.

Ein Video, das offenbar kurz nach dem Überfall entstand, zeigt einen deutschen IS-Terroristen, der über einem Berg von Leichen thront. „Wie ihr sehen könnt, haben wir diese Tiere geschlachtet“, prahlt der Dschihadist. „Wir haben gekämpft. Und Allah hat uns den Sieg gewährt!“

Der Mann, der sich mit der Ermordung wohl Hunderter Menschen brüstet, heißt Fared S., ist 25 Jahre alt und kommt aus Bonn. Er ist einer von rund 600 Islamisten aus Deutschland, die sich dem Islamischen Staat nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden angeschlossen haben.

Es sind unter anderem schockierende Aufzeichnungen wie jene, die derzeit für ein Umdenken in der deutschen Justiz sorgen. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ werden deutsche IS-Kämpfer nach ihrer Rückkehr womöglich wegen Kriegsverbrechen angeklagt.

Bislang ermittelten die Staatsanwaltschaften gegen deutsche Dschihadisten vor allem auf Grundlage der Paragrafen 129 und 89 des Strafgesetzbuchs, denen zufolge die Angeklagten sich der „Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ oder der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ schuldig gemacht haben könnten.

Derlei Vergehen werden mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet. Wer jedoch unter Berufung auf Paragraf 8 des Völkerstrafgesetzbuches beschuldigt wird, „Kriegsverbrechen gegen Personen“ begangen zu haben, muss mit lebenslanger Haftstrafe rechnen.

Wie aus Justizkreisen zu erfahren ist, besteht insbesondere bei dem Berliner Ex-Rapper Denis Cuspert und dem Bonner Fared S. der Verdacht, dass sich beide als Kämpfer des IS an Kriegsverbrechen beteiligt haben könnten. Es soll dabei um die Ermordung von syrischen Soldaten und Zivilisten gehen. Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen nach Informationen der „Welt am Sonntag“ entsprechende Hinweise vor.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die 46 Verfahren gegen 83 mutmaßliche Dschihadisten führt, wollte sich zu den konkreten Vorwürfen gegen Denis Cuspert und Fared S. nicht äußern. Eine Sprecherin der Behörde teilte jedoch mit: „Die Bundesanwaltschaft hat den Konflikt in Syrien und im Irak unter allen in ihre Zuständigkeit fallenden rechtlichen Gesichtspunkten im Blick.“

Der Kölner Völkerrechtsexperte Claus Kreß hält Anklagen gegen deutsche IS-Kriegsverbrecher durchaus für möglich. „Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord“, sagte Kreß der „Welt am Sonntag“. Bei ausländischen Tätern werde es allerdings nur dann zu deutschen Strafverfahren kommen, wenn sich Terroristen in Deutschland aufhalten.

Es könnten also schon bald Syrien-Rückkehrer nicht mehr nur als Angehörige der Terrororganisation IS vor deutschen Gerichten stehen, sondern als Kriegsverbrecher. In Sicherheitskreisen heißt es allerdings, es sei unwahrscheinlich, dass Fanatiker wie Denis Cuspert und Fared S. wieder nach Deutschland zurückkehren.

Ein neues Handyvideo, das in der vergangenen Woche im Internet auftauchte, bestätigt diese Einschätzung. „Nimm schnell das Ticket, komm mit dem Flugzeug, komm mit dem Zug, komm mit dem Fahrrad, komm mit dem Auto“, sagt der Berliner Denis Cuspert darin an seine Glaubensbrüder in Deutschland gerichtet. „Allah wird uns bald nehmen, und dann sehen wir uns vielleicht nie wieder.“

Dschihad-Rückkehrer Teil 5 – Liebe im „Heiligen Krieg“

von Florian Flade

pic220115Der Dschihadist Fared S. (rechts), Ehemann von Karolina R.

Die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta ist eine besondere Einrichtung. Nur sieben Gefängnisse bundesweit gibt es, in denen inhaftierte Mütter mit ihren Kindern einsitzen. Eine von ihnen ist die 25-jährige Karolina R. aus Bonn. Die Deutsch-Polin sitzt seit März 2014 in Untersuchungshaft und bewohnt seitdem mit ihrem zweijährigen Sohn Luqmaan das Mutter-Kind-Haus der JVA Vechta.

Luqmaans Vater lebt nicht mehr in Deutschland. Er ist in den „Heiligen Krieg“ nach Syrien gezogen. Und kämpft dort als „Abu Luqmaan al-Almani“ auf Seiten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). In Propagndavideos schwärmt der Islamist vom Kampf gegen die Ungläubigen, erklärt er träume davon mal jemanden zu enthaupten und „mit einem stumpfen Messer zu schlachten“.

Luqmaans Mutter Karolina R. steht seit gestern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Sie soll ihren Ehemann und damit auch die Terrorgruppe IS mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben. Es geht um mehrere tausend Euro und Kameras. Mitangeklagt sind Ahmed-Sadiq M.und Jennifer Vincenza M., zwei Bekannte der mutmaßlichen Terrorhelferin.

Gehüllt in einen dunkelgrauen Schleier betrat Karolina R. am Mittwoch den Gerichtssaal in Düsseldorf. Als sie im Kindesalter mit ihren Eltern aus Polen nach Deutschland kam, war R. noch Katholikin. Erst vor vier Jahren, kurz vor dem Abitur an einer Bonner Berufsschule, konvertierte sie zum Islam. Und praktizierte ihren Glauben immer radikaler, wie ehemalige Lehrer berichten. Irgendwann soll die junge Frau nur noch vollverschleiert zum Unterricht erschienen. Aus Karolina R. der Katholikin wurde eine überzeugte Salafistin.

Die Deutsch-Polin heiratete den Deutsch-Algerier Fared S. und zeugte mit ihm einen Sohn.  S. gehörte damals dem mittlerweile verbotenen Salafisten-Netzwerk „Millatu Ibrahim“ an. Deutsche Sicherheitsbehörden stufen ihn als gefährlichen Extremisten ein.

Im Mai 2013 reisten Karolina R. gemeinsam mit ihrem Mann, dem gerade wenige Monate alten Sohn und ihrem ebenfalls zum Islam konvertierten Bruder Maximilian R. über die Türkei nach Syrien. Doch schon zwei Monate später kehrte Karolina R. mit ihrem Baby nach Deutschland zurück. Ihr Mann und ihr Bruder blieben und schlossen sich nach Erkenntnissen der Ermittler im September 2013 der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ an.

Zurück in Deutschland blieb die Islamistin keinesfalls untätig. Karolina R. hielt weiter per Skype und Chat Kontakt zu ihrem Ehemann. Das Bundeskriminalamt (BKA) überwachte die Telefone und Online-Kommunikation des Paares.

Fared S. bat seine Frau, ihm Kameras zu besorgen, die für Propagandavideos benötigt wurden. Anfang Oktober 2013 schickte R. ein Paket an einen Mittelsmann in der Türkei, der es schließlich S. aushändigte. Darin befand sich laut Staatsanwaltschaft Kameratechnik im Wert von rund 1.100 Euro. Am 18. Oktober 2013 reiste Karolina R. erneut über die Türkei nach Syrien. Im Gepäck hatte sie drei weitere Kameras und ingesamt 5.150 Euro in bar.

Während Karolina R. zu Hause in Bonn verweilte, kämpfte ihr Mann Fared S. auf Seiten des IS im Norden Syriens. Und geriet wohl Anfang 2014 mit mindestens fünf anderen Islamisten aus Deutschland in Gefangenschaft der syrischen Rebellengruppe „Freie Syrische Armee“ (FSA). Nur durch einen Gefangenenaustausch kam S. schließlich im Februar 2014 frei. Allerdings war der Extremist nun mittellos. Die „Feinde Allahs“, wie er schimpfte, hatten ihm alles abgenommen – Geld, Ausrüstung, Handys, Waffen. Er bat daraufhin seine Frau erneut um Hilfe.

Unter Gleichgesinnten – „Glaubensbrüdern und -schwestern“, wie es in der Anklage heißt – aber auch in der eigenen Familie, sammelte Karolina R. offenbar Spendengelder. Über den Finanzdienstleister Western Union ließ sie das Geld einer Kontaktperson im türkisch-syrischen Grenzgebiet zukommen, wo es ihr Ehemann Fared S. entgegen nahm.

Laut Anklageschrift soll R. am 4. Februar 2014 die Summe von 1. 000 Euro überwiesen haben, zwei Woche später übergab sie einer Freundin 1. 597, 30 Euro, die diese auf ihre Bitte hin transferierte. Der ebenfalls in Düsseldorf angeklagte Ahmed-Sadiq M. soll am 6. und am 19. Februar 2014 jeweils 1.000 Euro und 1.200 Euro in die Türkei überwiesen haben. Mit Hilfe von Karolina R..

Das Geld, da sind sich die Ermittler sicher, soll Fared S. verwendet haben, um Waffen und Munition gekauft haben, darunter Granaten. Deutsches Geld für den syrischen Dschihad.. Die Kämpfer des IS töten eben „alle, die getötet werden müssen (…) Sie ziehen es wenigstens durch“, schrieb Karolina R. in einem Online-Chat, den die Ermittler mitlasen.

Was das genau bedeutet, lässt sich an den Videos und Fotos ablesen, die Fared S. dutzendfach im Internet veröffentlicht hat. Über diverse sozialen Netzwerke, darunter auch Twitter, verbreitete der deutsche Dschihadist zahllose Aufnahmen direkt vom Schlachtfeld oder vom Alltag der IS-Terroristen. Er posiert auf Fotos grinsend neben enthaupteten Männern, deren Köpfe auf einen Zaun gespießt sind. „Ein bisschen abhängen hier in Raqqa“, schrieb S. unter ein Bild.

Ein Handyvideo, aufgenommen in der Region Homs, zeigt Fared S. neben einem Berg von Leichen. Die Aufnahme entstand wohl kurz nach einem Angriff des IS auf das Al-Shaar Gasfeld, bei dem mehr als 200 Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Fared S. frohlockt angesichts der etlichen Toten: „Wir haben gekämpft. Und Allah hat uns den Sieg gewährt (…) Und wie ihr sehen könnt, haben wir diese Tiere geschlachtet.“

Die schrecklichen Bilder vom syrischen Schlachtfeld scheinen Karolina R. keineswegs abgeschreckt zu haben. Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, soll die junge Mutter im Frühjahr 2014 geplant haben, erneut zu ihrem Mann nach Syrien zu reisen. Dieser soll ihr davon abgeraten haben. Die Situation sei zu gefährlich. Ob sie wenigstens erfahren würde, wenn er im Kampf falle, wollte R. von ihrem Ehemann wissen. „Mach dir keine Sorgen“, beruhigte sie Fared S., „Du wirst die Teile meines Körpers schon im Internet sehen.“

Im März 2014 bekamen die Ermittler mit, dass Karolina R. im Internet nach Flügen in die südtürkische Metropole Gaziantep suchte. Sie entschieden sich für den Zugriff. Polizisten stürmten am Morgen des 30. März 2014 die Wohnung der mutmaßlichen Terrorhelferin in Bonn und nahmen Karolina R. fest.

Schon kurze Zeit später starteten Islamisten im Internet eine Kampagne zur Unterstützung der Konvertitin. „Umm Luqmaan“, wie sie die 25-jährige Bonner nennen, brauche die Hilfe ihre Geschwister. Vor Gericht will Karolina R. schweigen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.

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Lesen Sie hier:

Dschihad-Rückkehrer Teil 1 – „Du Blödmann!“

Dschihad-Rückkehrer Teil 2 – Auf Shoppingtour

Dschihad-Rückkehrer Teil 3 – „Etwas erledigen“

Dschihad-Rückkehrer Teil 4 – Kämpfer im Sturm