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„Belastbare Hinweise“

von Florian Flade

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Neunzehn Sekunden Videoaufzeichnung einer McDonalds-Überwachungskamera, Zeugenbeschreibungen durch zwei Jugendliche und eine von der Polizei zerstörte Bombe – das sind die Hinweise, mit denen Ermittler seit zwei Wochen versuchen zu ermitteln, wer der mysteriöse Bombenleger vom Bonner Hauptbahnhof sein könnte.

Dass die Spur ins islamistische Milieu führt, scheint in Sicherheitskreisen weit mehr als nur ein Verdacht zu sein. Verfassungsschutzämter und Staatsschutzabteilungen sind angesetzt die Szene auf die möglichen Täter zu durchleuchten. Videoaufnahmen verdeckter Überwachungen wurden ausgewertet, Einzelpersonen in den Tagen nach dem Bombenfund teils rund um die Uhr überwacht. Insbesondere in den salafistischen Hochburgen im Rheinland, in Bonn und Solingen, hielten die Dienste Augen und Ohren besonders weit auf. Bislang ohne Erfolg.

Der terroristische Hintergrund des versuchten Anschlags hat inzwischen dazu geführt, dass der Generalbundesanwalt am 14.Dezember die Ermittlungen an sich gezogen hat. Die Bonner Bahnhofs-Bombe ist nun ein Fall für Deutschlands ranghöchsten Staatsanwalt und das Bundeskriminalamt. In Karlsruhe scheint man sich sicher zu sein, dass die Bombenleger radikale Islamisten sind. So heißt es in der Pressemitteilung vom 14.Dezember:

„Es liegen nunmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem Geschehen um einen versuchten Sprengstoffanschlag einer terroristischen Vereinigung radikal-islamistischer Prägung handelt (…) Es liegen belastbare Hinweise dafür vor, dass die verdächtige Person über Verbindungen in radikal-islamistische Kreise verfügt.“

Interessant wird es bei der Formulierung des Anfangsverdachts gegen jene tatverdächtige Person.

„Aufgrund dieser Umstände besteht der Anfangsverdacht, dass er als Mitglied einer terroristischen Vereinigung einen Sprengstoffanschlag verüben wollte (§ 129a Abs. 1, § 211, § 308 Abs. 1 bis 3, §§ 22, 23 StGB).“

Wer das Phänomen Terrorismus in Deutschland in den vergangenen Jahren aufmerksam beobachtet hat, dem wird auffallen, dass der GBA im aktuellen Fall offenbar nicht davon ausgeht, dass Terrorgruppen wie Al-Qaida, die „Islamische Bewegung Usbekistans“ (IBU) oder die „Islamische Jihad Union“ (IJU) das Attentat von Bonn in Auftrag gegeben, geplant oder durchgeführt haben. Der Verdacht liegt explizit auf § 129a.

Darin heißt es:

§ 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches)

Der GBA wirft dem und den Tätern demnach vor, eine inländische terroristische Vereinigung gegründet zu haben. Und nicht etwa Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein. Das lässt aufhorchen. Hieß es in doch in den Terrorprozessen der vergangenen Jahre stets, die Angeklagten seien Mitglieder von Terrrorgruppen im Ausland gewesen. Im Fall der „Sauerland-Gruppe“ und der „Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle“ beispielsweise wurde dies angeführt. Dort kam meist der § 129b StGB zum Tragen – der „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland“ umfasst. In den Anklagen lautete es häufig: „§ 129b i.V.m. (in Verbindung mit) § 129a“.

In Bonn scheint der Fall anders gelagert. Bislang jedenfalls liegen dem GBA offenbar keine Hinweise darauf vor, dass der Bombenleger Verbindungen ins Ausland etwa nach Somalia, Pakistan, Libyen oder Ägypten habe könnte oder von dort instruiert worden wäre. Und noch etwas ist durch die Formulierung des Anfangsverdachts klar: in Karlsruhe geht man von mindestens drei Tätern aus. Anders wäre eine terroristische Vereinigung in Deutschland juristisch nicht begründbar. Sie muss drei Mitglieder haben, um eine Vereinigung zu sein. 

US Soldiers Killed in Frankfurt Airport Shooting

by Florian Flade


Frankfurt Airport means safety, means home is close and family coming nearer for hundreds of US soldiers coming back from Afghanistan or Iraq who are transferred from the war zones back to the US Military Bases in Germany.

Today death followed US servicemen who had just returned from Afghanistan to the safety of Frankfurt Airport. A 21 year-old man from Kosovo opened fire inside a military bus at Germany´s largest airport, killing two US soldiers and wounding at least two more seriously.

Police have arrested the shooting suspect born and raised in Germany who came from a family of Muslims from the Kosovaren town of Mitrovica. His father was a Imam, the young shooting suspect himself was described as a pious Muslim.  Officials claim the incident is treated as a crime yet terrorism-related motives cannot be ruled out. Witnesses said the shooter was screaming „Allahu akbar!“ before he opened fire but those reports were not confirmed by the police.

According to my sources the Kosovo suspect had links to Islamists in Germany and tried to travel to Afghanistan-Pakistan region but failed. Unconfirmed is the information the man was part of the Frankfurt Salafi community which was faced with police raids last week because of possible terror recruitment.

Several people were investigated including prominent Moroccan preacher Sheikh Abdullatif and Frankfurt University student Haddid N. who had been arrested in Afghanistan by US forces back in January and was released after being held at Bagram Prison. He claimed he never intended to go to a Jihadi terror camp as German authorities suspected.

If today´s shooting indeed has a Jihadi-terrorism background it´s timing is likely connected to news reports of the killing of nine children in Afghan province of Kunar. US military command today confirmed the children were killed by US bombs and gunfire after a US outpost was attacked by insurgents recently. This terrible news might possibly be triggered revenge motivation by the shooter.