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Vier Jahre nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz: Was hat sich getan?

Am vergangenen Samstag jährte sich der Terroranschlag am Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zum vierten Mal. Zwölf Menschen wurden am 19. Dezember 2016 ermordet als ein polizeibekannter Islamist mit einem gekaperten Lastwagen über den Platz raste. Es war der bislang schwerste islamistische Anschlag in Deutschland. „Wir wollen nicht damit leben, dass uns die Angst vor dem Bösen lähmt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel tags darauf. Und versprach Aufklärung der Tat. „Sie wird aufgeklärt werden – in jedem Detail, und sie wird bestraft werden, so hart es unsere Gesetze verlangen.“

Vier Jahre später sieht die Bilanz jedoch anders aus. Niemand wurde für den Terrorakt vom Breitscheidplatz bestraft. Der Attentäter selbst war durch mehrere europäische Länder geflohen und einige Tage nach der Tat in Italien von Polizisten erschossen worden. Bislang haben die Sicherheitsbehörden keine Helfer oder Mitwisser in Deutschland ermittelt – lediglich der IS-Terrorist Meher D. alias „moumou1“, der Anis Amri per Handychat bei seinem Attentat angeleitet haben soll, konnte wohl identifiziert werden. Der Generalbundesanwalt hat einen Haftbefehl gegen den Tunesier erlassen. Es ist weder bekannt, ob diese Person, die als „Mentor“ bezeichnet wird, noch lebt – oder wo sie sich aufhält.

Nicht ermittelt werden konnte jedoch, woher Amri die Pistole hatte, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer erschoss, bevor er dessen Sattelschlepper kaperte. Unklar ist außerdem, warum Amri noch einmal in die Fussilet-Moschee ging, bevor er zum späteren Tatort fuhr – und was er in der Moschee gemacht hat. Ein blinder Fleck bleibt auch die erste Strecke der Flucht des Terroristen nach seiner Tat. Es konnte nicht ermittelt werden, wie Amri aus Berlin nach Nordrhein-Westfalen kam und ob er dabei eventuell Hilfe bekam.

Hinzu kommen viele weitere Fragen, die bis heute bestehen: Hatte Amri tatsächlich keinen seiner Freunde oder Bekannte in seine Pläne eingeweiht? Warum wurde das Portemonnaie des Islamisten erst so spät in der Fahrerkabine des Lastwagens entdeckt? Seit wann hatte ein ausländischer Geheimdienst die Handyvideos, in denen Amri wohl schon Wochen vor seiner Tat einen Terroranschlag ankündigte und mit der Pistole hantierte? Hatte Amri möglicherweise Hilfe bei seiner Flucht aus dem kleinkriminellen Milieu? Warum wurden diverse V-Leute, die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden im weiteren Umfeld des Terroristen führten, nicht direkt auf den späteren Attentäter angesetzt?

Drei Untersuchungsausschüsse – im Bundestag, im Abgeordnetenhaus in Berlin und im Landtag von Nordrhein-Westfalen – bemühen sich seit mehreren Jahren um die Aufklärung des Anschlags am Breitscheidplatz. Zahlreiche Zeugen aus der Politik, aus den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wurden gehört, ebenso Sachverständige, sogar ehemalige Weggefährten des Attentäters und ein langjähriger V-Mann, der schon früh vor Amri gewarnt hatte.

Ziel der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungen ist es, etwaige Versäumnisse, Fehler und Missstände aufzudecken, die möglicherweise die Tat erst möglich machten – und deren Aufklärung erschweren. Immer wieder betonen dabei einige Ausschussmitglieder, ihnen gehe es nicht um bloße Schuldzuweisung an Behördenvertreter oder Politiker, sondern auch darum, dass sich etwas die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik verbessere. So, dass ein solcher Anschlag zukünftig verhindert werden kann.

Was aber hat sich in den Behörden seit dem Attentat am Breitscheidplatz verändert?  Weiterlesen

RADAR gegen Rechts

 

Vom Rechtsextremismus, so warnte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem Anschlag von Hanau, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen worden waren, gehe „die größte Bedrohung in unserem Land“ aus. „Es gibt eine sehr hohe Bedrohungslage von rechts. Das treibt mich als Minister, der für seine Bürger verantwortlich ist, echt um.“

Bereits im vergangenen Jahr – nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und dem Anschlag auf die Synagoge von Halle – hatte das Bundesinnenministerium die Sicherheitsbehörden aufgefordert, neue Konzepte zur effektiveren Bekämpfung des Rechtsextremismus vorzulegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) präsentierten schließlich Ende 2019 die entsprechenden Pläne.

Neben einer Aufstockung des Personals soll etwa die Internetüberwachung ausgebaut werden, außerdem soll das BKA eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität einrichten und ein neues Risikoanalysetool entwickeln, um die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten besser bestimmen zu können.

Bei diesem Risikobewertungsinstrument handelt es sich um RADAR (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos), das vom BKA und den Landeskriminalämtern (LKA) seit Sommer 2017 im Bereich des islamistischen Terrorismus (RADAR-iTE) angewandt wird. Entwickelt wurde das System vom BKA gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz.

Dabei werden bekannte Extremisten, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft sind, nach „festgelegten Regeln“ einer dreistufigen Risikoskala („moderates Risiko“, „auffälliges Risiko“ und „hohes Risiko“) zugeordnet. Dazu sollen die Sachbearbeiter einen mehr als 70 Fragen umfassendes Formular zu dem Extremisten ausfüllen. Abgefragt wird dabei etwa, ob bereits Gewalttaten vorgefallen sind, ob die Person Zugang zu Waffen oder eine militärische Ausbildung durchlaufen hat, aber auch psychische Erkrankungen und das soziale Umfeld werden beleuchtet. Um eine solche Bewertung vornehmen zu können, muss ein Mindestmaß an Informationen über die jeweilige Person vorliegen.


Was soll RADAR-rechts leisten?

Derzeit werden 59 Rechtsextremisten bundesweit als „Gefährder“ geführt, davon befinden sich 25 Personen derzeit in Haft. Angesichts der rund 12.700 gewaltbereiten Rechtsextremisten, von denen der Verfassungsschutz aktuell ausgeht, gilt die geringe Zahl der rechten „Gefährder“ in Sicherheitskreisen als unrealistisch. In den vergangenen Monaten hat die Zahl zugenommen, sie werde vermutlich noch weiter steigen, heißt es von erfahrenen Sicherheitsbeamten.

Die Zahl der „Gefährder“ im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität (PMK) wird zwar zentral beim BKA gebündelt, allerdings liegt es in der Verantwortung der Landeskriminalämter, die jeweiligen Extremisten als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ einzustufen und zu melden.

RADAR-rechts soll als Risikobewertungssystem die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten präziser bestimmen. Das bedeutet: Das System ist nicht dazu gedacht, gefährliche Neonazis zu finden, sondern unter den bereits behördenbekannten „Gefährdern“ die mutmaßlich gefährlichsten Personen zu identifizieren. Es ist demnach zur Priorisierung in der Bearbeitung gefährlicher Extremisten geeignet.

Wie soll RADAR-rechts aussehen?

Nach Angaben des BKA soll das Analysetool für Rechtsextremisten RADAR-rechts ähnlich wie RADAR-iTE funktionieren und angewandt werden. Das bedeutet: Rechtsextremisten, die als besonders gefährlich eingeschätzt werden, werden mithilfe eines Fragebogens einer jeweilige Risikogruppe zugeordnet. Die Fragen werden dabei, so heißt es aus dem BKA, teilweise ähnlich denen sein, die schon bei Islamisten Anwendung finden. Es werden wohl aber auch andere Aspekte abgefragt werden.

„Am Ende der Projektlaufzeit“, so heißt es in Unterlagen zu RADAR-rechts, „soll den Polizeien des Bundes und der Länder das standardisierte und softwaregestützte Risikobeurteilungsinstrument RADAR-rechts zur Verfügung stehen, welches einer juristischen und rechtssoziologischen Betrachtung unterzogen wurde.“

Wer soll RADAR-rechts entwickeln?

Für die Entwicklung von RADAR-rechts soll innerhalb des BKA das Referat OE 45 (Operative Fallanalyse und Risikoanalyse) verantwortlich sein. Eingebunden werden soll außerdem das Referat Staatsschutz (ST) 15 (operative und strategische Auswertung / GETZ-R-Analyse und GETZ-R Personenpotenziale). Außerdem soll es eine „assoziierte Partnerschaft“ mit dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen, dem Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Österreich (BVT) geben.

Um sicherzustellen, „dass wissenschaftlich etablierte Konstruktionswege bei der Entwicklung und den Methoden zur Überprüfung der Güte des Instrumentes eingehalten werden“, soll das Projekt gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) durchgeführt werden.

Die rechtliche Begutachtung von RADAR-rechts soll durch die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt erfolgen, die bereits bei RADAR-iTE diese Aufgabe übernommen hat.

Wann soll RADAR-rechts eingesetzt werden?

Mit dem Projekt zur Entwicklung des neuen Systems, für das Haushaltsmittel in Höhe von rund 900.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, soll bereits zeitnah begonnen werden. Bis RADAR-rechts allerdings bundesweit zum Einsatz kommen kann, wird es wohl noch etwas dauern.

„Derzeit befindet sich RADAR-rechts in der Konzeptionsphase“, teilte eine Sprecherin des BKA mit. „Darauf aufbauend folgt die Projektphase, zu der u.a. die Pilotierung des Instruments gehört. Dem schließt sich das Roll-out an. Die Implementierungsphase beginnt mit der Schulung der Anwender, eine flächendeckende Anwendung wird für das Frühjahr 2022 angestrebt.“

Der Terroralarm von Essen

von Florian Flade

Die Idee der Clique war banal und funktionierte erstaunlich gut: Versicherungsbetrug durch absichtlich herbeigeführte Autounfälle. Zwischen Mai 2011 und Oktober 2013 soll die Bande in Hannover, Mülheim, Essen, Oberhausen, Duisburg und Dinslaken insgesamt 17 Unfälle verursacht haben. In 13 Fällen zahlte die Versicherung jeweils Summen zwischen 2007,40 Euro und 8496,79 Euro.

Im Visier der Staatsanwaltschaft stehen wegen des systematischen Versicherungsbetrugs 24 Männer und Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Sie sollen ingesamt rund 60.000 Euro unrechtmäßig kassiert haben. Das besondere: Neun Beschuldigte gelten als Salafisten. Mindestens zwei von ihnen sollen sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen haben – und sind inzwischen wohl tot. Der Verdacht der Ermittler: Ein Teil des ergaunerten Geldes landete womöglich beim IS oder wurde benutzt, um die Reisen von angehenden Dschihadisten zu finanzieren.

Zum Umfeld der islamistischen Versicherungsbetrüger gehört auch der 24-jährige Imran René Q. aus Oberhausen. Der Sohn eines Pakistaners und einer Deutschen war im Frühjahr 2015 über die Türkei nach Syrien gereist. Und schloss sich vor Ort dem IS an. Noch im Juli 2015 stufte das LKA in Nordrhein-Westfalen Q. als „Gefährder“ ein. Sein Bruder, gegen den wegen Terrorfinanzierung ermittelt wird, gilt als „relevante Person“ der salafistischen Szene.

Vor einer Woche sorgte Imran René Q. plötzlich für Alarmstimmung in seiner alten Heimat. Über Facebook-Chat behauptete der IS-Dschihadist, es werde bald einen Anschlag in einem Einkaufszentrum in Essen geben. Ausgeführt von Selbstmordattentätern. Der Verfassungsschutz bekam von den Internet-Chats mit. Die Folge: Das Einkaufszentrum „Limbecker Platz“ blieb am vergangenen Samstag aus Sicherheitsgründen geschlossen.

Was es mit dem Essener Terroralarm auf sich hat und wieso deutsche Sicherheitsbehörden derzeit eine Flut von Warnhinweisen vor Anschlägen erreicht:

Artikel in der WELT vom 14. März 2017