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Das tödliche Erbe des Anders Breivik

Vor zehn Jahren ermordete der Rechtsterrorist Anders Breivik in Norwegen 77 Menschen. Er wähnte sich in einem Kreuzzug und Rassenkrieg. Seine Tat und sein Pamphlet inspirieren noch immer zahlreiche Gewalttäter weltweit – auch in Deutschland.

Von Florian Flade

Die norwegische Insel Utøya

Auf sein Erbe hat Anders Behring Breivik verzichtet. Er wollte wohl verhindern, so mutmaßte sein Anwalt, dass das Geld vom norwegischen Staat eingezogen wird und dann vielleicht seinen Opfern, den Verletzten und Hinterbliebenen seines Anschlags, zugute kommen könnte. Stattdessen verzichtete er, sein Anteil am Erbe sollte an seine Halbschwester gehen. Breiviks Hass und die Verachtung sind offenbar grenzenlos.

Nachdem seine Mutter im Jahr 2013 an Krebs verstorben war, stand ihre Wohnung in Skøyen, einem gutbürgerlichen Viertel im Westen von Oslo, zum Verkauf. Vier Zimmer, 86 Quadratmeter. 3,7 Millionen Norwegische Kronen, damals rund 480.000 Euro, sollte die Immobilie kosten. Am Ende wurde sie für weitaus weniger verkauft, rund ein Drittel unter dem üblichen Marktpreis der Gegend.

Was wohl auch daran, dass hier jener Mann mit seiner Mutter gewohnt hatte, der am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und anschließend auf der Insel Utøya mit einem Sturmgewehr auf die Teilnehmer eines Zeltlagers schoss. 77 Menschen ermordete der Norweger Anders Breivik an jenem Tag vor zehn Jahren.

Es war die Tat eines fanatischen Rechtsextremisten, eines islamophoben Rassisten, der sich bis heute in einem Krieg um die Herrschaft der „weißen Rasse“ wähnt. In einem globalen Kreuzzeug gegen Muslime, gegen Migranten und gegen all jene, die aus seiner Sicht mit einer Einwanderungs- und Asylpolitik für eine angebliche Überfremdung der Gesellschaft, eine „Islamisierung“ sorgen und einen „Kulturmarxismus“ und „Multikulturalismus“ befördern, den er zutiefst verachtet.

Breivik wurde zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt – die Höchststrafe in Norwegen. Ein freier Mann wird er jedoch wohl nie wieder sein, denn die Behörden wollen ihn in eine Art Sicherheitsverwahrung überführen, da sie ihn noch immer für eine Gefahr für die Gesellschaft halten. Aktuell sitzt der Terrorist in einem Hochsicherheitsgefängnis in Skien, rund 140 Kilometer südlich von Oslo ein. Sein Vermächtnis aber wirkt auf schreckliche Weise weiter.

Der Anschlag von Anders Breivik und insbesondere sein 1.516 Seiten umfassendes Pamphlet, das er vor der Tat verfasst und an mehr als 1.000 E-Mail-Adressen verschickt hat, inspirieren bis heute Rechtsextremisten, rassistische Fanatiker und Gewalttäter weltweit. Für zahlreiche Attentäter, die in den vergangenen Jahren in Neuseeland, in den USA, in Norwegen oder Deutschland mordeten, und viele weitere, die Anschläge planten, aber rechtzeitig gestoppt werden konnten, wurde Breivik zum Vorbild. Seine Tat zur Blaupause. Der Norweger gilt als Heldenfigur und wird als Kämpfer in einem vermeintlichen Rassenkrieg verehrt.

In den Folgejahren nach dem Massenmord auf Utoya hat sich eine neuartige Form des Terrorismus entwickelt. Neu vor allem, weil die alte Ideologie nun eine neue Zielgruppe erreicht und zu Taten animiert. Junge Männer –  oft sozialisiert über das Internet, innerhalb kürzester Zeit radikalisiert in Online-Subkulturen, auf Imageboards oder auch Gaming-Portalen – beziehen sich auf Breivik, glorifizieren ihn, eifern ihm nach. Sie eint ein rassistisches und antisemitisches Weltbild, oft gepaart mit dem misogynem Fanatismus der sogenannten „Incel-Culture“, einem glühenden Hass auf Frauen. Sie verwenden eine ähnliche Sprache, schaffen sich ein eigenes Vokabular, eigene Symbolik und Ästhetik. Und sie sehen sich als Teil einer globalen Bewegung, die einen Verteidigungskrieg der „weißen Rasse“ heraufbeschwört.

Diejenigen, die zur Tat schreiten, die Attentäter dieser neuen Szene, werden in einschlägigen Telegram-Kanälen und Onlineforen als „Heilige“ (Saints) bezeichnet. Ihre Bilder, ihre selbstverfassten Pamphlete und die Videos ihrer Taten, werden online unzählige Male verbreitet und gefeiert. So entsteht ein rechtsextremistischer Terrorkult, dessen Anhänger sich über das Internet radikalisieren und vernetzen. Die Täter beziehen sich ideologisch und auch methodisch aufeinander, sie stellen Waffen- und Bombenbau-Anleitungen zur Verfügung und begeben sich in einen menschenverachtenden Wettbewerb, um die höchsten Opferzahlen etwa. Wie in einem Ego-Shooter-Computerspiel. Von einem „Highscore-Terrorismus“ ist dann die Rede.

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RADAR gegen Rechts

 

Vom Rechtsextremismus, so warnte Bundesinnenminister Horst Seehofer nach dem Anschlag von Hanau, bei dem neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen worden waren, gehe „die größte Bedrohung in unserem Land“ aus. „Es gibt eine sehr hohe Bedrohungslage von rechts. Das treibt mich als Minister, der für seine Bürger verantwortlich ist, echt um.“

Bereits im vergangenen Jahr – nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und dem Anschlag auf die Synagoge von Halle – hatte das Bundesinnenministerium die Sicherheitsbehörden aufgefordert, neue Konzepte zur effektiveren Bekämpfung des Rechtsextremismus vorzulegen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) präsentierten schließlich Ende 2019 die entsprechenden Pläne.

Neben einer Aufstockung des Personals soll etwa die Internetüberwachung ausgebaut werden, außerdem soll das BKA eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Hasskriminalität einrichten und ein neues Risikoanalysetool entwickeln, um die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten besser bestimmen zu können.

Bei diesem Risikobewertungsinstrument handelt es sich um RADAR (regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos), das vom BKA und den Landeskriminalämtern (LKA) seit Sommer 2017 im Bereich des islamistischen Terrorismus (RADAR-iTE) angewandt wird. Entwickelt wurde das System vom BKA gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz.

Dabei werden bekannte Extremisten, die als sogenannte „Gefährder“ eingestuft sind, nach „festgelegten Regeln“ einer dreistufigen Risikoskala („moderates Risiko“, „auffälliges Risiko“ und „hohes Risiko“) zugeordnet. Dazu sollen die Sachbearbeiter einen mehr als 70 Fragen umfassendes Formular zu dem Extremisten ausfüllen. Abgefragt wird dabei etwa, ob bereits Gewalttaten vorgefallen sind, ob die Person Zugang zu Waffen oder eine militärische Ausbildung durchlaufen hat, aber auch psychische Erkrankungen und das soziale Umfeld werden beleuchtet. Um eine solche Bewertung vornehmen zu können, muss ein Mindestmaß an Informationen über die jeweilige Person vorliegen.


Was soll RADAR-rechts leisten?

Derzeit werden 59 Rechtsextremisten bundesweit als „Gefährder“ geführt, davon befinden sich 25 Personen derzeit in Haft. Angesichts der rund 12.700 gewaltbereiten Rechtsextremisten, von denen der Verfassungsschutz aktuell ausgeht, gilt die geringe Zahl der rechten „Gefährder“ in Sicherheitskreisen als unrealistisch. In den vergangenen Monaten hat die Zahl zugenommen, sie werde vermutlich noch weiter steigen, heißt es von erfahrenen Sicherheitsbeamten.

Die Zahl der „Gefährder“ im Bereich der politisch-motivierten Kriminalität (PMK) wird zwar zentral beim BKA gebündelt, allerdings liegt es in der Verantwortung der Landeskriminalämter, die jeweiligen Extremisten als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ einzustufen und zu melden.

RADAR-rechts soll als Risikobewertungssystem die Gefährlichkeit von Rechtsextremisten präziser bestimmen. Das bedeutet: Das System ist nicht dazu gedacht, gefährliche Neonazis zu finden, sondern unter den bereits behördenbekannten „Gefährdern“ die mutmaßlich gefährlichsten Personen zu identifizieren. Es ist demnach zur Priorisierung in der Bearbeitung gefährlicher Extremisten geeignet.

Wie soll RADAR-rechts aussehen?

Nach Angaben des BKA soll das Analysetool für Rechtsextremisten RADAR-rechts ähnlich wie RADAR-iTE funktionieren und angewandt werden. Das bedeutet: Rechtsextremisten, die als besonders gefährlich eingeschätzt werden, werden mithilfe eines Fragebogens einer jeweilige Risikogruppe zugeordnet. Die Fragen werden dabei, so heißt es aus dem BKA, teilweise ähnlich denen sein, die schon bei Islamisten Anwendung finden. Es werden wohl aber auch andere Aspekte abgefragt werden.

„Am Ende der Projektlaufzeit“, so heißt es in Unterlagen zu RADAR-rechts, „soll den Polizeien des Bundes und der Länder das standardisierte und softwaregestützte Risikobeurteilungsinstrument RADAR-rechts zur Verfügung stehen, welches einer juristischen und rechtssoziologischen Betrachtung unterzogen wurde.“

Wer soll RADAR-rechts entwickeln?

Für die Entwicklung von RADAR-rechts soll innerhalb des BKA das Referat OE 45 (Operative Fallanalyse und Risikoanalyse) verantwortlich sein. Eingebunden werden soll außerdem das Referat Staatsschutz (ST) 15 (operative und strategische Auswertung / GETZ-R-Analyse und GETZ-R Personenpotenziale). Außerdem soll es eine „assoziierte Partnerschaft“ mit dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen, dem Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Österreich (BVT) geben.

Um sicherzustellen, „dass wissenschaftlich etablierte Konstruktionswege bei der Entwicklung und den Methoden zur Überprüfung der Güte des Instrumentes eingehalten werden“, soll das Projekt gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) durchgeführt werden.

Die rechtliche Begutachtung von RADAR-rechts soll durch die Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt erfolgen, die bereits bei RADAR-iTE diese Aufgabe übernommen hat.

Wann soll RADAR-rechts eingesetzt werden?

Mit dem Projekt zur Entwicklung des neuen Systems, für das Haushaltsmittel in Höhe von rund 900.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, soll bereits zeitnah begonnen werden. Bis RADAR-rechts allerdings bundesweit zum Einsatz kommen kann, wird es wohl noch etwas dauern.

„Derzeit befindet sich RADAR-rechts in der Konzeptionsphase“, teilte eine Sprecherin des BKA mit. „Darauf aufbauend folgt die Projektphase, zu der u.a. die Pilotierung des Instruments gehört. Dem schließt sich das Roll-out an. Die Implementierungsphase beginnt mit der Schulung der Anwender, eine flächendeckende Anwendung wird für das Frühjahr 2022 angestrebt.“