von Florian Flade
Bundesweit gab es am Mittwoch Razzien gegen Beschuldigte, die ein volksverhetzendes Buch verbreitet haben sollen, in dem offen zum Dschihad aufgerufen wird.
Das Buch lag vor Jahren an einem Informationsstand vor einer Berliner Moschee aus. Seitdem steht es bei mir im Regal. „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam“ von Abdul Rahman al-Sheha, zweite Auflage in deutscher Übersetzung.
Gestern gab es wegen diesem 149-Seiten Werk bundesweit Razzien gegen Salafisten. Unter Federführung des Landeskriminalamtes (LKA) Baden-Württemberg durchsuchten Polizeibeamte insgesamt 21 Wohnungen und Geschäftsräume in fünf Bundesländern. Mit neun Objekte in Bonn, Köln, Wuppertal und Dortmund lag der Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. Aber auch in Hessen, Thüringen, Berlin und Baden-Württemberg gab es Durchsuchungen. Dabei stellten die Beamten zahlreiche Computer, umfangreiche Geschäftsunterlagen und Dokumente sicher.
Im Fokus der Ermittlungen stehen elf Personen, die „Missverständnisse über Menschenrechte im Islam“ an Informationsständen und über das Internet verbreitet haben soll.
„Nach Feststellung der Staatsanwaltschaft Stuttgart besteht der Verdacht, dass die Verbreitung der Schrift den Tatbestand der Volksverhetzung verwirklicht“, sagte ein Sprecher des LKA Baden-Württemberg. Das in Saudi-Arabien herausgegebene Buch, könne ein wichtiger Bestandteil bei der Radikalisierung junger Muslime sein.
Es gilt bereits seit Jahren als radikalislamische Ideologie-Schrift, die zum Hass und Kampf gegen Andersgläubige aufruft. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die Schrift deshalb schon vor Jahren als jugendgefährdend sowie verrohend eingeschätzt und indiziert.
Im Kapitel „Die Göttliche Religion bewahren“ heißt es beispielsweise: „Allah machte den Dschihad, den Kampf für Seine Sache, zu einer belohnten Handlung, an welche die Muslime glauben und welche sie praktizieren (…) Dem Kampf einzig und allein für die Sache Allahs muss sich der ernsthafte gläubige Muslim in diesem Leben hingeben.“
Weiter heißt es, der Dschihad sei als Prinzip festgelegt, um den Ruf zum Islam zu schützen und „seine Ausbreitung über die ganze Welt zu unterstützen.“ Der Dschihad sei nicht mit einem gewöhnlichen Krieg zu vergleichen, schreibt der Autor Abdul Rahman al-Sheha. „Sondern eher ein ehrbarer Kampf gegen die Feinde Allahs.“
An einer anderen Stelle des Buches geht es um „Die Rechte des Ehemannes gegenüber seiner Frau“. Die Ehefrau müsse den Befehlen ihres Mannes gehorchen, heißt es, solange dieser nicht gegen die Anweisungen Allahs und des Propheten Mohammed agiert. „Desweiteren ist der Ehemann als Mann vernünftiger, wenn es darum geht, Dinge, welche die Familie betreffen, zu entscheiden. Die Ehefrau, als Frau, ist im Allgemeinen emotionaler.“
„Ob die Beschuldigten mit der Verbreitung der besagten Schrift Geld verdient haben, müssen die Ermittlungen erst noch zeigen“, sagte mir LKA-Pressesprecher Ulrich Heffner. Vielfach sei das Buch auch kostenlos verteilt worden.
Es ist bereits das zweite Buch des Autoren Abdul Rahman al-Sheha, das in Deutschland auf dem Index landet. Am 15.Januar 2009 indizierte die Bundesprüfstelle die Schrift „Frau im Schutz des Islam“. In der Begründung hieß es damals: „Es steht zu vermuten, dass die Übersetzung mit dem Ziel erfolgte, gerade auf junge Menschen, die zwischen zwei Kulturen stehen, einzuwirken und ihnen Handreichungen bzw. Legitimationen für nicht akzeptables Gewalt- und Diskriminierungsgebaren anzubieten. Damit würden sämtliche gesellschaftlichen Migrationsbemühungen in ganz erheblichem Maße konterkariert.“
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