von Florian Flade
Ismail I. steht demnächst in Stuttgart vor Gericht. Der Libanese soll in Syrien zum Dschihadisten ausgebildet worden sein. Und kehrte anschließend nach Deutschland zurück – mit einem Auftrag seines „Emirs“.
Kämpfer der „Jaish al-Muhajirin wa al-Ansar“
Der Autobahnrasthof Gruibingen. An der A8 gelegen, rund 50 Kilometer südlich von Stuttgart. Am 13. November 2013, gegen 22.45 Uhr griff die Polizei hier zu. Ihre Zielpersonen: der 24-jährige Libanese Ismail I. aus Stuttgart und der 37-jährige Deutsch-Afghane Mohammad Sobhan A. aus Mönchengladbach.
Als die Ermittler das Auto der beiden Männer durchsuchten, staunten sie nicht schlecht. Tarnkleidung, Medikamente, Skalpelle, Thermometer, ein Blutdruckmessgerät, zwei Nachtsichtgeräte und 6.232 Euro in Bar fanden sie. Einkäufe für den „Heiligen Krieg“.
Ismail I. und sein Glaubensbruder Mohammad Sobhan A. waren auf dem Weg nach Syrien, als die deutschen Ermittler sie stoppten. Sie wollten zurück an die Front, in die Reihen einer islamistischen Terrorgruppe. Das zumindest behauptet die Bundesanwaltschaft, die I. und A. im Mai angeklagt hat. Bald schon werden die beiden mutmaßlichen Islamisten in Stuttgart vor Gericht stehen, zusammen mit Ismails Bruder Ezzedine I..
Die Stuttgarter Polizei und das Bundeskriminalamt (BKA) haben monatelang gegen die mutmaßlichen Terrorhelfer ermittelt. Der Abschlussbericht umfasst rund 80 Seiten. Die Ermittler konnten rekonstruieren, dass der gebürtige Libanese Ismail I. im vergangenen Jahr nach Syrien gereist war und dort wohl eine Ausbildung zum Dschihadisten absolviert hatte, bevor er wieder nach Deutschland zurückkam. Der Prozess dürfte dennoch spannend werden – insbesondere die Frage: Welcher Gruppierung hatte sich Ismail I. überhaupt angeschlossen?
Am 22. August 2013 flog der schwäbische Islamist, ein Berufsschulabbrecher und Gelegenheitsjobber in einem Fast-Food-Restaurant, von Düsseldorf in die türkische Stadt Gaziantep. Per Bus ging es anschließend weiter an die syrischen Grenze und letztendlich in das Bürgerkriegsland.
Nach eigenen Angaben nahmen ihn zunächst die Kämpfer der „Freien Syrischen Armee“ in Empfang, die den Neukömmling aus Deutschland allerdings schnell weitervermittelt haben sollen. An die Gruppe „Jaish al-Muhajirin wa al-Ansar“, eine islamistische Miliz, angeführt von dem gebürtigen Georgier Tarkhan Batirashvilli alias „Abu Omar al-Shishani“, der bereits im Kaukasus gegen die russische Armee gekämpft hatte. In der Organisation kämpfen nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste zu einem großen Teil Islamisten aus dem Kaukasus, Bosnien, Albanien und dem Kosovo.
In einem Ausbildungslager nahe Aleppo, getarnt als Flüchtlingscamp und offenbar genutzt von mehreren Rebellengruppen, soll Ismail I. rund drei Wochen lang ein Training zum Dschihad-Kämpfer absolviert werden. Danach sei er einer knapp zehnköpfigen Kampfeinheit zugeteilt worden, berichtete I. den Ermittlern im Verhör, angeführt von einem deutschen Konvertiten mit dem Spitznamen „Konny“.
Laut Bundesanwaltschaft soll sich Ismail I. nach seiner paramilitärischen Ausbildung an einem Kampfeinsatz nahe Aleppo beteiligt haben. Wo genau, das konnten die Ermittler bislang nicht herausfinden. In abgefangenen Chats mit seinem Bruder in Deutschland prahlte Ismail I. jedoch damit, in Gefechten die „dreckigen Ungläubigen zu demolieren“.
Irgendwann im Oktober 2013 soll der Islamist aus Baden-Württemberg von seinem „Emir“, dem Scharia-Beauftragten der „Jaish al-Muhajirin wa al-Ansar“, Abu Abdullah al-Shishani, den Befehl erhalten haben, nach Deutschland zurück zu kehren.
Am 21. Oktober reiste Ismail I. tatsächlich nach Stuttgart. Offenbar mit dem Auftrag, Spendengelder, Medikamente und anderes Material zu beschaffen, wie es in der Anklageschrift heißt. Zwei Tage nach seiner Rückkehr ließ I. per Überweisung einem Mittelsmann in Istanbul rund 600 US-Dollar zukommen, die letztendlich an den „Emir“ Abu Abdullah al-Shishani geflossen sein sollen. Der Dschihad-Kommandeur bedankte sich nach Erkenntnissen der Ermittler per Whatsapp-Nachricht für das Geld.
Ismail I. kontaktierte nach seiner Rückkehrer zudem den Deutsch-Afghanen Mohammad Sobhan A. aus Mönchengladbach, den er während einer gemeinsamen Pilgerreise kennengelernt hatte. A. erklärte sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft bereit, Ismail I. bei der Umsetzung seines Auftrages zu helfen. Und mit ihm nach Syrien zu kommen.
Bei einem Jagdausstatter und einem Army-Shop in Stuttgart kaufte I. Flecktarn-Kleidung und zwei Nachtsichtgeräte. Über eine Online-Apotheke soll er sich zudem mehr als 100 Skalpelle, ein Blutdruckmessgerät, Wund- und Heilsalbe sowie das blutungsstillende Medikament Celox beschafft haben.
Für 850 Euro kaufte Ismail I. anschließend einen gebrauchten Kombi, den sein Freund Mohammad Sobhan A. am 12.November 2013 bei der Zulassungsstelle in Mönchengladbach anmeldete und auf seinen Namen versichern ließ. Mit dem Auto fuhr er am nächsten Tag nach Stuttgart und holte Ismail I. und dessen Einkäufe ab. Gemeinsam setzten sie ihre Fahrt vor bis die Polizei sie auf der Raststätte bei Gruibingen stoppte.
„Am 13.November 2013 traten die Angeschuldigten Ismail I. und Mohammad Sobhan A. die Transportfahrt nach Syrien an“, so heißt es von der Bundesanwaltschaft.
Die Staatsanwälte glauben, dass Ismail I. ein Mitglied des „Islamischen Staates“ (IS) war. Eine Behauptung, die juristisch nicht ganz unheikel sein dürfte. Denn immerhin hatte sich die Gruppe „Jaish al-Muhajirin wa al-Ansar“ erst Ende November 2013 offiziell dem „Islamischen Staat“ angegliedert. Anführer Abu Omar al-Shishani schwor damals den Treueeid auf IS-Emir Abu Bakr al-Baghdadi und löste seine eigene Kampfeinheit auf. Rein zeitlich gesehen, war Ismail I. also offenbar kein IS-Mitglied als er im Oktober nach Deutschland zurückkehrte.
Die Bundesanwaltschaft sieht dies offenbar anders. Sie hält die Zugehörigkeit von I. zum IS insbesondere durch seine Selbstbezichtigungen für plausibel. Am 10.Oktober und am 1.November 2013 erklärte Ismail I. einem Bekannten in Deutschland auf Nachfrage per Whatsapp-Nachricht, er sei weiterhin in der „dawlat“. Das arabische Wort steht für „Staat“ und bezeichnet in dschihadistischen Kreisen die Organisation „Islamischer Staat“.
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Lesen Sie hier: Dschihad-Rückkehrer Teil 1 – „Du Blödmann!“ – Der Fall Kreshnik B.
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