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Die Anti-Terror-Datei: Kann die weg?

Sie wurde als wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung bezeichnet. Doch seit Jahren spielt die Anti-Terror-Datei (ATD) in der alltäglichen Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten kaum eine Rolle. Kann die Datenbank also gelöscht werden?

Von Florian Flade

Neue Schlösser mussten her, Anfang 2007, als die Anti-Terror-Datei (ATD) in Betrieb genommen wurde. Beim Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin und in Meckenheim wurden neue Sicherheitsschlösser an den Türen jener Räume angebracht, in denen fortan die Computer standen, mit denen die Ermittler auf die neue Datei zugreifen sollten. Nur über geschützte Rechner darf die Datenbank in einem verschlüsselten Netzwerk abgefragt werden. Bis heute gibt es dafür auch bei den Landeskriminalämtern eigene Diensträume und besonders gesicherte Computer.

Die Anti-Terror-Datei ist eine Erfindung der deutschen Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Zahlreiche neue Gesetze und Befugnisse für die Sicherheitsbehörden wurden damals auf den Weg gebracht. Außerdem wurden neue Institutionen und Austauschplattformen geschaffen, wie etwa das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.

Bei der 181. Innenministerkonferenz im September 2006 wurde beschlossen, eine gemeinsame Datei der Sicherheitsbehörden zu terrorverdächtigen Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus anzulegen, die einen schnelleren und effektiveren Austausch von Informationen zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten ermöglichen sollte. Die Datenbank wurde damals als ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus bezeichnet.

Rund sechzehn Jahre später nun ist die Anti-Terror-Datei kaum noch von öffentlichem Interesse. Und tatsächlich spielt sie bei der Terrorismusbekämpfung nahezu keine Rolle, denn sie gilt als wenig brauchbar und nicht wirklich praktikabel. Wer sich heute mit Ermittlern und Nachrichtendienstlern über die Datenbank unterhält, stellt fest, dass man die ATD in der alltäglichen Arbeit für einigermaßen sinnlos hält.

Wie kam es dazu? Und warum ist die deutsche Anti-Terror-Datei kein effektives Instrument bei der Terrorismus-Abwehr?

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Eine Bombe für Hamburg?

In Hamburg steht ab Donnerstag ein junger Mann vor Gericht. Die Sicherheitsbehörden halten ihn für einen gefährlichen Islamisten. Er soll einen Terroranschlag zum 20. Jahrestag des 11. September 2001 geplant haben. Ein Hinweis von US-Behörden brachte die Ermittler auf die Spur.

Von Florian Flade

Ein Teil einer Bombe, die beim Anschlag auf den Boston Marathon verwendet wurde (FBI)

Hamburgs Innensenator Andy Grote sprach von einem „sehr, sehr ernsten Vorgang, den wir bisher möglicherweise in Hamburg so noch nicht hatten“, als er im Dezember vergangenen Jahres vor die Presse trat. Den Sicherheitsbehörden sei es gelungen, einen islamistischen Terroranschlag in der Stadt zu verhindern. Ein damals 20 Jahre alter Deutsch-Marokkaner sei festgenommen worden, er habe zuvor versucht über das Internet an Waffen zu gelangen, die Ermittler hätten zudem Chemikalien entdeckt, die zum Bombenbau geeignet gewesen seien.

Am Donnerstag nun beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen den jungen Mann, der beschuldigt wird, einen Sprengstoffanschlag vorbereitet zu haben. Der inzwischen 21-jährige Hamburger, der die deutsche und die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, soll laut Anklage des Generalbundesanwalts eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ geplant haben. Und zwar „im Umfeld des 20. Jahrestages der Terroranschläge vom 11. September 2001“.

Als Vorbild, so die Ankläger, hätte dem Islamisten das Vorgehen der Attentäter vom Boston-Marathon im April 2013 gedient. Damals hatten zwei Brüder einen Bombenanschlag mit in Rucksäcken versteckten Sprengstoff gefüllten Schnellkochtöpfen an der Laufstrecke verübt. Drei Menschen wurden getötet, mehr als 250 weitere verletzt.

Der junge Mann, der sich nun in Hamburg vor Gericht verantworten muss, war für die Sicherheitsbehörden kein Unbekannter. Insbesondere durch seine familiären und zahlreichen anderen persönlichen Verbindungen in die radikalislamische Szene. Der marokkanische Vater etwa gilt als prominente Figur im dschihadistischen Milieu, er soll in unter anderem mit Personen aus dem Umfeld der Attentäter vom 11. September 2001 bekannt sein und verkehrte in den 2000er Jahren in einschlägig bekannten Moscheen der Hansestadt, wie etwa der inzwischen geschlossenen Al-Quds-Moschee.

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Ukraine-Kämpfer: Gegen Russland, und gegen das Gesetz?

Zahlreiche Ausländer zieht es in die Ukraine, um gegen die russische Invasion zu kämpfen. Einige der Freiwilligen kommen aus Deutschland. Wie blickt die deutsche Justiz auf diese Kämpfer?

Von Florian Flade

Freiwilligen-Einheit in der Ukraine

Der ukrainische Präsident hat sie gerufen. Und sie sind gekommen. „Jeder Freund der Ukraine, der sich der Ukraine bei der Verteidigung des Landes anschließen möchte, kommen Sie bitte vorbei, wir geben Ihnen Waffen!“, erklärte Wolodymyr Selenskyj. „Dies wird der wichtigste Beweis für Ihre Unterstützung für unser Land sein.“

Kurz nach dem Einmarsch von Moskaus Truppen hatte das ukrainische Verteidigungsministerium eine eigene Fremdenlegion ins Leben gerufen, die „Internationale Legion der Territorialverteidigung der Ukraine“. Sie ist den Kampfverbänden der Territorialverteidigung unterstellt und bildet die freiwilligen Kämpfer im Schnelldurchlauf militärisch aus.

Jeder, der sich der Fremdenlegion anschließen wolle, könne sich bei der ukrainischen Botschaft in seinem Heimatland melden, so der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba auf Twitter, „Gemeinsam haben wir Hitler besiegt, und wir werden auch Putin besiegen.“

Dem Aufruf sollen inzwischen tausende Freiwillige aus aller Welt, darunter zahlreiche ehemalige Soldaten, gefolgt sein. Sie reisten in den vergangenen Wochen in die Ukraine, um dort gegen die russischen Invasoren zu kämpfen. Unter ihnen sind teils kriegserfahrene Veteranen aus den USA, Großbritannien, Kanada, den Niederlanden, Frankreich, und auch Deutschland.

Und damit kommt nun die Frage auf: Dürfen sich Deutsche überhaupt dem Kriegsgeschehen in der Ukraine beteiligen? Wie ist eigentlich die Rechtslage?

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