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Dschihad-Rückkehrer Teil 5 – Liebe im „Heiligen Krieg“

von Florian Flade

pic220115Der Dschihadist Fared S. (rechts), Ehemann von Karolina R.

Die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta ist eine besondere Einrichtung. Nur sieben Gefängnisse bundesweit gibt es, in denen inhaftierte Mütter mit ihren Kindern einsitzen. Eine von ihnen ist die 25-jährige Karolina R. aus Bonn. Die Deutsch-Polin sitzt seit März 2014 in Untersuchungshaft und bewohnt seitdem mit ihrem zweijährigen Sohn Luqmaan das Mutter-Kind-Haus der JVA Vechta.

Luqmaans Vater lebt nicht mehr in Deutschland. Er ist in den „Heiligen Krieg“ nach Syrien gezogen. Und kämpft dort als „Abu Luqmaan al-Almani“ auf Seiten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS). In Propagndavideos schwärmt der Islamist vom Kampf gegen die Ungläubigen, erklärt er träume davon mal jemanden zu enthaupten und „mit einem stumpfen Messer zu schlachten“.

Luqmaans Mutter Karolina R. steht seit gestern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. Sie soll ihren Ehemann und damit auch die Terrorgruppe IS mit Geld- und Sachspenden unterstützt haben. Es geht um mehrere tausend Euro und Kameras. Mitangeklagt sind Ahmed-Sadiq M.und Jennifer Vincenza M., zwei Bekannte der mutmaßlichen Terrorhelferin.

Gehüllt in einen dunkelgrauen Schleier betrat Karolina R. am Mittwoch den Gerichtssaal in Düsseldorf. Als sie im Kindesalter mit ihren Eltern aus Polen nach Deutschland kam, war R. noch Katholikin. Erst vor vier Jahren, kurz vor dem Abitur an einer Bonner Berufsschule, konvertierte sie zum Islam. Und praktizierte ihren Glauben immer radikaler, wie ehemalige Lehrer berichten. Irgendwann soll die junge Frau nur noch vollverschleiert zum Unterricht erschienen. Aus Karolina R. der Katholikin wurde eine überzeugte Salafistin.

Die Deutsch-Polin heiratete den Deutsch-Algerier Fared S. und zeugte mit ihm einen Sohn.  S. gehörte damals dem mittlerweile verbotenen Salafisten-Netzwerk „Millatu Ibrahim“ an. Deutsche Sicherheitsbehörden stufen ihn als gefährlichen Extremisten ein.

Im Mai 2013 reisten Karolina R. gemeinsam mit ihrem Mann, dem gerade wenige Monate alten Sohn und ihrem ebenfalls zum Islam konvertierten Bruder Maximilian R. über die Türkei nach Syrien. Doch schon zwei Monate später kehrte Karolina R. mit ihrem Baby nach Deutschland zurück. Ihr Mann und ihr Bruder blieben und schlossen sich nach Erkenntnissen der Ermittler im September 2013 der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ an.

Zurück in Deutschland blieb die Islamistin keinesfalls untätig. Karolina R. hielt weiter per Skype und Chat Kontakt zu ihrem Ehemann. Das Bundeskriminalamt (BKA) überwachte die Telefone und Online-Kommunikation des Paares.

Fared S. bat seine Frau, ihm Kameras zu besorgen, die für Propagandavideos benötigt wurden. Anfang Oktober 2013 schickte R. ein Paket an einen Mittelsmann in der Türkei, der es schließlich S. aushändigte. Darin befand sich laut Staatsanwaltschaft Kameratechnik im Wert von rund 1.100 Euro. Am 18. Oktober 2013 reiste Karolina R. erneut über die Türkei nach Syrien. Im Gepäck hatte sie drei weitere Kameras und ingesamt 5.150 Euro in bar.

Während Karolina R. zu Hause in Bonn verweilte, kämpfte ihr Mann Fared S. auf Seiten des IS im Norden Syriens. Und geriet wohl Anfang 2014 mit mindestens fünf anderen Islamisten aus Deutschland in Gefangenschaft der syrischen Rebellengruppe „Freie Syrische Armee“ (FSA). Nur durch einen Gefangenenaustausch kam S. schließlich im Februar 2014 frei. Allerdings war der Extremist nun mittellos. Die „Feinde Allahs“, wie er schimpfte, hatten ihm alles abgenommen – Geld, Ausrüstung, Handys, Waffen. Er bat daraufhin seine Frau erneut um Hilfe.

Unter Gleichgesinnten – „Glaubensbrüdern und -schwestern“, wie es in der Anklage heißt – aber auch in der eigenen Familie, sammelte Karolina R. offenbar Spendengelder. Über den Finanzdienstleister Western Union ließ sie das Geld einer Kontaktperson im türkisch-syrischen Grenzgebiet zukommen, wo es ihr Ehemann Fared S. entgegen nahm.

Laut Anklageschrift soll R. am 4. Februar 2014 die Summe von 1. 000 Euro überwiesen haben, zwei Woche später übergab sie einer Freundin 1. 597, 30 Euro, die diese auf ihre Bitte hin transferierte. Der ebenfalls in Düsseldorf angeklagte Ahmed-Sadiq M. soll am 6. und am 19. Februar 2014 jeweils 1.000 Euro und 1.200 Euro in die Türkei überwiesen haben. Mit Hilfe von Karolina R..

Das Geld, da sind sich die Ermittler sicher, soll Fared S. verwendet haben, um Waffen und Munition gekauft haben, darunter Granaten. Deutsches Geld für den syrischen Dschihad.. Die Kämpfer des IS töten eben „alle, die getötet werden müssen (…) Sie ziehen es wenigstens durch“, schrieb Karolina R. in einem Online-Chat, den die Ermittler mitlasen.

Was das genau bedeutet, lässt sich an den Videos und Fotos ablesen, die Fared S. dutzendfach im Internet veröffentlicht hat. Über diverse sozialen Netzwerke, darunter auch Twitter, verbreitete der deutsche Dschihadist zahllose Aufnahmen direkt vom Schlachtfeld oder vom Alltag der IS-Terroristen. Er posiert auf Fotos grinsend neben enthaupteten Männern, deren Köpfe auf einen Zaun gespießt sind. „Ein bisschen abhängen hier in Raqqa“, schrieb S. unter ein Bild.

Ein Handyvideo, aufgenommen in der Region Homs, zeigt Fared S. neben einem Berg von Leichen. Die Aufnahme entstand wohl kurz nach einem Angriff des IS auf das Al-Shaar Gasfeld, bei dem mehr als 200 Menschen ums Leben gekommen sein sollen. Fared S. frohlockt angesichts der etlichen Toten: „Wir haben gekämpft. Und Allah hat uns den Sieg gewährt (…) Und wie ihr sehen könnt, haben wir diese Tiere geschlachtet.“

Die schrecklichen Bilder vom syrischen Schlachtfeld scheinen Karolina R. keineswegs abgeschreckt zu haben. Wie es aus Ermittlerkreisen heißt, soll die junge Mutter im Frühjahr 2014 geplant haben, erneut zu ihrem Mann nach Syrien zu reisen. Dieser soll ihr davon abgeraten haben. Die Situation sei zu gefährlich. Ob sie wenigstens erfahren würde, wenn er im Kampf falle, wollte R. von ihrem Ehemann wissen. „Mach dir keine Sorgen“, beruhigte sie Fared S., „Du wirst die Teile meines Körpers schon im Internet sehen.“

Im März 2014 bekamen die Ermittler mit, dass Karolina R. im Internet nach Flügen in die südtürkische Metropole Gaziantep suchte. Sie entschieden sich für den Zugriff. Polizisten stürmten am Morgen des 30. März 2014 die Wohnung der mutmaßlichen Terrorhelferin in Bonn und nahmen Karolina R. fest.

Schon kurze Zeit später starteten Islamisten im Internet eine Kampagne zur Unterstützung der Konvertitin. „Umm Luqmaan“, wie sie die 25-jährige Bonner nennen, brauche die Hilfe ihre Geschwister. Vor Gericht will Karolina R. schweigen. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu zehn Jahre Haft.

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Dschihad-Rückkehrer Teil 3 – „Etwas erledigen“

Dschihad-Rückkehrer Teil 4 – Kämpfer im Sturm

Dschihad-Rückkehrer Teil 4 – Kämpfer im Sturm

von Florian Flade

Bildschirmfoto 2015-01-19 um 12.06.00Ein Propagandavideo zeigt angeblich einen Selbstmordanschlag gegen das Zentralgefängnis von Aleppo

Die Münchner Innenstadt im März 2013. Die rechtspopulistische Partei „Die Freiheit“ hat zu einer Kundgebung geladen. Wieder einmal geht es um die angebliche Islamisierung und den Moscheebau in Bayern. Am Mikrofon spricht Michael Stürzenberger, Bundesvorsitzender von „Die Freiheit“.

Plötzlich taucht ein junger Mann auf und verwickelt Stürzenberger in eine heftige Diskussion. Wer sich islamistischen Terrorgruppen anschließe, handele im Prinzip wie ein Bundeswehrsoldat, erklärt der Mann mit der schwarzen Lederjacke und dem Kapuzenpullover. „Was halten Sie von Al-Qaida?“, will Stürzenberger wissen und hält dem Muslim das Mikrofon hin. „Al-Qaida ist das beste, was es gibt. Sag ich dir ganz ehrlich.“ Und der Islamist geht noch weiter. „Du willst mir den Kopf abschneiden?“, fragt Stürzenberger. „Ich würd´s so gerne tun, das glaubst du mir gar nicht.“

Der Mann, der in der Münchner Fußgängerzone vom Kopf-Abschneiden redet und den Kampf für Allah verherrlicht, heißt Harun P. und stammt aus München. Deutschen Sicherheitsbehörden ist er seit einiger Zeit als radikaler Islamist bekannt. Heute beginnt vor dem Oberlandesgericht der Prozess gegen den 27-jährigen. Angeklagt ist P. nicht aufgrund seiner Drohungen gegen Michael Stürzenberger, sondern weil er sich am bewaffneten Dschihad beteiligt haben soll. In Syrien.

Ende September 2013 reiste Harun P. über die Türkei nach Syrien. Laut Staatsanwaltschaft soll er sich dort der Terrorgruppe Junud ash-Sham angeschlossen haben. In einem Ausbildungslager soll der Münchner im Umgang mit Schusswaffen und im Nahkampf geschult worden sein, bevor er für Wachdienste eingeteilt wurde. Anschließend soll P. an militärischen Planungen und auch an Kampfhandlungen der Junud ash-Sham beteiligt gewesen sein.

Nach Erkenntnissen der Ermittler soll Harun P. am 6. Februar 2014 bei einem Großangriff auf das Zentralgefängnis des syrischen Regimes in Aleppo beteiligt gewesen sein. Den Überfall führte die Junud ash-Sham gemeinsam mit der Al-Qaida-nahen Jabhat al-Nusrah durch. Bis zu 1600 Dschihadisten sollen an der Operation beteiligt gewesen sein, die mit einem Selbstmordattentat eines britischen Islamisten begann. Zwei syrische Regierungssoldaten und mehrere Gefängnisinsassen kamen bei dem Angriff ums Leben.

Harun P. kämpfte nach eigener Ansage wohl an der Front. Am Vortrag rief er seine Mutter in Deutschland an. Er erklärte ihr später per Chat, dass er als Kämpfer „im Sturm“ vorgesehen sei. Offenbar rechnete P. damit, die Aktion möglicherweise nicht zu überleben. Er nahm deshalb sein Testament mit dem Handy auf, was die Ermittler später herausfanden.

Beim Angriff auf das Gefängnis von Aleppo soll Harun P. mehrere Schüsse abgefeuert haben. Ob er jedoch selbst tötete, ist bislang unklar. Laut Staatsanwaltschaft „billigte“ der deutsche Dschihadist allerdings die gesamte Aktion und „erstrebte den Tod möglichst vieler Bewacher und gegnerischer Soldaten“.

Doch damit nicht genug. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft wirft dem Münchner neben der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1) und der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat in Syrien (§ 89a ) auch noch die Anstiftung zum Mord vor.

Kurze Zeit nachdem Harun P. in Syrien angekommen war, reiste ein 16-jähriges Mädchen aus Deutschland ebenfalls in das Kriegsgebiet. Sie soll über das Internet Kontakt zu radikalen Islamisten vor Ort aufgenommen haben und wollte wohl ebenfalls in das Dschihad-Gebiet auswandern, um dort einen Kämpfer zu heiraten. Ihre Familie allerdings sorgte sich um das Leben des Mädchens. Vater und Schwester reisten ihr Anfang Januar hinterher, um sie zurück zu holen.

Harun P. trat im Streit zwischen dem 16-jährigen Mädchen und ihrer Familie als Vermittler auf. Er trat dem Vater und der Schwester jedoch ohne Maskierung gegenüber und geriet danach wohl in Sorge, die Angehörigen könnten nach ihrer Rückreise nach Deutschland den Behörden etwas über seine Aktivitäten in Syrien berichten. Laut Staatsanwaltschaft soll Harun P. daraufhin seinem Kommandeur vorgeschlagen haben, die Angehörigen aus Sicherheitsgründen nicht nach Deutschland zurück reisen zu lassen, sondern sie in Syrien zu töten.

Einer Bekannten in Deutschland berichtete Harun P. in einem abgehörten Telefonat von diesem Vorhaben. Woraufhin diese ihn heftig kritisierte. P. entgegnet nur, dass in Syrien die Uhr halt etwas anders ticke.

Nach dem Großangriff auf das Gefängnis in Aleppo im Februar 2014 verblieb der Münchner Islamist noch eine Weile in der Region, setzte sich dann aber im März in die Türkei ab. Weshalb Harun P. das Kriegsgebiet verlassen hat, ist den Ermittlern bis heute nicht klar. Er reiste jedenfalls zunächst nach Tschechien, wo ihn die Behörden am 1. April 2014 in Prag festnahmen. Geplant war offenbar eine Weiterreise per Bus nach Berlin.

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von Florian Flade

junud_sham1Propagandavideo der Junud ash-Sham

Das Schlusswort klang nach Reue. „Ich möchte mich für meine Taten aufrichtig entschuldigen. Ich möchte mich ändern, ich habe auch schon begonnen mich zu ändern“, sagte Fatih K. im April 2011 vor dem Berliner Kammergericht. Zumindest Josef Hoch, den Vorsitzenden Richter, schien der sechsfache Vater überzeugt zu haben. Durch sein Geständnis habe der Angeklagte glaubhaft Reue gezeigt, erklärte Hoch bei der Urteilsverkündung gegen den Deutsch-Türken aus Berlin-Kreuzberg.

Fatih K. stand damals als Terrorhelfer vor Gericht. Er hatte die Terrorgruppe „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet mit rund 2000 Euro unterstützt. Das Urteil fiel schließlich vergleichsweise milde aus: ein Jahr und zehn Monate, ohne Bewährung. Allerdings wurde kein Haftbefehl aufgehoben. Es bestehe keine Fluchtgefahr, so die damalige Begründung.

Heute, drei Jahre später, sitzt der 35-jährige Fatih K. wieder in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit und wartet erneut auf seine Anklage. Diesmal geht es nicht mehr nur um Terrorunterstützung mit Spendengeldern. Der Vorwurf lautet nun: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Offenbar hatte Fatih K. keinesfalls, wie angekündigt, dem radikalen Islam abgeschworen. Nur drei Jahre nach seiner Verurteilung soll K. in den Dschihad gezogen sein. Diesmal nicht in das pakistanische Waziristan, sondern nach Syrien.

Im Juni 2013, so hat die Bundesanwaltschaft ermittelt, reiste der Berliner gemeinsam mit dem 26-jährigen Türken Fatih I. aus Frankfurt a. Main., dessen Ehefrau und den beiden Kindern von Deutschland aus in die Türkei. Wenig später überquerten Fatih K. und Fatih I. offenbar die Grenze nach Syrien. Dort sollen sie sich der Terrorgruppe Junud ash-Sham angeschlossen haben. Zu der Dschihad-Truppe, die von einem Kaukasier angeführt wurde, gehörte bereits ein alter Bekannter von Fatih K., der ebenfalls aus Berlin stammende Ex-Rapper Denis Cuspert („Deso Dogg“).

Gemeinsam mit Cuspert soll sich Fatih K. im August 2013 an einem Gefecht zwischen Junud ash-Sham und syrischen Regierungstruppen im Durin-Gebirge nahe Lattakia beteiligt haben – als Kameramann. Die Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) stießen im Internet auf ein russischsprachiges Propagandavideo, das zumindest teilweise von Fatih K. produziert worden sein könnte. In anderen Aufnahmen soll Fatih K. zwei tote syrische Soldaten gefilmt und als Hunde beschimpft haben.

Der Frankfurter Fatih I. hatte nach Überzeugung der Ermittler ein Geldgeschenk für die Dschihadisten dabei, als er nach Syrien reiste. Das BKA fand über Telefonüberwachung und Finanzermittlungen heraus, dass sich der Islamist am 27. Juni 2013 einen Kredit über 25.000 Euro bei einer Bank erschlichen hatte. Insgesamt 30.000 Euro soll I. den Terroristen der Junud ash-Sham letztendlich übergeben haben.

Im September 2013 kehrte Fatih K. – nur wenige Monate nach seiner Ausreise – über die Türkei wieder nach Berlin zurück. Im Gepäck hatte er unter anderem USB-Sticks mit allerlei Fotos aus dem Kriegsgebiet. Darauf zu sehen sein, soll K. mit Kalaschnikow vor einer Flagge der Terrororganisation „Islamischer Staat“ posierend. Wenige Tage nachdem die Aufnahmen gemacht wurden, war der Islamist wieder in Deutschland.

Weshalb Fatih K. dem syrischen Bürgerkrieg den Rücken kehrte – darüber rätseln die Ermittler bis heute. Der Berliner Denis Cuspert soll in einem Telefonat mit seiner in Deutschland lebenden Frau im Oktober 2013 erklärt haben, Fatih K. habe „etwas erledigen müssen“ und sei deshalb zurückgereist.

Auch sein Mitstreiter Fatih I. kam im September 2013 wieder nach Deutschland zurück, reiste jedoch im Dezember wieder nach Syrien. Am 16. Januar schließlich war I. wieder in der Bundesrepublik. Und engagierte sich nach Darstellung der Bundesanwaltschaft als Terrorhelfer. Er soll Ausrüstungsgegenstände und insgesamt 1.536 Euro an ein Mitglied der Junud ash-Sham übermittelt haben.

Nach monatelangen Ermittlungen erließ der Bundesgerichtshof schließlich Haftbefehle gegen Fatih K. und Fatih I.. Mehr als 100 Beamte der GSG 9, des BKA und der Landeskriminalämter nahmen die beiden Syrien-Rückkehrer am 31. März fest und durchsuchten Wohnungen in Berlin und Frankfurt am Main. Beschlagnahmt wurden zahlreiche Datenträger. Insgesamt ist die Rede von mehr als 400 Gigabyte an Material, darunter offenbar Fotos und Dokumente, die auch andere deutsche Terrorverdächtige belasten sollen.

Im Januar beginnt vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen Fatih K. und Fatih I.. Wieder wird Fatih K. auf der Anklagebank sitzen. Fraglich ob er ein weiteres Mal versuchen wird, mit Worten der Reue und dem Versprechen der Besserung das Gericht zu überzeugen.

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