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An der Salatbar des Extremismus

Der Verfassungsschutz beobachtet seit Kurzem extremistische Verschwörungsideologen. In der Corona-Pandemie sei ein „Extremismus sui generis“ entstanden. Aber ist der Verfassungsschutz dafür überhaupt zuständig? Und was genau macht diesen neuartigen Extremismus aus?

Von Florian Flade

Der neue Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wird heute vorgestellt. Schon seit einigen Wochen witzeln Verfassungsschützer bundesweit, bald gingen ihnen wohl die Farben aus. Die einzelnen Phänomenbereiche sind in den Verfassungsschutzberichten farblich markiert. Der Rechtsextremismus ist braun, der Linksextremismus ist rot und der Islamismus grün. Zuletzt kamen vor einigen Jahren noch die „Reichsbürger“ und Selbstverwalter hinzu, sie bekamen eine Farbe, die sich wohl am besten als Aubergine bezeichnen lässt.

Seit kurzem nun gibt es eine weitere Kategorie, mit der ein neuartiger Extremismus erfasst werden soll: Die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Ende April hat das BfV diesen Bereich per Einrichtungsvermerk geschaffen. Zeitgleich wurde ein neues, bundesweites Beobachtungsobjekt eingerichtet, die „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“.

Was verbirgt sich hinter diesen ziemlich monströsen und holprigen Bezeichnungen? Es geht um Extremisten, die – so sieht es der Verfassungsschutz – in keine der bisherigen Kategorien passen. Insbesondere die Anhänger von extremistischen Verschwörungsideologien sind damit gemeint. Auslöser für die Schaffung des neuen Beobachtungsobjekts war für den Verfassungsschutz eine Radikalisierung der Protestbewegung der Corona-Leugner und selbsternannten „Querdenker“.

„Unsere demokratische Grundordnung sowie staatliche Einrichtungen wie Parlamente und Regierende sehen sich seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vielfältigen Angriffen ausgesetzt. Demokratische Entscheidungsprozesse und die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative werden in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimiert und verächtlich gemacht. Verschwörungsmythen wie QAnon oder andere antisemitische Ressentiments werden dabei ebenso bemüht, wie weitere aus rechtsextremistischen oder „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Zusammenhängen bekannte Stereotype. Verschwörungstheorien sind ein nahezu durchgängig festzustellendes Phänomen und haben eine erhebliche katalysatorische Wirkung.

Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik werden dabei immer wieder, und in jüngerer Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert. Aber auch Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – zuvörderst zu nennen sind hier Protagonisten der Querdenken-Bewegung – zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht. Es werden Verbindungen zu „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Organisationen sowie Rechtsextremisten in Kauf genommen oder gesucht, das Ignorieren behördlicher Anordnungen propagiert und letztlich das staatliche Gewaltmonopol negiert. Ein solches Vorgehen ist insgesamt geeignet und zielt darauf ab, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und seine Repräsentanten nachhaltig zu erschüttern.

Die Zuordnung der maßgeblichen Personenzusammenschlüsse oder Einzelpersonen ist in vielen Fällen weder zu einem bestehenden Beobachtungsobjekt noch zu einem der Phänomenbereiche ohne Einschränkungen möglich.“

BfV-Pressemitteilung, 28. April 2021

Laut Verfassungsschutz hat sich demnach durch die Corona-Proteste zunehmend ein extremistisches Milieu entwickelt, das nicht nur die staatliche Ordnung ablehnt, sondern von dem auch eine Gefahr ausgeht. Ein Extremismus, der offensichtlich weder einfach zu beschreiben, noch zu fassen ist. Und eine Herausforderung für Sicherheitsbehörden und Gesellschaft darstellt.

In den USA beobachtet die US-Bundespolizei FBI eine Vielzahl von gewaltorientierten Extremismus-Formen, darunter nicht nur „Racially Ethnically Motivated Violent Extremists“ (RMVEs), also Rechtsextremisten unterschiedlicher Strömungen und Milieus, sondern auch „Animal Rights/Environmental Violent Extremists“,„Abortion-Related Violent Extremists“ und „Anti-Government/Anti-Authority Violent Extremists“, zu denen etwa regierungsfeindliche Milizen und anarchistische Extremisten zählen. Auch die US-Sicherheitsbehörden stellen jedoch fest, dass zunehmend ideologische Trennlinien zwischen extremistischen Szenen verschwimmen und neue Formen entstehen. Ein Begriff, der dafür häufiger verwendet wird, ist: „Salatbar Ideologie“.

Dieses Phänomen stellt auch deutsche Sicherheitsbehörden zunehmend vor Probleme. Man stelle schon seit Jahren fest, so beschreiben es Verfassungsschützer, dass bestimmte Personen eben nicht mehr nur einer „ideologischen Schublade“ zuzuordnen seien, sondern vielmehr von Schublade zu Schublade springen. Hin und her, vor und zurück. Die Extremisten, die streng nur einer Ideologie und deren klassischer Elemente anhängen, gebe es immer seltener. Vielmehr habe man es inzwischen mit Personen zu tun, die sich einen Extremismus nach einem „Baukasten-System“ selbst konstruieren.

Dass der Inlandsnachrichtendienst nun die Anhänger von Verschwörungsmythen und selbsternannte „Querdenker“ beobachtet, mag durchaus an einer fortgeschrittenen und vermutlich sogar noch weiter fortschreitenden Radikalisierung der Corona-Leugner liegen, die im vergangenen Jahr begonnen hat. Doch es geht auch um etwas anderes: Wie soll der Verfassungsschutz als Frühwarnsystem auf neue Trends und Entwicklungen reagieren, die immer schwieriger greifbar sind? Sind die traditionellen Kategorien heutzutage überhaupt noch anwendbar? Und sind solche Extremisten der eigenen Art überhaupt ein Fall für den Verfassungsschutz?

Um dies nachzuvollziehen lohnt ein Blick darauf, wie es zum neuen Beobachtungsobjekt kam, wie der Verfassungsschutz die Beobachtung der Verschwörungsextremisten rechtfertigt und um was es sich dabei handelt.

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