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Wie Hass im Netz bekämpft werden soll

von Florian Flade

Am Mittwoch kommt der Vermittlungsausschuss zusammen: Die Reform der Bestandsdatenauskunft soll den Weg frei machen für das Anti-Hass-Gesetz, mit dem Hetze im Netz bekämpft werden soll. Worum geht es dabei?

Der Bundespräsident hatte Gesprächsbedarf – aber auch ein Platzproblem. „Das Bundespräsidialamt verfügt über keinen – den Pandemie-Hygienemaßnahmen entsprechenden – ausreichend großen Besprechungsraum“, so schrieb die stellvertretende Chefin des Bundespräsidialamtes in der Einladung. Daher solle man sich doch besser im Kanzleramt treffen. Am 17. September 2020, 10.30 Uhr, eingeladen waren Vertreter aus dem Kanzleramt, dem Innen- und dem Justizministerium. Zum „Gedankenaustausch“, stand in der E-Mail.

Der Grund für das Treffen war das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben der aktuellen Legislatur, mit dem insbesondere rechte Hetze im Netz effektiver bekämpft werden soll. Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und dem Anschlag auf die Synagoge von Halle war das Gesetz als Teil eines Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus angekündigt worden.

Verfolgen statt nur löschen 

Wichtigste Neuregelung: Die Betreiber von Internetplattformen wie Facebook, TikTok, Instagram oder Twitter sollen strafbare Inhalte, etwa Hasskommentare, volksverhetzende Beiträge oder Aufrufe zum Mord, künftig nicht nur löschen, sondern konsequent dem Bundeskriminalamt (BKA) melden und die Daten der Nutzer zur Strafverfolgung übermitteln.

Der Bundestag hatte das Gesetz im Juni 2020 bereits beschlossen. Es fehlte noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier aber zögerte, er unterschrieb nicht – weil es verfassungsrechtliche Bedenken gab. Ein außergewöhnlicher Vorgang.

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