Monatsarchiv: Februar 2021

„Staatstrojaner“ – Was es ist, was er kann, wer ihn nutzt

Die Zahlen, die das Bundesamt für Justiz im vergangenen Dezember veröffentlicht hat, sorgten für einigen Wirbel. Erstmals waren in einer Statistik zu Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung im Jahr 2019 auch Angaben zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) gemacht worden. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich das wohl umstrittenste Werkzeug der deutschen Polizei – der sogenannte „Staatstrojaner“ oder „Bundestrojaner“. Es handelt sich um staatliche Spähsoftware, die heimlich auf Geräte von Zielpersonen installiert wird, um eigentlich verschlüsselte Kommunikation etwa über Chatprogramme wie WhatsApp oder Telegram überwachen zu können.

„Die mittels Eingriffs in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System erfolgte Überwachung der Telekommunikation (Quellen-Telekommunikationsüber­wachung), die aufgrund ihrer Neueinführung erstmals statistisch erfasst wird, liegt bei 578 Anordnungen, von denen 368 tatsächlich durchgeführt wurden“ – Pressemitteilung des Bundesamt für Justiz vom 18. Dezember 2020

Damit sind nun erstmals Zahlen zum Einsatz des Trojaners durch deutsche Strafverfolger bekannt. „Ermittler setzen 2019 Hunderte Mal Staatstrojaner ein“, titelte daraufhin SPIEGEL. Und Netzpolitik.org heißt es:„Die Polizei setzt täglich Staatstrojaner ein.“ Tatsächlich aber sind die Zahlen aus der Jahresstatistik 2019 falsch, mehrere Staatsanwaltschaften in mindestens fünf Bundesländern hatten unkorrekte Angaben gemacht, wie ich mit einem Kollegen für WDR und NDR recherchiert hatte. In den meisten Bundesländern hatte es keine Einsätze des Staatstrojaners gegeben – in vielen nicht einmal eine Anordnung dazu. Aus den Justizbehörden hieß es, die Fragebögen seien falsch verstanden und damit auch fehlerhaft ausgefüllt worden. Eine korrigierte Statistik soll in Kürze veröffentlicht werden.

Die Jahresstatistik der Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung 2019 – noch mit fehlerhaften Zahlen zur Quellen-TKÜ (Quelle: Bundesamt für Justiz)

Der „Staatstrojaner“ spielt damit für die polizeilichen Ermittlungen bislang nahezu keine Rolle – obwohl Strafverfolger regelmäßig anmerken, dass die Verschlüsselung der Kommunikation von Kriminellen zu einer wachsenden Herausforderung wird. Das Werkzeug, um Computer und Smartphones entsprechend überwachen zu können, wird jedoch weiterhin kaum eingesetzt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA), das zahlreiche umfassende Verfahren im Bereich Terrorismus und Schwere und Organisierte Kriminalität führt, hat bis heute noch in keinem abgeschlossenen Verfahren den „Staatstrojaner“ eingesetzt.

Woran liegt es, dass dieses Werkzeug nahezu nie zum Einsatz kommt? Und was ist überhaupt ein „Staatstrojaner“? Dieser Blogeintrag soll dazu einen Überblick liefern.

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