von Florian Flade
Fared S. nach dem Überfall auf das Al-Shaer-Gasfeld
Der Angriff begann am Abend des 16. Juli 2014. Hunderte Kämpfer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) attackierten das von syrischen Regierungstruppen bewachte Al-Shaer-Gasfeld in der Provinz Homs. Das Ergebnis des Überfalls dokumentieren die wackeligen, von Handkamera aufgezeichneten Videos, die IS-Dschihadisten später ins Internet stellten:
Zu sehen sind darin unzählige blutüberströmte Leichen von syrischen Soldaten und Mitarbeitern der Gas-Förderanlagen. Wie viele Menschen bei dem IS-Angriff ermordet wurden, ist bis heute unklar. Die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte spricht von bis zu 270 Toten.
Ein Video, das offenbar kurz nach dem Überfall entstand, zeigt einen deutschen IS-Terroristen, der über einem Berg von Leichen thront. „Wie ihr sehen könnt, haben wir diese Tiere geschlachtet“, prahlt der Dschihadist. „Wir haben gekämpft. Und Allah hat uns den Sieg gewährt!“
Der Mann, der sich mit der Ermordung wohl Hunderter Menschen brüstet, heißt Fared S., ist 25 Jahre alt und kommt aus Bonn. Er ist einer von rund 600 Islamisten aus Deutschland, die sich dem Islamischen Staat nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden angeschlossen haben.
Es sind unter anderem schockierende Aufzeichnungen wie jene, die derzeit für ein Umdenken in der deutschen Justiz sorgen. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ werden deutsche IS-Kämpfer nach ihrer Rückkehr womöglich wegen Kriegsverbrechen angeklagt.
Bislang ermittelten die Staatsanwaltschaften gegen deutsche Dschihadisten vor allem auf Grundlage der Paragrafen 129 und 89 des Strafgesetzbuchs, denen zufolge die Angeklagten sich der „Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ oder der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ schuldig gemacht haben könnten.
Derlei Vergehen werden mit Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet. Wer jedoch unter Berufung auf Paragraf 8 des Völkerstrafgesetzbuches beschuldigt wird, „Kriegsverbrechen gegen Personen“ begangen zu haben, muss mit lebenslanger Haftstrafe rechnen.
Wie aus Justizkreisen zu erfahren ist, besteht insbesondere bei dem Berliner Ex-Rapper Denis Cuspert und dem Bonner Fared S. der Verdacht, dass sich beide als Kämpfer des IS an Kriegsverbrechen beteiligt haben könnten. Es soll dabei um die Ermordung von syrischen Soldaten und Zivilisten gehen. Dem Bundeskriminalamt (BKA) liegen nach Informationen der „Welt am Sonntag“ entsprechende Hinweise vor.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die 46 Verfahren gegen 83 mutmaßliche Dschihadisten führt, wollte sich zu den konkreten Vorwürfen gegen Denis Cuspert und Fared S. nicht äußern. Eine Sprecherin der Behörde teilte jedoch mit: „Die Bundesanwaltschaft hat den Konflikt in Syrien und im Irak unter allen in ihre Zuständigkeit fallenden rechtlichen Gesichtspunkten im Blick.“
Der Kölner Völkerrechtsexperte Claus Kreß hält Anklagen gegen deutsche IS-Kriegsverbrecher durchaus für möglich. „Es spricht alles dafür, dass die Kämpfer des IS Völkerstraftaten begehen, und zwar Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt und vielleicht sogar Völkermord“, sagte Kreß der „Welt am Sonntag“. Bei ausländischen Tätern werde es allerdings nur dann zu deutschen Strafverfahren kommen, wenn sich Terroristen in Deutschland aufhalten.
Es könnten also schon bald Syrien-Rückkehrer nicht mehr nur als Angehörige der Terrororganisation IS vor deutschen Gerichten stehen, sondern als Kriegsverbrecher. In Sicherheitskreisen heißt es allerdings, es sei unwahrscheinlich, dass Fanatiker wie Denis Cuspert und Fared S. wieder nach Deutschland zurückkehren.
Ein neues Handyvideo, das in der vergangenen Woche im Internet auftauchte, bestätigt diese Einschätzung. „Nimm schnell das Ticket, komm mit dem Flugzeug, komm mit dem Zug, komm mit dem Fahrrad, komm mit dem Auto“, sagt der Berliner Denis Cuspert darin an seine Glaubensbrüder in Deutschland gerichtet. „Allah wird uns bald nehmen, und dann sehen wir uns vielleicht nie wieder.“
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