von Florian Flade
Die islamistische Indoktrinierung von Kindern beschäftigt die Politik. Noch in dieser Woche will die Große Koalition eine Gesetzesänderung beschlossen werden, wonach den Verfassungsschutzbehörden bundesweit zukünftig gestattet sein, auch die Daten von minderjährigen Extremisten ab dem 14. Lebensjahren zu speichern. Bislang gilt als einheitlicher Standart die Speicherung von Personen ab 16 Jahren. Nur in Ausnahmefällen – etwa terroristischen Bezügen – war dem Bundesamt für Verfassungsschutz erlaubt auch jüngere Extremisten zu erfassen.
Anlass für die geplante Gesetzesänderung sind insbesondere zwei Vorfälle aus diesem Jahr mit islamistischem Bezug. Im Februar attackierte die 15-jährige Schülerin Safia S. im Hauptbahnhof von Hannover einen Bundespolizisten mit einem Küchenmesser und verletzte ihn schwer. Die Ermittlungen dauern an, doch es gibt Hinweise, wonach das Mädchen möglicherweise im Auftrag des „Islamischen Staates“ (IS) gehandelt hat.
Der zweite Vorfall ereignete sich im April in Essen. Zwei jugendliche Salafisten im Alter von 16 Jahren griffen dort einen Tempel der örtlichen Sikh-Gemeinde mit einer selbstgebastelten Bombe an. Drei Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Vor und nach der Tat sollen sich die Teenager mit etwa gleichaltrigen Komplizen in einer islamistischen Whatsapp-Gruppe aktiv gewesen sein.
Radikalisierte Kinder und Jugendliche stellen gleich auf mehreren Ebene eine Herausforderung dar – für die Sicherheitsbehörden aufgrund der hohen Hürden bei Speicherung, Beobachtung und auch Festnahme. Jedoch auch für Präventivstellen, für das familiäre und schulische Umfeld. Dass die salafistische Indoktrinierung von Minderjährigen in den kommenden Jahren weiter gehen wird, davon ist auszugehen.
Doch nicht nur die islamistischen Missionierungsnetzwerke sondern auch Terrororganisation wie der IS haben längst begonnen, gezielt Minderjährige und Heranwachsende anzusprechen. Gerade der ISS verbreitet Ideologie derzeit mit kindergerechter Propaganda.
Mitte Mai habe ich über die Handy-App „Huruf“ des IS berichtet. Mit ihr sollen Kinder arabische Begriffe lernen. Das Vokabel hat dabei nahezu durchweg dschihadistische Bezüge zu Krieg, Märtyrertum und Hass.
Jetzt hat die Terrorgruppe eine neue App für Smartphones und Computer veröffentlicht. Sie trägt den Namen „Dua“. Diesmal geht es um das Erlernen von islamischen Bittgebeten. Der Prophet Mohammed soll diese Form der Gottesanrufung als essentiellen Teil des Gottesdienstes bezeichnet haben. „Dua“ zu machen kann dabei bedeuten, Koranverse oder andere religiöse Texte zu zitieren.
Die Kinder-App des IS vermittelt dieses spirituelle Weisung auf perfide Weise. Die Bittgebete, die elektronisch abgerufen und nachgesprochen werden können, haben fast ausschließlich Sprüche auf das Wohl der Dschihadisten und die Vernichtung der „Ungläubigen“ zum Inhalt.
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