Monatsarchiv: Mai 2021

Lizenz zu liken – Geheimdienste in Social Media

Immer mehr Geheimdienste nutzen Social Media nicht nur als Quelle für Informationen, sondern auch zur Personalgewinnung. CIA, Mossad und GCHQ sind schon länger bei Twitter und Instagram. Und neuerdings auch der BND.

Von Florian Flade

Doch, es gibt sie auch hier. Die typischen „Das ist mein Mittagessen“-Fotos, wie man sie zuhauf auf Instagram findet. Nur der Account, der hier Pasta mit Spinat in seiner Insta-Story postet, gehört keinem hippen Influencer, keinem echten oder Möchtegern-Model, keinem Schauspieler und auch keiner Politikerin im Wahlkampf. Es ist das Instagram-Profil des Bundesnachrichtendienstes (BND)

Mitte Mai hat der deutsche Auslandsgeheimdienst damit begonnen, aus seiner Zentrale in Berlin-Mitte heraus zu instagrammen. Unter den Fotostrecken, die über die Arbeit des BND und die Mitarbeitenden informieren, finden sich allerlei Hashtags wie #InsideBND, #LiebesgrüßeAusMitte oder #HumansOfBND mit denen die Spione neue Follower gewinnen wollen. Rund 9500 Follower hat der Dienst bereits, und das mit bislang sieben Posts.

Social Media gehört schon länger zum Arbeitsalltag im BND, allerdings bislang mit einem gänzlich anderen Fokus. Der Dienst nutzt Facebook, Twitter, Instagram, Youtube, VKontakte und allerlei andere Netzwerke regelmäßig für seine Aufklärungsarbeit. Offen zugängliche Quellen werden ausgewertet, teilweise wird dort auch verdeckt agiert, um an bestimmte Informationen zu gelangen. Social Media Intelligence (SOCMINT) heißt diese Form der Informationsgewinnung.

Dass der BND nun selbst – ganz offen erkennbar – auf der beliebten Fotoplattform Instagram präsent ist, ist ein Novum. Zumindest für deutsche Nachrichtendienste. Im Ausland sind solche Social Media-Auftritte mittlerweile keine Seltenheit mehr. Die CIA ist schon länger bei Twitter, ebenso die NSA, auch der britische MI5 und der niederländische AIVD haben Instagram-Profile und sogar der wohl verschwiegenste aller Geheimdienste, der israelische Mossad, ist dort seit einigen Jahren vertreten. Der BND hatte bislang einen Youtube-Kanal (seit November 2018) mit eher überschaubarer Reichweite (1160 Abonnenten, 68.000 Aufrufe). Nun also Instagram. Worum es dem BND dabei geht, wird nicht nur durch den Profilnamen „bndkarriere“ deutlich. Auch der Präsident der Behörde machte es gleich zu Anfang unmissverständlich klar.

„Der BND startet einen Karrierekanal auf Instagram, um auf die vielfältigen Jobperspektiven beim deutschen Auslandsnachrichtendienst aufmerksam zu machen. Wir müssen zeitgemäße Wege gehen, um insbesondere Schulabgängern, Uniabsolventen und Young Professionals einen Eindruck zu geben, welche beruflichen Chancen eine international operierende Sicherheitsbehörde mit immer neuen Herausforderungen und großer Jobsicherheit bietet. Ein Nachrichtendienst kann nicht öffentlich über seine Operationen, geheimen Erkenntnisse und Methoden plaudern. Wir werden auf Instagram auch keine politischen Diskussionen führen. Unser Account ist ein reiner Arbeitgeber-Kanal: Wir wollen einen Ort schaffen, an dem sich Interessierte einen Überblick über unsere Aufgaben, einen Einblick in unseren Alltag sowie einen Eindruck von den Menschen verschaffen können, die im Bundesnachrichtendienst für die Sicherheit Deutschlands arbeiten.“

Bruno Kahl, Präsident des BND, 17. Mai 2021

Der BND wirbt bei Instagram um Personal. Die Fotos, Videos und Insta-Stories sollen in erster Linie junge Menschen erreichen und die Behörde als Arbeitgeber interessant machen, wie es auch Christopher Nehring kürzlich für die Deutsche Welle in einem sehr lesenswerten Text treffend beschrieben hat. Ausreichend qualifizierten Nachwuchs zu finden, ist angesichts der Pensionierungswellen, die der öffentliche Dienst erlebt, aktuell und in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden.

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§ 89a StGB – Der Türöffner-Paragraph

Der Paragraph 89a des Strafgesetzbuches gilt als wichtiges Werkzeug im Anti-Terror-Kampf. Durch das Gesetz wird bereits die Vorbereitung eines Anschlags strafbar – und damit verschiebt sich die Strafbarkeit weit ins Vorfeld. Was hat es mit dem umstrittenen Gesetz auf sich?

Von Florian Flade

Der „falsche Syrer“ kommt vor Gericht. Am heutigen 20. Mai beginnt vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen Franco A., den Bundeswehr-Offizier, der sich erfolgreich als syrischer Flüchtling ausgegeben und deutsche Behörden damit genarrt hatte – und dem vorgeworfen wird, ein Rechtsextremist zu sein und einen Terroranschlag geplant zu haben. Vor vier Jahren Jahren, im April 2017, war Franco A. festgenommen worden. Er hatte auf einer Toilette im Flughafen von Wien eine scharfe Pistole, geladen mit mehreren Patronen, versteckt, und war daraufhin ins Visier der Ermittler geraten.

Bis heute ist unklar, was der Soldat mit der Waffe wollte. Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass Franco A. ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens, etwa aus der Politik, plante. Sie führt dazu mehrere Indizien auf, darunter verdächtig klingende Notizen, die bei Durchsuchungen gefunden worden waren.

Franco A. muss sich wegen des Betrugs als „falscher Syrer“ und wegen Waffendelikten verantworten. Der gravierendste Vorwurf, den die Bundesanwaltschaft gegen Franco A. erhebt, aber lautet: Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, § 89a des Strafgesetzbuches.

Seit einigen Jahren spielt dieses vergleichsweise neue Gesetz immer wieder in Terrorismusverfahren eine Rolle. Durch ihn landen regelmäßig Menschen vor Gericht, die Sprengstoff hergestellt und Bomben gebastelt haben – oder die zumindest dabei waren, dies zu tun.

Der § 89a StGB ist das Werkzeug der Strafverfolger, um angehende Terroristen ins Gefängnis zu bringen. Ein Gesetz, das nicht erst die Tat, sondern schon die Vorbereitungshandlung unter Strafe stellt. Wer Sprengstoff herstellt, wer an einer Bombe bastelt oder wer sich Waffen beschafft, kann mit dem § 89a StGB empfindlich bestraft werden.

„(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er

1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,

2. Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder

3. Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.“

§ 89a Strafgesetzbuch

Der Paragraph setzt damit schon sehr früh an. Schon die Bestellung von Chemikalien, die für die Herstellung von Sprengstoff geeignet sind, oder die Beschaffung von Material, das für den Bau einer Bombe benötigt wird, wird durch das Gesetz zu einer strafbaren Handlung. Die Straftat wird somit ins Vorfeld verlagert. Zu weit ins Vorfeld, meinen Kritiker und sehen in dem Paragraphen eine Form des Gesinnungsstrafrechts.

Die Gedanken sind frei, so heißt es. Durch den § 89a StGB aber müsste man fast eine Ergänzung hinzufügen: Die Gedanken sind zwar frei, aber manche Absichten können durchaus strafbar sein.

Was hat es mit dem umstrittenen Anti-Terror-Gesetz auf sich? Wo verläuft die Grenze zwischen straffreien Terrorgelüsten und verbotenen Anschlagsplanungen? Und in welchen Verfahren spielte der § 89a StGB bislang eine wichtige Rolle?

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Thomas bei den Taliban

Ein deutscher Islamist schließt sich den Taliban an und lebt jahrelang mit den Extremisten in Pakistan und Afghanistan. In seinen Vernehmungen und vor Gericht liefert er seltene Einblicke in das Leben mit den radikalislamischen Fundamentalisten.

Von Florian Flade

Sie konnten es offenbar selbst kaum fassen. Der Mann mit dem schwarzen Turban und dem rötlichen Bart, der sprach Deutsch! Ein Deutscher in einer Lehmhütte, im Süden Afghanistans. Afghanische und amerikanische Soldaten hatten das Gebäude gestürmt, sie waren auf der Suche nach Taliban-Kämpfern. Dass sie auf einen deutschen Islamisten stoßen würden, damit hatten sie wohl kaum gerechnet. Es gibt ein Handyvideo, aufgenommen kurz nach der Festnahme im Februar 2018. „Holy shit, du sprichst Deutsch?“, fragt einer der Soldaten. „Ich kann Deutsch sprechen“, antwortet der sichtlich verängstigte Mann, „ich bin ein Mudschahir“. Das bedeutet: Einer, der ausgewandert ist. 

Thomas K. war sechs Jahre zuvor aus Deutschland an den Hindukusch gereist. Um den „islamischen Militärdienst“ zu verrichten, wie er es selbst später beschrieb. Er schloss sich zunächst in Pakistan, später dann in Afghanistan den örtlichen Terrorgruppen an, arbeitete an einem Propagandafilm über die Taliban und war zwischenzeitlich sogar als Selbstmordattentäter ausgewählt worden. Am Ende aber soll er nur nur so etwas wie ein Hausmeister bei den Taliban gewesen sein.

Mehr als 1000 Islamisten zog es aus der Bundesrepublik in die Kriegsgebiete von Afghanistan, Pakistan, Somalia, nach Syrien und in den Irak. Die meisten landeten bei Gruppierungen wie dem Islamischen Staat (IS), bei Al-Qaida, syrischen Milizen oder bei kleineren Terrorzellen in den Stammesgebieten im pakistanischen Waziristan. Kaum einer jedoch schloss sich den Taliban an, in deren Reihen waren und sind europäische Dschihadisten eine seltene Ausnahme. 

Umso ungewöhnlicher ist der Fall von Thomas K., der mehrere Jahre bei den afghanischen Islamisten verbrachte, und den Ermittlern des Bundeskriminalamtes (BKA) über seine Zeit in den Reihen der Extremisten ausführlich und bereitwillig Auskunft gab. Seine Erzählungen liefern seltene Einblicke in jene radikalislamische Bewegung, die zwanzig Jahre nach dem 11. September 2001 wieder große Teile Afghanistans beherrscht, und nach dem Abzug der Nato-Truppen möglicherweise sogar die Macht im Land an sich reißen könnte.

„Ich habe gedacht, in Afghanistan die Wurzeln des Islam zu finden“, sagte Thomas K., der sich nach seiner Rückkehr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft und Unterstützung der Taliban verantworten musste. Der Islam in Afghanistan sei nunmal „noch purer und konservativer“

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