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Bio-Terroralarm in Castrop-Rauxel

Am Wochenende herrschte Terroralarm in Nordrhein-Westfalen. Zwei Iraner wurden in Castrop-Rauxel festgenommen. Es gab Hinweise, dass das Bruderpaar möglicherweise einen islamistischen Anschlag plante – unter Verwendung von biologischen Giftstoffen. Wie kam es zu dem Verdacht?

Von Florian Flade

Samen der Rizinus-Pflanze

Die Fotos in dem sozialen Netzwerk zeigen einen jungen Mann, der offenbar ein neues Leben in Deutschland begonnen hat. Ein Bild zeigt ihn in einer Kfz-Werkstatt, ein Zeitungsausschnitt legt nahe, dass er einen Deutschkurs für Flüchtlinge erfolgreich bestanden hat. Auf einem anderen Foto posiert der Mann vor dem Eiffelturm in Paris, die Sonnenbrille auf die Stirn geschoben, um den Hals trägt er eine Kette mit einem Kreuz.

Der Iraner M.J. kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. In seinem Asylverfahren soll er angeben haben, dass er als Christ in seinem Heimatland verfolgt werde. Die deutschen Behörden gewährten ihm daher einen Aufenthaltserlaubnis. Nun steht der M.J. unter dem Verdacht einen Mordanschlag geplant zu haben.

Am vergangenen Wochenende, in der Nacht vom 07. auf den 08. Januar, wurde der Iraner von Spezialkräften der Polizei in seiner Wohnung im nordrhein-westfälischen Castrop-Rauxel festgenommen. Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein- Westfalen der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt gegen den 32-jährigen Asylbewerber wegen des Verdachts, dass er möglicherweise einen islamistisch-motivierten Terroranschlag geplant hat. Und zwar unter Verwendung der Giftstoffe Cyanid und Rizin. Auch sein 25 Jahre alter Bruder wurde festgenommen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung waren Polizisten in Schutzanzügen zugegeben, ebenso Toxikologie-Fachleute des Robert-Koch-Instituts. Mehrere Stunden dauerte die Maßnahme, allerdings wurde weder Gift noch Sprengstoff gefunden. Auch nicht in zwei Garagen, die am Montagmorgen nachträglich von den Ermittlern durchsucht wurde, weil es Hinweise darauf gab, dass die Brüder sie genutzt hatten, wie der SPIEGEL berichtet.

Rizin ist ein biologisches Gift, das aus den Samen des Wunderbaums gewonnen werden kann. Es ist bereits in kleinen Mengen tödlich und gilt daher als potenzielle, terroristische Bio-Waffe. Terrororganisationen wie „Islamischer Staat“ (IS) rufen ihre Anhängerschaft dazu auf, dieses Gift für Attentate zu verwenden. Im Juni 2018 war in Köln ein solcher Anschlagsplan aufgeflogen. Damals hatte Islamist zahlreiche Rizinus-Samen online bestellt und außerdem an Sprengstoffen gearbeitet. Durch einen Hinweis eines britischen Geheimdienstes konnten deutsche Sicherheitsbehörden den angehenden Terroristen aufspüren.

Mehr zum Kölner Rizin-Terrorfall gibt es hier: The June 2018 Cologne Ricin Plot: A New Threshold in Jihadi Bio Terror

Die jetzigen Ermittlungen gegen die beiden iranischen Brüder hatten in der Weihnachtszeit begonnen. Die US-Bundespolizei FBI hatte dem Bundeskriminalamt (BKA) einen Warnhinweis geschickt: In überwachten Online-Chats hatte wohl jemand aus Deutschland angekündigt, einen Terroranschlag zu begehen. Dabei soll sich die verdächtige Person nach Anleitungen zur Herstellung der Gifte Cyanid und Rizin erkundigt haben. Das Attentat, so der Hinweis aus den USA, sollte wohl im Namen der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) erfolgen.

Mehrfach gab es daraufhin gemeinsame Runden der deutschen Sicherheitsbehörden, um die Person bzw. die Personen zu identifizieren, die sich zumindest im Internet augenscheinlich zu einem Anschlag bereit erklärt haben. Es soll zudem Hinweise darauf gegeben haben, dass ein Attentat möglicherweise für Silvester geplant gewesen war.

Bei den Ermittlungen stieß das BKA schließlich auf den Iraner M.J. aus Castrop-Rauxel, der bislang den Sicherheitsbehörden nicht als Islamist aufgefallen war. Sein Bruder war behördenbekannt, allerdings aufgrund von anderen Delikten: Er war vor einigen Jahren bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er einen Ast von einer Autobahnbrücke auf ein Fahrzeug geworfen und die Fahrerin verletzt hatte. Damals war er betrunken und wurde daher nach einer bestimmten Haftzeit in einer Entzugsklinik in Nordrhein-Westfalen untergebracht. Dort befindet er sich bis heute, darf jedoch auch bei Verwandten wie seinem Bruder übernachten.

Obwohl bislang keine Sprengstoffe, Chemikalien oder anderen Belege für eine Anschlagsvorbereitung bei M.J. und seinem Bruder gefunden wurden, befinden sich die beiden nun Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hatte Haftbefehle erwirkt, allerdings nicht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, sondern wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Verabredung zu einem Verbrechen. Die Ermittlungen laufen weiter, der Generalbundesanwalt lässt sich über den Stand fortlaufend informieren, hat das Verfahren jedoch bislang nicht an sich gezogen.

Die Jagd nach Putins Schergen

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Aber auch das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) ermittelt im Auftrag des Generalbundesanwalts zu den Kriegsverbrechen. Wie läuft so etwas ab und wie erfolgversprechend ist das?

Von Florian Flade

Drohnenaufnahme einer zerstörten Stadt in der Ost-Ukraine (Quelle: BBC)

Apfelstadt, so wird Meckenheim, eine Kleinstadt südwestlich von Bonn, oft genannt. Grün ist es dort im Rhein-Sieg-Kreis. Die Landschaft ist geprägt von Wäldern, Feldern, Wiesen und viele Obstplantagen. Und dann gibt es da einen recht schmucklosen, hellgrauen Gebäudekomplex, umringt von einem Zaun, daneben ein Sportplatz. Die Anlage gehört zum Bundeskriminalamt (BKA). Früher wurde hier gegen die RAF-Terroristen und auch die Neonazi-Zelle NSU ermittelt, heute geht es in Meckenheim um die ganz großen Verbrechen der Menschheit.

Zwischen Apfelbäumen und Schnellstraße residiert das BKA-Referat Staatsschutz (ST) 25, zuständig für die Ermittlungen zu den schlimmsten Verbrechen überhaupt: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, und Völkermord.

In den vergangenen Jahren haben sich die Ermittler der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) mit Gräueltaten aus unterschiedlichen Kriegs- und Krisengebieten weltweit befasst. Es ging um Folterknechte des syrischen Assad-Regimes, um IS-Dschihadisten, die an Massenhinrichtungen und der Versklavung jesidischer Frauen und Mädchen beteiligt waren, und um afrikanische Milizionäre, die Journalisten und Oppositionelle verschleppt und ermordet haben sollen.

Seit rund drei Monaten beschäftigt nun auch ein Krieg in Europa die BKA-Ermittler in Meckenheim – der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Putins Armee hat das westliche Nachbarland überfallen, zahlreiche Städte und Dörfer wie Mariupol wurden durch Gefechte und Bombardements nahezu vollständig zerstört, Millionen Menschen sind aus dem Land geflohen, viele wurden getötet, vergewaltigt und verwundet. Auch wenn die ersten Offensiven des russischen Militärs zurückgeschlagen werden konnten, gehen die Kämpfe im Osten und Süden des Landes weiter.

Im Auftrag des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sammelt das BKA nun Hinweise zu Kriegsverbrechen, die in der Ukraine begangen wurden. Eine eigene Ermittlungsgruppe wurde dazu eingerichtet, rund zwei Dutzend BKA-Mitarbeitende sind daran beteiligt. Am 8. März hat der Generalbundesanwalt ein Strukturermittlungsverfahren zum aktuellen Krieg in der Ukraine eingeleitet.

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Die Anti-Terror-Datei: Kann die weg?

Sie wurde als wichtiges Instrument der Terrorismusbekämpfung bezeichnet. Doch seit Jahren spielt die Anti-Terror-Datei (ATD) in der alltäglichen Arbeit von Polizei und Nachrichtendiensten kaum eine Rolle. Kann die Datenbank also gelöscht werden?

Von Florian Flade

Neue Schlösser mussten her, Anfang 2007, als die Anti-Terror-Datei (ATD) in Betrieb genommen wurde. Beim Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin und in Meckenheim wurden neue Sicherheitsschlösser an den Türen jener Räume angebracht, in denen fortan die Computer standen, mit denen die Ermittler auf die neue Datei zugreifen sollten. Nur über geschützte Rechner darf die Datenbank in einem verschlüsselten Netzwerk abgefragt werden. Bis heute gibt es dafür auch bei den Landeskriminalämtern eigene Diensträume und besonders gesicherte Computer.

Die Anti-Terror-Datei ist eine Erfindung der deutschen Terrorismusbekämpfung nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Zahlreiche neue Gesetze und Befugnisse für die Sicherheitsbehörden wurden damals auf den Weg gebracht. Außerdem wurden neue Institutionen und Austauschplattformen geschaffen, wie etwa das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin.

Bei der 181. Innenministerkonferenz im September 2006 wurde beschlossen, eine gemeinsame Datei der Sicherheitsbehörden zu terrorverdächtigen Personen aus dem Bereich des internationalen Terrorismus anzulegen, die einen schnelleren und effektiveren Austausch von Informationen zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten ermöglichen sollte. Die Datenbank wurde damals als ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus bezeichnet.

Rund sechzehn Jahre später nun ist die Anti-Terror-Datei kaum noch von öffentlichem Interesse. Und tatsächlich spielt sie bei der Terrorismusbekämpfung nahezu keine Rolle, denn sie gilt als wenig brauchbar und nicht wirklich praktikabel. Wer sich heute mit Ermittlern und Nachrichtendienstlern über die Datenbank unterhält, stellt fest, dass man die ATD in der alltäglichen Arbeit für einigermaßen sinnlos hält.

Wie kam es dazu? Und warum ist die deutsche Anti-Terror-Datei kein effektives Instrument bei der Terrorismus-Abwehr?

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