Zahlreiche Ausländer zieht es in die Ukraine, um gegen die russische Invasion zu kämpfen. Einige der Freiwilligen kommen aus Deutschland. Wie blickt die deutsche Justiz auf diese Kämpfer?
Von Florian Flade
Der ukrainische Präsident hat sie gerufen. Und sie sind gekommen. „Jeder Freund der Ukraine, der sich der Ukraine bei der Verteidigung des Landes anschließen möchte, kommen Sie bitte vorbei, wir geben Ihnen Waffen!“, erklärte Wolodymyr Selenskyj. „Dies wird der wichtigste Beweis für Ihre Unterstützung für unser Land sein.“
Kurz nach dem Einmarsch von Moskaus Truppen hatte das ukrainische Verteidigungsministerium eine eigene Fremdenlegion ins Leben gerufen, die „Internationale Legion der Territorialverteidigung der Ukraine“. Sie ist den Kampfverbänden der Territorialverteidigung unterstellt und bildet die freiwilligen Kämpfer im Schnelldurchlauf militärisch aus.
Jeder, der sich der Fremdenlegion anschließen wolle, könne sich bei der ukrainischen Botschaft in seinem Heimatland melden, so der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba auf Twitter, „Gemeinsam haben wir Hitler besiegt, und wir werden auch Putin besiegen.“
Dem Aufruf sollen inzwischen tausende Freiwillige aus aller Welt, darunter zahlreiche ehemalige Soldaten, gefolgt sein. Sie reisten in den vergangenen Wochen in die Ukraine, um dort gegen die russischen Invasoren zu kämpfen. Unter ihnen sind teils kriegserfahrene Veteranen aus den USA, Großbritannien, Kanada, den Niederlanden, Frankreich, und auch Deutschland.
Und damit kommt nun die Frage auf: Dürfen sich Deutsche überhaupt dem Kriegsgeschehen in der Ukraine beteiligen? Wie ist eigentlich die Rechtslage?
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