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Das GTAZ

Nach dem 11. September 2001 wurde in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) geschaffen. Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Länder tauschen sich hier im Anti-Terror-Kampf aus. Wie effektiv ist diese Plattform – und wie hat sie sich seit der Gründung verändert? 

Von Florian Flade

Quelle: BMI

Es ist Freitag, der 19. Februar 2016, 09 Uhr, als in einem Klinkerbau des Bundeskriminalamtes (BKA) in Berlin-Treptow, im Raum A242, sechzehn Männer und Frauen an zwei langen Tischen zusammen kommen. Sie arbeiten im BKA, im Bundesamt für Verfassungsschutz, dem BND, der Bundespolizei, dem Berliner Landeskriminalamt und dem Berliner Verfassungsschutz. Auch ein Vertreter des Generalbundesanwalts ist dabei. Drei weitere LKA-Beamte und ein Verfassungsschützer aus Nordrhein-Westfalen werden über verschlüsselte Videoleitung dazu geschaltet.

Es ist die 1282. Sitzung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), die Arbeitsgruppe (AG) „Operativer Informationsaustausch“ tagt. Und es geht um einen tunesischen Islamisten namens Anis Amri. 

Einige Wochen zuvor hatte das nordrhein-westfälische LKA über einen V-Mann in der islamistischen Szene erstmals von einem „Anis“ gehört, einem Extremisten, der offenbar bereit ist, Anschläge in Deutschland zu begehen. Mittlerweile wissen die Ermittler über den Mann einiges mehr. Sie kennen seine zahlreichen Kontakte zu anderen Islamisten bundesweit, sie wissen, dass er mehrere Alias-Personalien verwendet und mittlerweile seinen Lebensmittelpunkt von Nordrhein-Westfalen nach Berlin verlagert hat. 

Durch ihren Informanten in der Szene haben sie zudem erfahren, dass Amri damit prahlt, sich Sturmgewehre in Frankreich besorgen zu wollen. Und die Ermittler haben es geschafft mit einem technischen Trick seine Telegram-Chats mitzulesen. Daher wissen sie, dass Anis Amri offenbar mit IS-Terroristen in Libyen in Kontakt steht, dass er in den Dschihad ziehen will, dass sie ihm geraten haben, in Deutschland zuzuschlagen. Die Staatsschützer haben auch mitbekommen, wie Amri im Internet nach Bombenbauanleitungen sucht.

„Die Teilnehmer halten an der bisherigen Bewertung des Sachverhaltes fest“, heißt es später in dem Protokoll der GTAZ-Sitzung. Die bisherige Bewertung lautete: „Der Sachverhalt ist ernst zu nehmen“. Die Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr, darauf soll sich die Runde geeinigt haben, liege fortan beim LKA Berlin. In „bilateraler Rücksprache“ sollen die Berliner mit dem LKA NRW zudem „die weitere Vorgehensweise und die angesprochenen Maßnahmen“, koordinieren. Der BND solle nachschauen, ob zu den beiden libyschen Rufnummern, mit denen Amri gechattet hat, „Erkenntnisse vorliegen“ und weitere Maßnahmen prüfen.

Um 10:02 Uhr ist die Sitzung an jenem Tag beendet. Es werden noch weitere folgen. Insgesamt 13 Mal wurde über Anis Amri, den späteren Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, in unterschiedlichen Formaten im GTAZ gesprochen. Die Protokolle der Sitzungen sind sehr knapp gehalten, nur stichwortartig wird zusammengefasst, was die Behördenvertreter wohl vereinbart haben. Vieles davon liest sich durchaus strukturiert und routiniert. Erkenntnisse werden zusammengetragen, Aufgaben werden verteilt, weitere Sitzungen vereinbar – die deutsche Terrorabwehr erscheint damals, zumindest auf dem Papier, wie eine gut geölte Maschine.

Die Realität aber sah stellenweise dann doch anders aus. Ganz so gut durchgetaktet war die Bearbeitung des Gefährders Anis Amri doch nicht. Die Abstimmung zwischen den einzelnen Behörden und deren Handeln lief keineswegs so reibungslos, wie es die Protokolle aus dem Terrorismusabwehrzentrum vermuten lassen. Und auch bei der Gefährdungseinschätzung des Islamisten gingen die Meinungen auseinander. 

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Vier Jahre nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz: Was hat sich getan?

Am vergangenen Samstag jährte sich der Terroranschlag am Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zum vierten Mal. Zwölf Menschen wurden am 19. Dezember 2016 ermordet als ein polizeibekannter Islamist mit einem gekaperten Lastwagen über den Platz raste. Es war der bislang schwerste islamistische Anschlag in Deutschland. „Wir wollen nicht damit leben, dass uns die Angst vor dem Bösen lähmt“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel tags darauf. Und versprach Aufklärung der Tat. „Sie wird aufgeklärt werden – in jedem Detail, und sie wird bestraft werden, so hart es unsere Gesetze verlangen.“

Vier Jahre später sieht die Bilanz jedoch anders aus. Niemand wurde für den Terrorakt vom Breitscheidplatz bestraft. Der Attentäter selbst war durch mehrere europäische Länder geflohen und einige Tage nach der Tat in Italien von Polizisten erschossen worden. Bislang haben die Sicherheitsbehörden keine Helfer oder Mitwisser in Deutschland ermittelt – lediglich der IS-Terrorist Meher D. alias „moumou1“, der Anis Amri per Handychat bei seinem Attentat angeleitet haben soll, konnte wohl identifiziert werden. Der Generalbundesanwalt hat einen Haftbefehl gegen den Tunesier erlassen. Es ist weder bekannt, ob diese Person, die als „Mentor“ bezeichnet wird, noch lebt – oder wo sie sich aufhält.

Nicht ermittelt werden konnte jedoch, woher Amri die Pistole hatte, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer erschoss, bevor er dessen Sattelschlepper kaperte. Unklar ist außerdem, warum Amri noch einmal in die Fussilet-Moschee ging, bevor er zum späteren Tatort fuhr – und was er in der Moschee gemacht hat. Ein blinder Fleck bleibt auch die erste Strecke der Flucht des Terroristen nach seiner Tat. Es konnte nicht ermittelt werden, wie Amri aus Berlin nach Nordrhein-Westfalen kam und ob er dabei eventuell Hilfe bekam.

Hinzu kommen viele weitere Fragen, die bis heute bestehen: Hatte Amri tatsächlich keinen seiner Freunde oder Bekannte in seine Pläne eingeweiht? Warum wurde das Portemonnaie des Islamisten erst so spät in der Fahrerkabine des Lastwagens entdeckt? Seit wann hatte ein ausländischer Geheimdienst die Handyvideos, in denen Amri wohl schon Wochen vor seiner Tat einen Terroranschlag ankündigte und mit der Pistole hantierte? Hatte Amri möglicherweise Hilfe bei seiner Flucht aus dem kleinkriminellen Milieu? Warum wurden diverse V-Leute, die Verfassungsschutz- und Polizeibehörden im weiteren Umfeld des Terroristen führten, nicht direkt auf den späteren Attentäter angesetzt?

Drei Untersuchungsausschüsse – im Bundestag, im Abgeordnetenhaus in Berlin und im Landtag von Nordrhein-Westfalen – bemühen sich seit mehreren Jahren um die Aufklärung des Anschlags am Breitscheidplatz. Zahlreiche Zeugen aus der Politik, aus den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wurden gehört, ebenso Sachverständige, sogar ehemalige Weggefährten des Attentäters und ein langjähriger V-Mann, der schon früh vor Amri gewarnt hatte.

Ziel der Arbeit der parlamentarischen Untersuchungen ist es, etwaige Versäumnisse, Fehler und Missstände aufzudecken, die möglicherweise die Tat erst möglich machten – und deren Aufklärung erschweren. Immer wieder betonen dabei einige Ausschussmitglieder, ihnen gehe es nicht um bloße Schuldzuweisung an Behördenvertreter oder Politiker, sondern auch darum, dass sich etwas die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik verbessere. So, dass ein solcher Anschlag zukünftig verhindert werden kann.

Was aber hat sich in den Behörden seit dem Attentat am Breitscheidplatz verändert?  Weiterlesen

Zahlen, Fakten & Gedanken zum „Gefährder“

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Das Wort klingt nach Gefahr. Aber mit dem Begriff können offenbar viele nicht wirklich etwas anfangen: „Gefährder“. Anis Amri, der mutmaßliche Attentäter vom Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz, war zeitweise als ein solcher islamistischer „Gefährder“ eingestuft worden. Seit seinem Anschlag mit 12 Toten am vergangenen Montagabend ist der Begriff wieder allgegenwärtig – und mit ihm auch zahlreiche Missverständnisse.

Nachfolgend einige Zahlen und Fakten zum „Gefährder“:

  • Der Begriff ist keine juristische Bezeichnung, sondern ein Arbeitsbegriff der Polizei. Eingeführt hat ihn die Arbeitsgruppe „Kripo“ im Jahr 2004
  • Laut Definition ist „ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird“
  • Deutsche Sicherheitsbehörden bezeichnen demnach „Gefährder“ als Personen aus den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus, denen jederzeit ein Anschlag zugetraut wird
  • In der „Datenbank Islamismus“ (DABIS) des Bundeskriminalamts (BKA) sind aktuell 549 Islamisten als „Gefährder“ eingestuft, darunter 75 Konvertiten
  • Es befinden sich längst nicht alle „Gefährder“ in Deutschland: Rund die Hälfte der Personen soll sich derzeit im Ausland aufhalten, vor allem in Syrien und dem Irak. Einige gelten als tot. Viele in Deutschland aufhältige „Gefährder“ sind im Gefängnis. Nur etwa 195 Personen sind tatsächlich auf freiem Fuß
  • Die Einstufung als „Gefährder“ erfolgt aufgrund von Hinweisen, die aus unterschiedlichen Quellen stammen können. Etwa aus Internet-  oder Telekommunikationsüberwachung, Hinweise eines ausländischen Geheimdienstes oder der Meldung einer V-Person
  • Islamisten, die als „Gefährder“ eingestuft sind, stehen besonders im Fokus der Sicherheitsbehörden. Ihr Aufenthaltsort wird regelmäßig überwacht, einige werden mit Kamera, Peilsendern oder auch Observationsteams überwacht. Wobei letztere Maßnahme einen enormen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeutet
  • Nicht gegen jeden „Gefährder“ laufen auch Ermittlungsverfahren gemäß § 129 a/b oder § 89 Strafgesetzbuch. Als „Gefährder“ gelten demnach nicht nur Straftäter, sondern eben auch potentielle Straftäter
  • Eine Person kann auch wieder als „Gefährder“ ausgestuft werden, wenn die zuständigen Sachbearbeiter keinerlei Hinweise auf eine extreme Gefährlichkeit sehen
  • Die überwiegende Mehrzahl der islamistischen „Gefährder“ werden durch Staatsschutz-Abteilungen der örtlichen Polizei, meist der Landeskriminalämter, bearbeitet, nicht für jeden „Gefährder“ sind automatisch Bundesbehörden wie das BKA zuständig
  • Bislang gab es in Deutschland – bis auf den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin – noch kein Attentat eines islamistischen „Gefährders“ (!). Weder der Todesschütze vom Frankfurter Flughafen, Arid U., noch die Terroristen der Sauerland-Gruppe, die Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle oder die Dschihadisten-Zelle aus Bonn, waren vor ihren Anschlägen oder Anschlagsversuchen als „Gefährder“ eingestuft

Kurzum: Ein islamistischer „Gefährder“ ist ein Islamist, von dem Behörden annehmen, dass er jederzeit zu einem Anschlag bereit wäre. Die Person wird daher von Polizei und Verfassungsschutz besonders intensiv bearbeitet. Es heißt aber nicht, dass die Person aufgrund ihrer extremistischen Einstellung auch irgendwann vor Gericht landen wird, denn viele „Gefährder“ begehen tatsächlich keinerlei Straftaten. Sie werden präventiv überwacht, um Attentate zu verhindern. Dabei werden die Personen abgehört, teilweise heimlich verfolgt und regelmäßig kontrolliert.  Es bedeutet nicht, dass diese Menschen rund um die Uhr beobachtet werden – das geschieht nur in den seltensten Fällen. Und selbst dann nur für einen begrenzten Zeitraum.